Klimagesetz: Bundesregierung weiter für Faustrecht
Kabinett beschloss Entwurf für ein neues Klimagesetz. Deutschlands Budget soll ohne Rücksicht auf den Rest des Planeten überzogen werden
Das Bundeskabinett hat, wie erwartet, in der vergangenen Woche den Referentenentwurf zur Änderung des erst ein paar Monate alten Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Hier die von der Regierung abgesegnete Fassung, die nun Bundestag und Bundestag vorgelegt wird.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze ließ die Tagesschau im Anschluss wissen, dass mit dem Gesetz "mehr Generationengerechtigkeit, mehr Planungssicherheit“ geschaffen werde.
Danach sieht es allerdings nicht aus. Wie die neue, unverändert aus dem Referentenentwurf übernommene Tabelle mit den noch erlaubten Treibhausgasemissionen zeigt, sieht der Gesetzentwurf vor, dass von 2021 bis 2030 einschließlich 6,3 Milliarden Tonnen CO2 und andere Treibhausgase in die Luft geblasen werden.
Oder auch noch ein bisschen mehr, denn der Energiewirtschaft werden keine Maßgaben gemacht, wie sie zwischen 2023 und 2030 ihre Emissionen absenkt. Unsere Rechnung unterstellt, dass die Abnahme linear erfolgt. Genauso gut können die Emissionen der Kraftwerke aber auch bis 2029 auf dem Niveau von 2022 verharren. Dann kämen noch einmal knapp 700 Millionen Tonnen hinzu.
Telepolis hatte bereits in der Wochenschau darauf hingewiesen, dass auch damit allein bis 2030 das Deutschland noch zustehende Treibhausgas-Budget weit überschritten wird. Das beträgt, sehr großzügig gerechnet und unter anderem die in den letzten 150 Jahren erfolgten Emissionen außer Acht lassend, noch rund 3,3 Milliarden Tonnen CO2.
Dieses Budget ergibt sich übrigens folgendermaßen: In einem ersten Schritt schaut man, wieviel Treibhausgase sich noch in der Atmosphäre ansammeln dürfen, wenn die globale Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau beschränkt werden soll. Dann wird berechnet, welcher Menge an Emissionen dies entspricht.
Diese Gesamtmenge wird sodann durch die Zahl aller Menschen geteilt, ausgehend von dem Grundsatz, dass alle das gleiche Recht haben müssen, wie es in zahlreichen auch von der Bundesrepublik ratifizierten UN-Dokumenten deklariert wird.
Multipliziert mit der Einwohnerzahl Deutschlands (inklusive all jener, denen man hier Wahl- und andere Bürgerrechte verweigert) ergibt sich in etwa die Zahl von 3,3 Milliarden Tonnen CO2, die Deutschland in den nächsten 1000 oder mehr Jahren noch emittieren darf.
Die Bundesregierung ist übrigens der Ansicht, dass diese gleichmäßige und gerechte Aufteilung der verbliebenen Emissionsrechte nicht völkerrechtlich verbindlich vereinbart ist und Deutschland sich daher nicht daran halten müsse.
Nachzulesen ist diese Haltung in der Urteilsbegründung des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit der dieser Ende April Nachbesserungen am Klimagesetz forderte und die aus den schriftlich eingereichten Einwänden der Bundesregierung gegen die Klage zitiert.
Es soll also auf der internationalen Bühne weiter das Recht des Stärkeren gelten. Im Zusammenhang mit der auch von den Grünen unterstützten Aufrüstung und der zunehmend konfrontativen Politik der wichtigsten NATO-Länder (inklusive Deutschland) gegenüber China, lässt das wenig Gutes erwarten.