Entlastung auf Kosten von Hartz-IV-Empfängern
Das Arbeitsministerium will Kommunen mehr "Spielraum" bei der Unterbringung von Langzeitarbeitslosen geben
Im von Ursula von der Leyen geführten Arbeitsministerium hat man radikaler-sparvorschlag-hartz-iv-empfaengern-droht-mietschock/50147739.html: angeblich rund 200 Ideen entwickelt, wo gespart werden könnte. Einer der Diskussionsentwürfe sieht vor, dass Behinderte zukünftig mehr für öffentliche Transportmittel zahlen sollen, ein anderer, dass die Kommunen (die trotz Opern, Stadienbauten und milliardenschwerer Olympiabewerbungen über einen finanziellen "Notstand" klagen), mehr "Spielraum" bei der Unterbringung von Hartz-IV-Empfängern bekommen. Der soll so aussehen, dass sie die maximale Wohnungsgröße per Satzung auch unterhalb des bisher geltenden Richtwerts von 45 Quadratmetern festlegen können. Im Ministerium nennt man hier als Alternativwert 25 Quadratmeter für einen Single-Haushalt.
Allerdings gibt es außerhalb von Wohnheimen kaum Wohnungen unterhalb von 25 Quadratmetern. Indirekt zwingt man Hartz-IV-Empfänger mit solch einer Herabsetzung der Quadratmeterobergrenze deshalb zur Untervermietung und dazu, dass mehrere Personen gemeinsam in einem Zimmer hausen. So etwas mag bei Familien, Internatsschülern und Montagearbeitern zeitlich begrenzt gut gehen. Bei Personen, die nicht das Geld haben, viel Zeit außerhalb ihrer Wohnung zu verbringen, dürfte es durchaus unerwünschte Effekte mit sich bringen. Zudem haben kleine Appartements häufig weder Küchen noch Waschmaschinen, weshalb sie für deutlich höhere Lebenshaltungskosten sorgen als größere.
Zur Begründung der Idee führt man im Arbeitsministerium regionale Unterschiede und den Koalitionsvertrag an, wo allerdings lediglich von einer Teilpauschalierung der Wohnungskosten die Rede ist. Mit dem "Spielraum" sollen zudem Einzelfallprüfungen abgebaut und Verfahren verschlankt werden. Wie das genau geschehen soll, bleibt freilich ebenso offen wie die Frage, warum es neben einer Mietobergrenze noch eine zusätzliche Quadratmetergrenze gibt. Sie bewirkt, dass Hartz-IV-Empfänger auch dann zu Umzügen gezwungen werden können, wenn ihre Miete unterhalb der Höchstgrenze liegt, und hat deshalb durchaus den Geruch unverhältnismäßiger Schikane. Tatsächlich Bürokratie abbauen ließe sich eher dadurch, dass diese Quadratmetergrenze gestrichen wird und Langzeitarbeitslose nur dann zu Umzügen gezwungen werden, wenn ihre Miete die Preisobergrenze übersteigt und tatsächlich billigere freie Wohnungen vorhanden sind.