Bei der Allianz drücken die Datenschützer beide Augen zu
Vor dem Gesetz sind manche eben gleicher
Wie in Telepolis berichtet, betreibt die Allianz AG eine Firma zur Mobilfunkortung (AOS) ( Allianz kann nun Handys orten). Doch dies geschieht ohne ausreichende datenschutzrechtliche Grundlage.
Zunächst hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte von der Allianz OrtungsServices GmbH verlangt, dass sie mit jedem einzelnen der 16 Bundesländern einen entsprechenden Vertrag schließen sollte. Das war der Versicherung zu aufwendig. Man einigte sich auf eine niedrigere Hürde: den Abschluss sogenannter "Erfüllungsgehilfenverträge" mit den vier Mobilfunkbetreibern.
Recherchen von Telepolis ergaben aber, dass die AOS bis heute über nur einen der geforderten vier Verträge verfüg, nämlich den mit Vodafonet. Das ist dem Datenschutzbeauftragten seit 2010 bekannt. Dessen Pressestelle bestätigte nun gegenüber Telepolis:
Auch O2 hat keinen Erfüllungsgehilfenvertrag mit der Allianz OrtungsService GmbH abgeschlossen. Dennoch schaut der Bundesdatenschutzbeauftragte in diesem Fall ruhig zu. Gegenüber Telepolis ließ er mitteilen:
Datenschutzgesetze gelten für alle – aber nicht für alle gleich.