Ideologie Inklusion
In Bayern werden ab heute behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam unterrichtet
Heute beginnt in Bayern ein neues Schuljahr. Eines in dem der Freistaat an 41 Schulen das Experiment "Inklusion" wagt. Unter diesem Begriff fasst man den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern in einer Klasse zusammen. Das wurde 2006 von der UN beschlossen - und deshalb waren auch alle Parteien im bayerischen Landtag dafür.
In der Bevölkerung sieht das allerdings anders aus: Dort befürwortet Umfragen nach eine Mehrheit die Aufnahme von körperbehinderten Kindern in den Normalunterricht, die sich mit baulichen Maßnahmen wie Rampen und Aufzügen verwirklichen lässt. Anders sieht es mit der Unterbringung von geistig behinderten und verhaltensauffälligen Schülern in Regelklassen aus, die ebenfalls Bestandteil der staatlich verordneten Inklusion ist, aber von einer deutlichen Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt wird.
Das muss durchaus nicht an mangelnder Aufgeklärtheit der Bayern liegen, sondern kann auch ein Zeichen gesunder Skepsis gegenüber einer Ideologie sein, die in Ländern wie den USA, in denen sie bereits verwirklicht wurde, keineswegs nur positive Ergebnisse zeitigte. Bei geistig Behinderten spricht viel dafür, dass sie von Lehrern in der Praxis ungefähr so unterrichtet werden wie die Simpsons-Figur Ralph Wiggum: Man gibt sie als Bildungsobjekt auf und achtet lediglich darauf, dass sie sich nichts in die Nase stecken oder sich anderweitig verletzen. Verhaltensauffällige Kinder können dagegen durch Lautstärke und Aggression auch den Lernerfolg ihrer Klassenkameraden maßgeblich stören.
Dem will man in Bayern dadurch begegnen, dass man den Schulaufwandsträgern ein Vetorecht gibt, wenn ein Kind seine Mitschüler gefährdet oder "erhebliche Mehraufwendungen" verursacht. Zudem werden auch weiterhin spezielle Schulen angeboten, für die sich der Großteil der Eltern behinderter Kinder entscheidet, weil sie beispielsweise auf die Bedürfnisse von Taubstummen deutlich besser eingehen können als nicht spezialisierte Regelschulen.