Auch wer nur einen geringfügigen Zuschlag zum ALG II erhielt, musste bisher generell GEZ-Gebühren leisten. Zu Unrecht, urteilte das Bundesverfassungsgericht und entschied auch beim Thema GEZ-Gebühren für Nichtleistungsempfänger
Lesen Sie den vollständigen Artikel unter:
https://www.heise.de/tp/news/GEZ-Gebuehren-und-ALG-II-geringes-Einkommen-Neue-Hoffnung-nach-BVerfG-Urteil-2020380.html