Das große Zittern
Das EEG 2015 kommt im Eiltempo und als Wiedergänger der von der FDP im Wirtschaftsministerium installierten Denkweisen
Heute werden die EEG 2015-Reform Pläne offiziell vorgestellt und sollen anschließend durch alle Instanzen geprügelt werden, damit das das neue EEG 2015 dann am 1. August 2014 in Kraft treten kann. Wozu die Eile? An den laufenden Vergütungen der alten Anlagen darf, mit Recht, sowieso nichts geändert werden und einige neue Instrumente, die jetzt hastig installiert werden sollen, sind noch nirgends erprobt worden.
Nach Solar soll jetzt auch Strom aus Wind und Biomasse begrenzt werden (Bild). Offiziell werden die Ausbauziele zwar weiter hoch gehalten. So soll der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung trotz der Novelle des EEG von derzeit 25 Prozent auf 40 bis 45 Prozent im Jahr bis 2025 zunehmen. Doch die kommenden Regelungen sehen so gar nicht nach fördern, sondern ganz und gar nach begrenzen aus.
Als erstes wird es einen radikalen Wechsel in den Prämissen geben. Sollte das EEG ursprünglich technikneutral die Entwicklung verschiedener Erzeugertechniken voranbringen, so soll die Stromproduktion aus erneuerbaren Energiequellen jetzt auf die kostengünstigen Technologien beschränkt werden. Auch eine Einspeisevergütung nach bisherigen Mechanismen soll es nur noch bis 2017 geben, danach soll deren Höhe über Ausschreibungen ermittelt werden. Wie das auch für die Vielzahl kleiner EE-Anlagen überhaupt funktionieren soll, ist völlig unklar.
Für Neuanlagen über 500 kW wird ab 2015 die gleitende Marktprämie verpflichtend. Ab 2017 soll die Vergütung der erneuerbaren Energien dann durch Ausschreibung und eine Art Auktionssystem ermittelt werden. Ob so etwas funktioniert oder nur wieder Manipulationen, wie beim Emissionshandel, den Weg bereitet, weiß niemand. Erste Erfahrungen mit Auktionsverfahren sollen mit großen PV-Freiflächenanlagen gemacht und dazu erst einmal testweise jährlich 400 MW Leistung pro Jahr ausgeschrieben werden.
Und zuletzt wird, quasi als Beweis, dass man dem anviesierten Auktionsmechnaismen doch nicht so recht traut, auch der bisher aus der Photovoltaik bekannte Ausbaukorridor auf alle Erzeugerformen ausgedehnt werden. Bei der Windenergie auf See sollen so bis 2020 nicht mehr als 6,5 Gigawatt neu hinzukommen. Bei der Windenergie an Land soll der jährlicher Zubau auf 2.500 Megawatt begrenzt werden. Dazu wird die euphemistisch "atmender Deckel" genannte automatischen Anpassung von Fördersätzen auch für Onshore-Windkraft gelten. Bei der Solarenergie soll der jährliche Zubau auf 2.500 Megawatt begrenzt werden und bei der Bioenergie sogar auf höchstens 100 Megawatt. Nur die inzwischen erfolgreich marginalisierte Geothermie und Wasserkraft bleiben von solchen Begrenzungen verschont. Die Autoren des EEG 2015 sahen hier anscheinend keinen Handlungsbedarf mehr.
Vorgesehene Vergütungsstruktur aus dem EEG 2015 Eckpunktepapier