Spanien immer repressiver
Es häufen sich Haftstrafen wegen sarkastischen Bemerkungen in sozialen Medien und Geldstrafen nach dem "Knebelgesetz"
Dass die spanischen Konservativen nicht zimperlich mit denen umgehen, die gegen ihre Politik protestieren, ist bekannt. Sogar Puppenspieler wurden schon als angebliche "Terroristen" in Untersuchungshaft genommen. Doch immer öfter werden nun Menschen auch real zu Haftstrafen für Kommentare in sozialen Medien verurteilt.
Das stößt auf immer stärkere Kritik. "Der Fall Cassandra ist der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt", schreibt zum Beispiel die Professorin für Verfassungsrecht der Universität von Kastilien‑La Mancha. Ana María Valero Heredia steht in ihrer Beurteilung einer einjährigen Haftstrafe nicht alleine, zu der die 21-jährige Studentin Cassandra Vera vom Nationalen Gerichtshof in Madrid für bissige Beiträge im Kurznachrichtendienst "Twitter" verurteilt wurde. Ein junger Mann, der seine Freundin brutal zusammengeschlagen hatte, bekam dagegen kurz zuvor nur neun Monate.
Die härtere Strafe für die junge Frau aus der südostspanischen Region Murcia ist aber, da bei einer Strafe unter zwei Jahren ein Haftantritt normalerweise ausbleibt, dass sie sieben Jahre kein öffentliches Amt bekleiden darf. "Man hat mir mein Leben ruiniert", erklärte sie im Interview. Denn sie wollte Geschichtsdozentin an der Universität werden. Das sei nun praktisch unmöglich, auch weil ihr nun der Zugang zu Stipendien versperrt sei, ohne die sie die Kosten für Studium und Studiengebühren kaum aufbringen könne.
Sie soll sich der "Verherrlichung des Terrorismus" und der "Verhöhnung" der Opfer schuldig gemacht haben, urteilte der für schwerste Kriminalität zuständige Nationale Gerichtshof in Madrid, wegen 13 satirischen Twitter-Veröffentlichungen. Und das ist kein Einzelfall an dem Sondergerichtshof. So spricht Valero Heredia zwei weitere spektakuläre Fälle an. Zuvor wurden César Strawberry, der bekannte Sänger der Rockgruppe Def con Dos, und der Rap-Sänger Valtonyc verurteilt. Der Rapper aus Mallorca wurde sogar zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, da er zudem das Königshaus beleidigt habe.
Meist sollen die Opfer der baskischen Untergrundorganisation ETA verhöhnt worden sein. Die Geschichtsstudentin hatte zum Beispiel Carrero Blanco aufs Korn genommen. Sie wollte gegen ein Gesetz protestieren, das schon vor 16 Jahren in Kraft trat und Terrorismusopfer schützen soll. Als solches Opfer gilt auch Diktator Carrero Blanco. Denn Diktator Francisco Franco hatte ihn vor seinem Tod zum Nachfolger ernannt.
Die ETA ermordete Carrero Blanco Ende 1973, nachdem er zum Regierungschef ernannt worden war. Eine Bombe schleuderte dessen gepanzerten Wagen über ein fünfstöckiges Gebäude. Die Diktatur wurde nach fast 40 Jahren kopflos, was zu ihrem baldigen Ende beitrug. Vera twitterte dazu zum Beispiel, der frühere US-Außenminister Henry Kissinger habe "Carrero Blanco ein Stückchen vom Mond geschenkt und die ETA ihm die Reise dorthin gezahlt".
Absicht ist für das Meinungsdelikt nicht erforderlich
Sie wollte mit Ironie gegen ein Gesetz angehen, das die Meinungsfreiheit beschneide, sagte sie. Obwohl sich Vera im Prozess von der ETA distanzierte und ausführlich darlegte, dass sie keine Opfer verhöhnen wollte, half ihr das nichts. Das Gericht sah darin nur Schutzbehauptungen. Sie wurde verurteilt, obwohl zuvor Professoren, Schriftsteller, Journalisten und andere in einem Manifest für die Einstellung des Verfahrens und gegen den "Angriff auf die Demokratie" ausgesprochen hatten. Sogar die Enkelin von Carrero Blanco hatte sich für einen Freispruch eingesetzt und sprach von einer "Absurdität".
Nach Ansicht von Valero Heredia macht die Rechtslage aber einen Freispruch praktisch unmöglich. Im Artikel 578 des Strafgesetzbuchs hat die rechte Volkspartei (PP) festgelegt, dass es einer Absicht nicht bedürfe. "Wir haben es also mit einem Meinungsdelikt zu tun, was ganz offensichtlich verfassungswidrig ist", resümiert die Verfassungsrechtlerin. Sie streicht heraus, Spanien stünde damit im krassen Gegensatz zur europäischen Rechtsprechung, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg immer wieder mit Urteilen gestärkt habe.
Mit dem "Gesetz zum Schutz der Bürger" wurden Tausende wegen "Respektlosigkeit gegenüber Sicherheitsorganen" bestraft
Und viele fragen sich in Spanien, warum solche Verfahren gerade jetzt Urstände feiern, schließlich habe die ETA schon 2011 den bewaffneten Kampf definitiv eingestellt. 2015 gab es 24 Verfahren. Deren Zahl nimmt ständig zu. Bisher sind es etwa 70. "Bei diesem Rhythmus am Nationalen Gerichtshof", schreibt die Zeitung Público, dürfte dieses Jahr der Vorjahresrekord erneut "pulverisiert"werden.
Ohnehin trifft es bisher fast nur Menschen mit einer linken Ideologie. Für zehntausende Opfer der Diktatur, die bis heute in Massengräbern liegen, Opfer staatlicher Todesschwadrone oder faschistischen Gruppen greift das Gesetz nicht. Das ist gewollt, schließlich wurde die PP von einem Franco-Minister gegründet und hat sich nie vom Putsch und den Verbrechen der Diktatur distanziert. Folglich wurde keines dieser Verbrechen als Terror eingestuft, eine Verherrlichung und Verhöhnung dieser Opfer ist somit unmöglich.
Doch auf einer niederschwelligeren Ebene geht Spanien immer repressiver gegen jeden Protest vor. So wurden über das "Maulkorb-" oder "Knebelgesetz" nach Angaben von Reporter ohne Grenzen allein im ersten Jahr seit Inkrafttreten des "Gesetzes zum Schutz der Bürger" im Sommer 2015 etwa 40.000 Geldstrafen verhängt. Es sieht Strafen von 100 bis zu 600.000 Euro vor, die auf administrativer Ebene ohne Richterspruch verhängt werden.
Allein mehr als 6000 Sanktionen wurden wegen "Respektlosigkeit gegenüber Sicherheitsorganen" erlassen. Schon das Fotografieren eines auf einem einen Behindertenparkplatz geparkten Polizeiautos wurde als "schwerwiegender Verstoß" mit 800 Euro geahndet. Getroffen werden auch immer wieder Journalisten bei ihrer Arbeit, wie Axier López, Mercè Alcocer und Esther Yáñez, die Behördenwillkür beklagen.