Dämmstoff ist kein Sondermüll mehr - aber nur begrenzt lange
Entscheidung des Bundesrates vom 16. Dezember 2016 soll lediglich zwölf Monate lang gelten
Mit dem Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) versetzter Polystyrolschaum war über viele Jahre Deutschlands billigster und daher auch beliebtester Dämmstoff für Gebäude. Es wurden Millionen Kubikmeter dieser Dämmplatten verbaut. Aufgrund der möglicherweise negativen Auswirkungen des bromierten Flammschutzmittels auf die Umwelt galten Abfälle, die mit HBCD versetzte Polystyrolschaum-Platten enthielten, seit dem 1. Oktober als Sondermüll und durften von Müllverbrennungsanlagen ohne spezielle Zulassung nicht mehr zur thermischen Entsorgung angenommen werden (vgl. Dämmstoff ist jetzt Sondermüll).
In der Folge haben viele Müllverbrennungsanlagen aufgrund der Einstufung der Dämmabfälle als gefährliche Abfälle die Annahme derartiger Materialien verweigert. Dies hatte wiederum die Konsequenz, dass die Entsorgungspreise für die bromierten Dämmplatten seit September 2016 auf über 7.000 Euro pro Tonne geradezu explodiert waren und Baustellen stillgelegt werden mussten. Mitarbeiter der betroffenen Firmen wurden entlassen und die Dämmabfälle lagen mehr oder weniger ungeschützt gegen Witterungseinflüsse auf den Baustellen.
Kommando zurück: HBCD-haltiger Dämmstoff für 12 Monate kein gefährlicher Abfall
Aufgrund der derzeit bestehenden akuten Probleme bei der Verbrennung von alten Dämmplatten hat der Bundesrat am 16. Dezember 2016 einen Verordnungsentwurf zur Entsorgung von mit HBCD versetzten Polystyrolschaum-Dämmplatten beschlossen.
Die Länderkammer stimmte mehrheitlich für einen entsprechenden Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen, mit dem die im vorigen Jahr vom Bundesrat beschlossene Regelung der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) explizit für HBCD für zwölf Monate wieder aussetzt wird. Mit dem jetzt beschlossenen Aufschub bis Ende 2017 hofft man, den aktuellen Entsorgungsstau bei den Wärmedämmplatten auflösen zu können. Zugleich hätten die zuständigen Fachgremien von Bund und Ländern Zeit, eine rechtskonforme und bundeseinheitliche Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmplatten vorzubereiten.
Wie geht es jetzt weiter?
Der Verordnungsantrag wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Der Bundesrat hat die erforderliche Zustimmung zum Verordnungsentwurf bereits im Voraus erteilt. Sollte die Bundesregierung die Verordnung wie vom Bundesrat vorgeschlagen erlassen, muss sie diese daher dem Bundesrat nicht erneut vorlegen, sondern kann sie direkt in Kraft setzen. Sie soll dann am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Übergangsweise wird es dann eine auf ein Jahr befristete Ausnahmeregelung für Hexabromcyclododekan geben.
Das Bundeskabinett will nach vorliegenden Informationen am Mittwoch kommender Woche (21.Dezember) dem Beschluss des Bundesrates folgen. Im Bundesumweltministerium begrüßte man zwar den erfolgreichen Antrag Nordrhein-Westfalens. Immerhin lässt sich dadurch die Blockade der betreffenden Baustellen kurzfristig auflösen. Man hat jedoch wohl ausreichend Sorgen, was nach Auslaufen der jetzt beschlossenen Befristung der Ausnahmeregelung geschieht. Denn ab 1. Januar 2018 sind HBCD-haltige Abfälle dann doch wieder gefährlich.