Einspeisevergütung geht in die Revision

Industrieverbände klagen sich mit Musterprozessen durch die Instanzen

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.
Zusammensetzung_EEG_Umlage_2013.jpg

Von sinkenenden Börsenstrompreisen profitieren ja, aber die EEG-Umlage zahlen, das wollen viele Industriebetriebe nicht. Durch ihre prominente Ausweisung im Strompreis gerät sie am meisten in die Kritik. Dabei hängt ein Teil ihrer Höhe gerade mit den Befreiungen für die Industrie zusammen. Zur Zeit laufen gleich drei Musterklagen gegen die EEG-Umlage. Die erste von ihnen ist jetzt in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Hamm gescheitert.

Die Kläger sehen das durchaus positiv und glauben, so ihrem Ziel näher zu kommen: einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. In diesem Fall hatte ein Textilunternehmer aus Bayern mit Unterstützung des Gesamtverbands der deutschen Textil- und Modeindustrie die Stadtwerke Bochum verklagt. Der Verband hält die Umlage für einen Wettbewerbsnachteil und argumentiert, die EEG-Umlage sei verfassungswidrig. Begründet wird dies damit, dass das Verfassungsgericht 1994 den Kohlepfennig (einen Preisaufschlag für die Steinkohleförderung) für verfassungswidrig erklärt hatte. Das wurde damals damit begründet, dass er eine "Allgemeinheit von Stromkunden belaste, die keine besondere Finanzierungsverantwortlichkeit für Steinkohle aus Deutschland" habe.

Auf dieser Grundlage geht der Textil-Gesamtverband vonguten Chancen für seine Klage in nächster Instanz vor dem Bundesgerichtshof aus, denn auch er sieht sich in keiner besonderen Verantwortung für die Nutzung von Ökostrom auch zu bezahlen. Weitere Entscheidungen zu EEG-Umlage stehen noch am Oberlandesgericht Dresden und in Stuttgart aus.