EU-Kommission als "Raubkopierer"
Das supranationale Organ muss einem Gerichtsurteil nach 12 Millionen Euro Schadensersatz an eine Softwarefirma zahlen
Wie jetzt bekannt wurde, verurteilte der Europäische Gerichtshof die EU-Kommission im Dezember dazu, 12 Millionen Euro für die Nutzung von Übersetzungssoftware der Firma Systran nachzuzahlen. Darin erkannte der EuGH nämlich eine Urheberrechtsverletzung – und zwar eine vorsätzliche, weil die Kommission ihre Nutzungspraxis auch dann nicht änderte, als sie von Systrans Mutterfirma darüber informiert wurde, dass sie möglicherweise "geistige Eigentumsrechte" des Unternehmens verletzen würde.
Zwischen dem 22. Dezember 1997 und dem 15. März 2002 hatte die Firma Systran Luxembourg ihre Übersetzungssoftware Systran-Unix unter dem Namen EC-Systran Unix an die speziellen Bedürfnisse der EU-Kommission angepasst. Am 4. Oktober schrieb die offenbar nicht so ganz zufriedene Kommission einen Auftrag aus, der eine weitere "Verbesserung, Anpassung und Erweiterung" des Systems beinhaltete, worauf hin Systran, die Mutterfirma von Systran Luxembourg, die EU-Kommission an ihre Monopolansprüche erinnerte, die gegen eine solche Vergabe sprächen. In dem anschließend folgenden Prozess begründete das supranationale Organ sein Nichteingehen auf die Monopolansprüche damit, dass Systran keine Dokumente vorlegte, welche diese überzeugend untermauert hätten.
Systran hatte die EU-Kommission nur zivilrechtlich verklagt und kein Strafverfahren angestrengt. Auf EU-Ebene wird allerdings daran gearbeitet, den unter anderem in Deutschland bereits jetzt möglichen Einsatz des Strafrechts in Fällen von Streitigkeiten um "geistige Eigentumsrechte" weiter auszubauen. Dazu, ob das nun gegen die Kommission ergangene Urteil die EU-Gremien eventuell etwas davon abbringen könnte, diesen Kurs weiter zu verfolgen, war aus Brüssel bislang keine Stellungnahme zu bekommen.