Worum geht’s im Migrationspaket?
Seite 2: Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
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Ebenfalls aus dem Haus des Bundesarbeitsministers stammen Pläne zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Das Gesetz sieht u.a. Kürzungen für Asylsuchende vor, die in Gemeinschaftsunterkünften leben. Im Gegenzug sollen Leistungen für Asylsuchende verbessert werden, die sich in einer Ausbildung befinden. Außerdem sollen Leistungen den seit 2015 gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst werden.
Bei Flüchtlingsorganisationen stoßen die Pläne auf wenig Gegenliebe. Pro Asyl schreibt: "Die Erhöhung der Leistungen wird mehr als aufgewogen durch (a) eine Kürzung der Regelsätze für bestimmte Gruppen, (b) noch weitergehende Sachleistungen und eine Neuregelung zulasten von Asylberechtigten."
Entfristung des Integrationsgesetzes
Auch für das vor drei Jahren eingeführte Integrationsgesetz soll es Änderungen geben. Dieses hatte im Jahr 2016 die erst zwei Jahr zuvor abgeschaffte Residenzpflicht vorübergehend wieder eingeführt. Mit dieser Befristung soll nun Schluss sein. Flüchtlinge soll dauerhaft wieder nach einem Verteilungsschlüssel den Bundesländern zugewiesen werden. Die Länder wiederum können Flüchtlinge zum Wohnen in einer bestimmten Stadt verpflichten.
Kritik gibt es hier nicht nur am Inhalt, sondern auch am parlamentarischen Vorgehen der Koalition. FDP, Linke und Grüne kritisieren, dass aufgrund der kurzfristigen Einbringung eine gründliche Befassung durch Sachverständige nicht mehr möglich gewesen sei.
Datenaustauschverbesserungsgesetz
Umstritten ist auch das Zweite Datenaustauschverbesserungsgesetz. Dieses soll vor allem Umfang und Zugriffsmöglichkeiten des Ausländerzentralregister (AZR) erweitern. Vorgesehen ist u.a….
- Jugendämtern und verschiedenen weiteren Behörden einen automatisierten Zugriff auf das AZR zu verschaffen.
- mehr Daten in das AZR, wie z.B. Angaben zum Asylverfahren, aufzunehmen. auch von unbegleiteten Minderjährigen, die jünger sind als 14 Jahre, Fingerabdrücke zu nehmen.
Scharfe Kritik gibt es unter anderem vom Bundesbeauftragten für Datenschutz Ulrich Kelber. Er wertete den Gesetzesentwurf als Beispiel für den "atemlosen Wettbewerb um immer neue Sicherheitsgesetze, immer neue Befugnisse, immer höhere Strafen".
Staatsangehörigkeitsgesetz
Voraussichtlich Ende Juni will die Große Koalition außerdem das Staatsangehörigkeitsgesetz beschließen. Dieses sieht vor, dass Menschen mit zwei Pässen die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren können, wenn sie sich im Ausland an Kampfhandlungen terroristischer Organisationen wie dem "Islamischen Staat" beteiligen.
Eine rückwirkende Bestrafung ist allerdings ausgeschlossen, weshalb aktuelle oder vergangene deutsche IS-Kämpfer nicht betroffen sind. Kritiker bewerten das Gesetz deshalb als weitgehend wirkungslos.
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