Atomkraft: Richter überprüfen britische Subventionen

Österreich klagt mit Unterstützung Luxemburgs vor dem EuGH gegen die Genehmigung für die massive Förderung des Baus des AKW Hinkley Point C

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

In Luxemburg hat heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Verhandlungen über eine sogenannte Nichtigkeitsklage Österreichs gegen die von der britischen Regierung Subventionierung des an der englischen Atlantikküste geplanten Atomkraftwerks Hinkley Point C begonnen. Mit einem Urteil werde erst im kommenden Jahre gerechnet, berichtet der in Wien erscheinende Standard.

Dem künftigen Betreiber EDF wurde, wie auf Telepolis berichtet, von der britischen Regierung vertraglich zugesichert, ihren Strom für 0,0925 britische Pfund (10,4 Cent nach derzeitigem Kurs) ins Netz einspeisen zu können. Die Garantiezeit beträgt 35 Jahre und der Preis soll an die Inflationsrate angepasst werden.

Zum Vergleich: Im Gegensatz dazu bekommen hierzulande die Betreiber von Solar-, Biogas- und Windkraftanlagen die Einspeisevergütung lediglich für 20 Jahre garantiert. Für Windstrom aus 2017 errichteten Anlagen gibt es zum Beispiel in den ersten fünf Jahren 8,28 und danach 4,52 Cent pro Kilowattstunde. Ein Inflationsausgleich ist nicht vorgesehen.

Die EU-Kommission hatte die geplanten Subventionen 2014 genehmigt. Nach der Darstellung des Standards argumentiert die Regierung in Wien, dass es anders als von der Kommission behauptet kein gemeinsames Interesse an dem Projekt und auch keinen eigenen Markt für Atomenergie gebe. Auch könne nicht von einer neuartigen Technologie die Rede sein, die die besondere Unterstützung rechtfertigen könnte. Wie ebenfalls berichtet, hat Großbritannien vermutlich auch ein rüstungspolitisches Motiv, das die enormen Subventionen erklären könnte.

Der EuGH müsse die drohende Verzerrungen der europäischen Strommärkte durch die geplanten Subventionen angemessen berücksichtigen, fordert derweil der deutsche Ökoenergieanbieter Greenpeace Energy. "Die Richter müssen hier konsequent die Folgewirkungen der exorbitanten Atomsubventionen hinterfragen", meint Greenpeace-Energy-Vorstand Sönke Tangermann.

"Die Verhandlung ist eine wichtige Gelegenheit, um langfristige Verwerfungen auf dem Energiemarkt und Schaden für die europäische Energiewende juristisch noch abwenden zu können", so Tangermann. Österreich habe Recht, wenn es der Kommission fehlerhafte Anwendung des Beihilferechts vorwerfe. Die Förderung von neuen Atomkraftwerken sei kein Ziel von gemeinsamem europäischem Interesse.

In einem weiteren Verfahren streitet auch Greenpeace Energy gegen die von der EU-Kommission genehmigten Subventionen. Diese dürften sich nach Angaben des Unternehmens auf bis zu 108 Milliarden Euro summieren. Greenpeace Energy rechnet durch den grenzüberschreitenden Einfluss von Hinkley Point C mit Nachteilen für das eigene Unternehmen, die sich jährlich bis auf eine Million Euro belaufen könnten. Das könne sich aber auch noch verschlimmern, sollte Hinkley Point Schule machen.

Hier gibt es einige ausführliche Stellungnahmen und Untersuchungen von Greenpeace Energy zum Thema.