Klare Mehrheit für Deutsche Wohnen & Co. enteignen

Das Wort "Enteignung" klingt für Berlins Mieterinnen und Mieter nicht halb so erschreckend wie "Zwangsräumung". Foto: Shushugah / CC-BY-SA-4.0

Das Ergebnis des Berliner Volksentscheids spiegelt sich nicht in den Wahlergebnissen. Nun hängt es von den Mietrebellen ab, ob es umgesetzt wird

Viel zu Feiern gab es für linke Reformkräfte am gestrigen "Superwahlsonntag" nicht. Die linken Sozialdemokraten von der Partei Die Linke haben auf Bundesebene die Fünf-Prozent-Hürde knapp verfehlt und sind nur durch drei Direktmandate, die diese Sperrklausel außer Kraft setzen, wieder als Fraktion im Bundestag vertreten. Über eine von manchen erhoffte "rot-grün-rote" Koalition braucht nun gar nicht mehr diskutiert zu werden, weil es dafür erneut keine parlamentarische Mehrheit gibt.

Es wäre für eine 4,9-Prozent-Partei wie Die Linke auch ein Himmelfahrtskommando, eine Regierung aus SPD und Grünen zu decken, nur aufgrund der Illusion, an der Macht zu sein, wenn man Teil der Regierung ist. Dabei hat sich immer wieder gezeigt, dass reale Erfolge außerhalb der Parlamente erkämpft werden. Davon zeugt einer der wenigen linken Erfolge am gestrigen Wahltag.

Beim Berliner Volksentscheid unter dem Titel "Deutsche Wohnen und Co. enteignen" stimmte die Mehrheit für die Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen mit mehr als 3.000 Wohnungen. Am späten Abend ergaben Hochrechnungen eine Mehrheit von 57 Prozent, bis Montagmorgen wurden 56,4 Prozent Ja-Stimmen gezählt. Wenig überraschend waren es reiche Gegenden wie Grunewald, in denen überwiegend Nein-Stimmen abgegeben wurden. Insgesamt votierten 39 Prozent gegen das Vorhaben.

Dieser Erfolg war nur möglich, weil nicht nur in traditionell linken Berliner Stadtteilen wie Kreuzberg-Friedrichshain und Neukölln eine starke Mehrheit für das Volksbegehren zusammenkam. Auch in Kiezen, in denen die Mehrheit für konservative Parteien stimmte, wie etwa in Charlottenburg, gab es zugleich eine Mehrheit für "Deutsche Wohnen und Co. enteignen", während bei der Berliner Abgeordnetenhauswahl sowie bei der Bundestagswahl die SPD stärkste Kraft wurde.

Das Ergebnis zeigt, dass eine linke Bewegung Erfolge erzielen kann, wenn sie klare Forderungen formuliert, die für einen Großteil der Bevölkerung verständlich sind.

Die Forderung nach Enteignung ist mehrheitsfähig

Dann ziehen auch rechte Kampagnen nicht mehr, die einen Rückkauf von Wohnungen als Vorstufe zum Kommunismus darzustellen versuchen. Das Ergebnis des Volksentscheids zeigt, dass Begriffe wie Sozialisierung und Enteignung mehrheitsfähig sind. Das Volksbegehren wäre nicht möglich gewesen ohne Tausende von Aktivisten, die über Monate aktiv waren, Unterschriften gesammelt haben und bis zur letzten Minute vor der Abstimmung um Unterstützung geworben haben.

"Wir verschwinden so schnell nicht wieder", kündigte eine der Sprecherin der Initiative nach dem Erfolg an. Tatsächlich beginnen die Mühen der Ebene erst jetzt. Denn es wurde kein konkreter Gesetzesentwurf zur Abstimmung vorlegt, sondern die "Erarbeitung eines Gesetzentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände" gefordert.

Dass hier die Politik wieder in die Verantwortung genommen wird, ist ein Schwachpunkt, war wohl aber aus juristischen Gründen nicht zu ändern. Doch damit hat die Politik die Möglichkeit, die Forderungen der Initiative auf die lange Bank zu schieben und zu verwässern. Man braucht sich nur an den Mieteinvolksentscheid von 2015, der auch viel Unterstützung in der Bevölkerung bekommen hatte, dann aber von der SPD verwässert wurde.

Die rechte Sozialdemokratin Franziska Giffey, die wohl große Chancen hat, die wohl Berlins Regierende Bürgermeisterin wird, hatte in den letzten Wochen mehrmals erklärt, dass sie auch ein erfolgreiches Volksbegehren nicht umsetzen würde. Sie hat sogar die Ablehnung der Enteignung zur Voraussetzung für eine Beteiligung an einer von ihr geführten Koalition gemacht.

Das war ein deutliches Signal an die Linkspartei, die "Deutsche Wohnen und Co. enteignen" unterstützt, aber bei der Abgeordnetenhauswahl nur 14 Prozent der abgegebenen Stimmen erhielt. Jetzt müsste die Linkspartei den Spieß umdrehen und klar machen, dass sie nur in eine Regierung eintritt, die sich klar dazu bekannt, dass sie den Volksentscheid umsetzen will. Das ist eigentlich eine demokratische Selbstverständlichkeit, doch wenn es um die Einschränkung von Kapitalmacht geht, stößt manches Demokratieverständnis an Grenzen.

Dass auch ein vor kurzer Zeit noch als SPD-Linker durch die Medien gereichte Kevin Kühnert sich gegen die Enteignung ausgesprochen hat, zeigt, wie sich die Anpassungsleistungen linker Jusos an Kapitalinteressen heute beschleunigt haben. Es wird aber auch deutlich, dass es auf Kühnerts Stimme nicht ankam.

Die Linke müsste nun auf der parlamentarischen Ebene für die Umsetzung des Volksentscheids kämpfen, wie die vielen Berliner Mietrebellen es schon seit Jahren auf außerparlamentarischer Ebene tun. Ohne sie hätte es den Volksentscheid gar nicht gegeben.

Der Erfolg strahlt auch über Berlin hinaus. Der Soziologe Philipp Metzer hat in seinen kürzlich erschienenen Buch "Wohnkonzerne enteignen" die These aufgestellt, dass ein erfolgreiches Volksbegehren eine Säule bei der Immobilienbranche ins Wanken bringen könnte. Das erfolgreiche Ergebnis könnte ein erster Schritt dazu sein. Nun muss für die Umsetzung gekämpft werden. Dabei kann eine Linke auch zeigen, dass sie nicht nur Erfolge erzielen, sondern auch verteidigen kann.

Recht haben und Recht bekommen

Druck erzeugt die Gegenseite unter anderem über den Verein "Neue Wege für Berlin", der von Vertretern aus Wirtschaft und Industrie gegründet wurde und sich für den Neubau von Wohnungen im "mittleren Preissegment" einsetzt, die für die unteren Einkommensschichten eher nicht in Frage kämen. Ein Gutachten, das dieser Verein bei dem emeritierten Jura-Professor Ulrich Battis in Auftrag gegeben hat, sät nun Zweifel an der Zulässigkeit einer Enteignung. Dies wäre nach Einschätzung des Professors ein "unverhältnismäßiger Eingriff in privates Eigentum".

Deutsche Wohnen & Co. enteignen beruft sich auf Artikel 15 im Grundgesetz, in dem es heißt: "Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden." Ob sich die Höhe der Entschädigung am Marktwert orientieren muss, ist ein weiterer Streitpunkt.

Ob recht haben auch Recht bekommen ist, hängt jedenfalls vom politischen Kräfteverhältnis nicht nur im Parlament ab.