Kalifat erlaubt Sex mit Kindern vor der Pubertät

Ausschnitt aus den IS-FAQs zum Umgang mit Gefangenen und Sklaven

IS veröffentlichte FAQs zum Umgang mit Gefangenen und Sklaven

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Der BBC liegen FAQs der Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) vor, in denen es um den Umgang mit Gefangenen und Sklaven geht. Die Sendeanstalt hält das Dokument, das nicht nur auf dschihadistischen Websites gepostet, sondern auch nach dem Freitagsgebet in Mosul verteilt wurde, für echt.

In diesen FAQs werden IS-Kämpfer unter anderem darüber informiert, dass sie nicht nur jesidische, sondern auch christliche und jüdische Frauen und Mädchen als Sklavinnen nehmen können und dass solche Sklavinnen sowohl ge- und verkauft, als auch verschenkt und vererbt werden können.

Zum Recht eines Besitzers gehört es, seine Sklavin zu begatten. Gehört die Sklavin jedoch einer seiner Ehefrauen oder einem anderen Mann, darf er dies nicht. Außerdem ist ihm verboten, sich mit zwei versklavten Schwestern gleichzeitig zu vergnügen.

Fängt ein IS-Kämpfer eine Christen-, Jesiden- oder Judenfrau, muss er erst sicherstellen, dass sie nicht schwanger ist, bevor er sie begatten darf. Ist ein Mädchen dagegen noch Jungfrau, darf sie der Dschihadist gleich nach ihrer Gefangennahme besteigen. Zum Mindestalter heißt es wörtlich:

Frage: Ist es erlaubt, Geschlechtsverkehr mit einer Sklavin zu haben, die die Pubertät noch nicht erreicht hat?

Antwort: Man darf Geschlechtsverkehr mit einer Sklavin haben, die die Pubertät noch nicht erreicht hat, wenn sie zum Geschlechtsverkehr geeignet ist. Ist sie jedoch nicht zum Geschlechtsverkehr geeignet, ist es genug, sich ohne diesen mit ihr zu vergnügen.

Bei der BBC geht man nicht davon aus, dass mit dieser Erlaubnis explizit Kinderschänder aus dem Ausland als Kämpfer geworben werden sollen, sondern führt sie auf salafistische Koran- und Haditheninterpretationen zurück. Allerdings könnte die Erlaubnis dessen, was sonst überall auf der Welt verboten ist, auch ohne explizite Absicht der Verfasser dazu führen, dass Sado-Pädophile sich von einer Situation angezogen fühlen, in der sie ungestraft ihren Neigungen nachgehen dürfen.

Dass die IS-FAQs zum Umgang mit Sklavinnen nicht nur ein theoretisches Dokument sind, sondern auch Praxisbezug haben, zeigt der letzte Woche von der Menschenrechtsorganisation Amnesty International veröffentlichte Bericht Escape from Hell - Torture, Sexual Slavery in Islamic State Captivity in Iraq: Er enthält beeindruckende Aussagen von 42 Jesidinnen, denen die Flucht aus der Gefangenschaft gelang. Gut viereinhalbtausend Jesidinnen, die bei der Einnahme des nordirakischen Sindschar-Gebiets gefangengenommen wurden, befinden sich noch in den Händen der Salafisten.

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