Pro Asyl fordert, Fluchtwege nach Europa zu öffnen
Der Bürgerkrieg in Libyen wird heftiger, was die Zahl der Flüchtlinge erhöhen dürfte
.
Bisher versucht die italienische Regierung und mit ihr die EU alles, um zu verhindern, dass diese Menschen auf europäisches Territorium gelangen und dort womöglich Asyl beantragen könnten. Wenn die Flucht schon nicht verhindert werden kann, sollen die Migranten möglichst nah an ihren Herkunftsländern untergebracht so schnell wie möglich wieder zurück geschickt werden.
Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl und Medico International haben wenige Tage vor dem für den 11. März geplanten europäischen Sondergipfel zu Libyen mit ihrer Erklärung Fluchtwege nach Europa öffnen andere Akzente gesetzt.
Mit einer Email-Aktion wird die Bundeskanzlerin aufgefordert, sich für die Aufnahme von aus Libyen geretteten Flüchtlingen in Deutschland und der EU einzusetzen. Beide Organisationen begründen ihre Intervention für den Flüchtlingsschutz mit der Geschichte. Schließlich haben die europäischen Länder in der Abwehr von Flüchtlingen jahrelang mit dem Gaddafi-Regime, aber auch mit der Diktatur in Tunesien eng zusammengearbeitet.
Pro Asyl und Medico erinnern in ihrem Aufruf daran, dass viele Flüchtlinge aus verschiedenen Ländern Europas im libyschen Bürgerkrieg zwischen die Fronten zu geraten drohen:
"Transitflüchtlinge und Migranten, die aus den Krisenländern Afrikas wie Eritrea, Somalia und Tschad, aber auch aus den südlicheren Ländern Afrikas und aus Asien stammen und nun zwischen die Fronten geraten. Ohnehin schlecht versorgt, sind sie nun erhöhten Gefahren ausgesetzt, weil sie mit jenen sub-saharischen Militäreinheiten verwechselt werden, die das Gaddafi-Regime offenbar zur Bekämpfung der Aufstandsbewegung einsetzt."
Am 8. März hat der Europäische Gerichtshof die Position von Flüchtlingen mit Kindern 62009J0034:DE:HTML: gestärkt.
Nicht-EU-Bürger haben nach dem Urteil automatisch ein Aufenthaltsrecht in der Europäischen Union, wenn ihre minderjährigen Kinder die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes besitzen. Geklagt hatte ein kolumbianisches Ehepaar, das seit Jahren in Belgien lebt und deren beiden Kinder die belgische Staatsbürgerschaft besitzen.