Amri: Die Zahl der V-Leute erreicht "NSU-Niveau"

Seite 2: Internetarbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz

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Zu den Tabus dieses institutionellen Hintergrundes zählt die Internetarbeit des Verfassungsschutzes. Sie nahm jetzt erstmals der Amri-Untersuchungsausschuss des Bundestages in den Blick. In einem als geheim eingestuften Organigramm des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) waren die Abgeordneten darauf gestoßen, dass der Dienst Internet-Ermittlungen betreibt, auch in jener Abteilung, die mit Fällen wie Amri befasst ist.

Schnüffeln wie in der analogen Welt so auch in der digitalen - eigentlich liegt das nahe. Zumal die anonymisierte virtuelle Welt den anonym arbeitenden Nachrichtendiensten mit ihren Versteckspielen und Desinformationsmanövern mehr liegen müsste als die materielle Welt, wo man doch immer wieder persönlich auftreten muss: in Gestalt von Spitzeln, die Informationen über Zielpersonen oder Gruppen beschaffen. Oder als V-Mann-Führer, der mit falschem Namen seine V-Leute irgendwo in einem Restaurant treffen muss und dabei erkannt werden könnte.

Und doch lässt sich anhand der bekannten üblichen Methoden der Geheimdienste auch etwas über ihr Tun im Netz ablesen: Sie schöpfen nicht nur Informationen aus "open sources" ab, sprich durch Recherchen auf Webseiten und Plattformen wie Facebook.

Sie mischen unter Aliasnamen in Diskussionsforen und auf Kommentarspalten mit, dringen mit eigenem Account in halboffene oder geschlossene Gruppen ein, übernehmen gar fremde Internet-Identitäten oder Accounts, gründen unter falscher Flagge eigene Webseiten oder kapern andere Webseiten. Und auch die V-Leute spielen für die digitale Welt eine Rolle.

Arbeitsweisen ....

Zu den konkreten Arbeitsweisen im Internet, wie auch zur Personalstärke der Internetgruppe, wollte die als Zeugin geladene Vertreterin des BfV nur in nicht-öffentlicher Sitzung Auskunft geben. Indirekt und allgemein bestätigte sie aber verschiedene Praktiken, wie das Vordringen in geschlossene WhatsApp- oder Facebook-Gruppen auch unter Benutzung eigener Alias-Accounts, den Einsatz von V-Leuten bei der Internet-Arbeit, Recherchen im Darknet oder auch die Übernahme von fremden Accounts.

Wie alle ihre Kollegen aus dem BfV bisher trat die Zeugin ebenfalls unter einem Alias-Namen ("Cordula Hallmann") auf, was dokumentiert, wie selbstverständlich der Dienst die Methode der Pseudonymisierung auch in der wirklichen Welt pflegt.

... und Unvorstellbares

Einen konkreten Arbeitsnachweis zum Attentäter vom Breitscheidplatz blieb sie dann allerdings schuldig. Die BfV-Internet-Ermittlung will vor dem Anschlag keinerlei Erkenntnisse zu Anis Amri gehabt haben. Auch explizite Aufträge zur Informationsbeschaffung soll es nicht gegeben haben. Den Namen Amri will sie erst nach dem Anschlag gehört haben.

Alles schwer zu glauben bei einer Person, die im Gemeinsamen Terrorismus-Abwehr-Zentrum (GTAZ) TOP 1 war. Kein sogenannter "islamistischer Gefährder" war dort öfter Thema als Amri, und dennoch soll keine der versammelten Sicherheitsbehörden einen Auftrag formuliert haben, auch im Netz Informationen über ihn zu sammeln?

"Dass man nicht mal geguckt hat, was der Typ für eine Facebook-Seite hat, kann man sich gar nicht vorstellen", so der Abgeordnete Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen). Dass das BfV aber auch im Nachgang in der Aufarbeitung des Anschlages keine Erkenntnisse zu Amri gewonnen haben will, erinnerte den Ausschussvorsitzenden Armin Schuster (CDU) an den letzten Skandal: Auch beim NSU hieß es, es sei nicht rückverfolgbar, was die drei Untergetauchten Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe im Netz getan haben.

Das demonstrative Unwissen der BfV-Netzexperten lässt nur zwei Schlüsse zu: Entweder der Dienst arbeitet im Netz unprofessionell und unzeitgemäß - oder er gaukelt das vor, um seine Erkenntnisse zurückzuhalten. Eher ist das zweite der Fall, wie sich zeigen sollte.

Inzwischen haben die Sicherheitsbehörden eine Liste von 123 Personen zusammengestellt, zu denen Amri Kontakt hatte. Diese 123er-Liste erinnert frappierend an die sogenannte 129er-Liste im Fall des NSU-Trios, das mit 129 Personen in Kontakt gestanden sein soll. Zumindest anfänglich, die Zahl stieg später stark an.

Wenn schon nicht zu Amri, welche Erkenntnisse hatte das BfV-Internetteam zu diesen 123 Personen? Die Beantwortung dieser Frage wollte das halbe Dutzend Regierungsvertreter, das fest im Ausschuss sitzt, zunächst verweigern. Daraufhin wurde das Publikum rausgeschickt und hinter verschlossenen Türen zwischen den Abgeordneten und den Regierungsvertretern über eine Stunde lang gestritten, ob die Frage zulässig ist.

Keine Erkenntnisse?

Die Abgeordneten setzten sich durch, die Frage durfte in öffentlicher Sitzung gestellt werden. Die Antwort, von einem BfV-Vertreter extra eingeholt, verblüffte erneut: Zu keiner der 123 Personen sollen entsprechende Erkenntnisse vorliegen.

Das stellte sich allerdings etwas anders dar, als es konkret wurde. Unter den 123 Personen befindet sich Abu Walaa, dem in Celle der Prozess gemacht wird und zu dem Amri in persönlichem Kontakt stand. Nun räumte die Zeugin ein, dass Abu Walaas Online-Auftritte als Agitator von ihrer Abteilung durchaus beobachtet und ausgewertet worden sind.

Auch Soufiane A., Emrah C. und Resul K. sind auf der 123er-Liste vermerkt. Sie besuchten wie Amri regelmäßig die Fussilet-Moschee in Berlin und stehen derzeit vor Gericht. Und auch Feysel H., der angebliche Mitwisser des Anschlagplanes und ebenfalls Angeklagter, der jetzt in der Psychiatrie untergebracht ist und dessen Verfahren ruht, befindet sich unter den 123 Kontaktpersonen Amris. Das BfV hatte zwar einen "analogen" V-Mann in der Moschee, will aber keinerlei Erkenntnisse durch seine "digitale" Arbeit gehabt haben?

Das verleitete die Abgeordnete Martina Renner (Linke) zu der Aussage: "Wenn es in der Fussilet-Moschee keine Erkenntnisgewinnung gegeben hat, dann hat das BfV entweder nicht hingeguckt - oder wir kriegen nicht die Wahrheit gesagt."