Der Fall Marc Jan Eumann (1)
Wie man in Rheinland-Pfalz Landesmediendirektor wird
Neuer Direktor für Landesmedienanstalt zum 1. April gesucht!
Wir sind eine Behörde mit ca. 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Rechtsaufsicht über den privaten Rundfunk in Rheinland-Pfalz.
Wie bieten: Ein an B7 angelehntes Monatsgehalt (rund 10.000,- €) zzgl. Sitzungsgeldern und Zugang zu interessanten Nebentätigkeiten in bundesweiten Gremien.
Wir erwarten von Ihnen: Bereitschaft, einen Wohnsitz in Rheinland-Pfalz zu beziehen. Sonst nichts. Für die Rechtsaufsicht müssen Sie kein Jurist sein; es reicht, dass Ihr Stellvertreter formal einer ist. Wenn es kompliziert wird, beauftragen wir sowieso immer eine teure Rechtsanwaltskanzlei, die macht dann Ihre Arbeit.
Interessenten senden bitte ihr Parteibuch bis spätestens 03.11.2017 an Herrn Pfarrer Albrecht Bähr. Weitere Bewerbungsunterlagen sind nicht erforderlich, nicht einmal ein polizeiliches Führungszeugnis. Eine strafrechtliche Vorgeschichte ist für uns kein Hindernis, wir werden Sie nicht einmal googeln. Ihre Bewerbung wird streng vertraulich behandelt.
So oder so ähnlich hätte eine Stellenanzeige lauten können, legt man die Maßstäbe an, die in der Verwaltungsakte der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) dokumentiert sind. Eine geheime Findungskommission hatte den Beschluss gefasst, dass Interessenten für die Stelle über die Medien angesprochen werden sollten, damit diese sich bewerben. Doch nicht einmal dieser geheime Beschluss wurde umgesetzt, stattdessen verkündete die LMK in einer Pressemitteilung, man habe eine Findungskommission gebildet, die voraussichtlich am 04.12.2017 bei der LMK-Versammlung einen Wahlvorschlag einbringen werde.
Dass diese ihre Arbeit bereits einen Monat vorher abschließen und andere Bewerber als „verspätet“ bewerten würde, wurde ebenso wenig kommuniziert wie ein Anforderungsprofil. Von einer „Findungskommission“ erwartet man eigentlich, dass sie nur die Besten der Besten ansprechen werde und wird eher nicht zur Initiativbewerbung ermutigt. Die Pressemitteilung, die die LMK angeblich an 363 Adressaten versandte, wurde nur von der Rheinpfalz und einem elektronischen Dienst aufgegriffen.
In den Akten findet sich nicht der geringste Hinweis auf eine Suchaktivität der Findungskommission. Ein spontanes Vermittlungsangebot des Vorsitzenden der Gremienvorsitzendenkonferenz der Medienanstalten, Personen anzusprechen, wurde von der Findungskommission in den Wind geschlagen, man müsse schon von selber kommen. Die Akte enthält auch keine Bewerbungsmappe des Herrn Dr. Marc Jan Eumann oder auch nur eine E-Mail. Er wurde zu einem Vorstellungsgespräch mit belanglosen Fragen eingeladen, ohne dass man ihn etwa auf seine leicht bei Wikipedia auffindbare Rolle in der Kölner Spendenaffäre ansprach.
Pfälzischer Rundfunkfilz
Die von Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl vorangetriebene Einführung des privaten Rundfunks in Deutschland ist eng mit der LMK verbunden. Wie schon Adenauer störte sich Kohl an den zu kritischen öffentlich-rechtlichen Sendern. Das geplante private Adenauer-Fernsehen war 1961 an den Bundesverfassungsrichtern gescheitert, die keine neuen Volksempfänger oder Verhältnisse wollten, wie sie dann in Berlusconien Realität wurden. Daher sollte kommerzieller Rundfunk, als er ein Vierteljahrhundert später doch kam, nicht vom Staat, sondern von einer „staatsfernen“ Einrichtung beaufsichtigt werden.
Die hierzu eingerichteten Landesmedienanstalten werden daher nicht parlamentarisch legitimiert, sondern von demokratisch verfassten Versammlungen kontrolliert, die ähnlich organisiert sind wie die Rundfunkräte: Maximal ein Drittel setzt sich aus Politikern zusammen, der Rest wird von Verbänden, Religionsgemeinschaften, Gewerkschaften und sonstigen Vertretern der Gesellschaft gebildet. Dass die „nicht politischen“ Mitglieder meistens aus dem Dunstkreis der Parteien besetzt werden, ist ein offenes Geheimnis. Bei der LMK-Versammlung hat zudem auch die Konfession Gewicht.
Auch die Nähe zwischen dem pfälzischen Bundeskanzler und dem als neues Leitmedium erhofften ersten deutschen Privatsender war schon geographisch leicht erkennbar. So wurde sat.1 in Mainz ansässig, die LMK befindet sich in Nachbarschaft zu Oggersheim. Geheimer Finanzier war Kohls konservativ-katholischer Freund Dr. Leo Kirch, der den Großteil der US-Filmrechte kontrollierte und nunmehr eine eigene Abspielstation hatte.
Kohls Hoffnung, der erste Privatsender werde als neues Leitmedium ein Vehikel für Hofberichterstattung, war vergebens. Das für Privatfernsehen anfällige Publikum interessierte sich kaum für Politik, die Kohl-Interviews erwiesen sich als Quotengift. Erfolgreichster Fernsehmacher wurde statt sat.1 ein vormaliger Piratensender aus Luxemburg, der seine Steuern rheinabwärts zahlte und Köln mit Innovation zur Medienhauptstadt machte. TV-Geschichte schrieb sat.1 einzig mit der nach WDR-Rezepten gestrickten Harald-Schmidt-Show, in der Kohl nur unfreiwillig zu Gast war. Als bei sat.1 und Kirch der Bimbes knapp wurde, zog der Wanderhurensender nach Berlin, dann nach Fusion mit dem Pubertätsender ProSieben nach Bayern. Die Quote dümpelt heute unter 6%.
Genießende Genossen
Landesvater Kurt Beck (SPD) hatte das von Kohl übernommene Rheinland-Pfalz fest im Griff. Als 2012 der üppig vergütete Chefsessel der LMK vakant wurde, holte man die Ex-Politikerin Renate Pepper (SPD) aus Ruhestand und Kräutergarten. "Ich liebe es einfach, zu arbeiten!" ließ die Pädagogin die Arbeiterpartei wissen und kassierte als Frühstücksdirektorin über sechs Jahre knapp eine Million €, finanziert durch die Rundfunkgebühren. Solche verprasste die LMK u.a. mit bizarren Rechtsstreiten mit sat.1. Der Anschein von Kungelei stört bei der LMK anscheinend niemanden.
Es verstand sich von selbst, dass die SPD eine solch lukrative Stelle 2018 nicht einfach nach dem Leistungsprinzip an Personen verschwenden konnte, die das falsche Parteibuch haben. Daher kandidierte wohl auch der ewige Stellvertreter Zehe (CSU) nicht für den von der SPD abonnierten Chefsessel, sondern begnügte sich mit seiner im Windschatten unter dem Radar eingestielten Wiederwahl. In Rheinland-Pfalz teilen sich die beiden Volksparteien Ämter vom Schuldirektor bis zum Landratsamt paritätisch nach Parteibüchern auf. Das Leistungsprinzip ist in der pfälzischen Politik so unbekannt wie ökonomischer Sachverstand am Nürburgring.
Mit welchen Methoden man in Ludwigshafen der scheinbar unabhängigen LMK-Versammlung unter absurder Geheimhaltung den politisch gewünschten Kandidaten unterjubelte, wird der Autor dieses Beitrags in Teil 2 verraten. Der Autor hatte sich ungebeten für die Direktorenstelle initiativ beworben und nach Zurückweisung wegen angeblicher Verspätung vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Einsicht in die Verwaltungsakte erstritten. Ein Antrag, die Stelle vorerst nicht zu besetzen, wurde vergangene Woche in erster Instanz abgelehnt, da nach Meinung der Richter die LMK-Versammlung nicht dem in Art. 33 Abs. 2 GG vorgesehenen Prinzip der Bestenauslese bei der Besetzung öffentlicher Ämter unterliege, vielmehr genieße die LMK-Versammlung Narrenfreiheit.
Fortsetzung folgt.