Ersatzfreiheitsstrafen – nur noch halb soviel Knast für klassische Armutsdelikte
Wer Geldstrafen nicht zahlen kann, muss künftig für zwei Tagessätze nur noch einen Tag in Haft. Das BMJ hält die Reform für "historisch". Andere vermissten grundsätzliches Umdenken.
- Claudia Wangerin
-