Amri: Die Zahl der V-Leute erreicht "NSU-Niveau"

Berlins LKA-Chef gibt gleich drei Quellen im Umfeld des Attentäters zu - Untersuchungsausschuss des Bundestages: Wie arbeitet der Verfassungsschutz im Internet?

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Während bereits der zweite Jahrestag des Terroranschlages auf den Weihnachtsmarkt in Berlin bevorsteht, scheint die Aufklärung der Tat in weite Ferne zu rücken.

Am 19. Dezember 2016 starben auf dem Breitscheidplatz zwölf Menschen, viele wurden verletzt, viele erlebten das Ereignis mit und sind traumatisiert. Der 23-jährige Tunesier Anis Amri soll den Lastwagen in die Menschenmenge gesteuert haben. Angeblich ein islamistischer Alleintäter, den die Behörden zwar kannten, der aber falsch eingeschätzt worden sei - so die offizielle Lesart.

Dem steht ein anderer Befund entgegen: Von Monat zu Monat steigt die Zahl der Informanten und V-Männer mehrerer Sicherheitsbehörden im Umfeld Amris. Vor wenigen Tagen hat der Leiter des Landeskriminalamtes (LKA) Berlin in nicht-öffentlicher Sitzung des Untersuchungsausschusses die Existenz von gleich drei solcher V-Personen eingeräumt.

Zehn Quellen

Damit ist die Zahl unterscheidbarer Quellen im möglichen Umfeld Amris auf mindestens zehn angestiegen. Drei vom LKA Berlin, zwei vom Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Berlin, darunter der V-Mann Emanuel P., der im September 2015 wieder abgeschaltet wurde. Zu diesem Zeitpunkt war Amri aber bereits in Berlin aufgetaucht.

In der Hauptstadt hatte außerdem das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in der Fussilet-Moschee eine Quelle platziert, was das Amt lange verheimlichen wollte, letztlich erfolglos. Nach Informationen der ZDF-Sendung Frontal 21 soll auch das Bundeskriminalamt (BKA) eine Quelle in der Islamistenszene Amris gehabt haben.

Zu diesen sieben V-Leuten kommen mindestens zwei des LKA Nordrhein-Westfalen. Einer war so nahe an Amri, dass er ihn einmal im Auto nach Berlin chauffierte. Diese V-Person heißt offiziell "VP 01", weil sie die erste war, die im Zuge der politischen Aufklärungsbemühungen bekannt wurde. Ihr Deckname ist "Murat".

"VP 01/Murat" und Amri gehörten beide zum sogenannten "Deutschsprachigen Islamkreis" (DIK) um die Person Abu Walaa, die in Verbindung mit dem Islamischen Staat (IS) gestanden haben soll und zusammen mit vier weiteren DIK-Mitgliedern derzeit in Celle vor Gericht steht.

Daneben soll das Düsseldorfer LKA noch eine weitere Quelle in dem Kreis gehabt haben, die vor allem mit dem Angeklagten Hasan C. in engem Kontakt stand.

Quelle Nummer zehn schließlich ist von besonderer Art: Sie soll für einen jordanischen Geheimdienst gearbeitet haben. Dabei soll es sich um den Deutschen Alexander B. handeln, den die Bundesanwaltschaft im Oktober 2018 vor dem Staatsschutzsenat des OLG Jena wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit angeklagt hat.

Das folgt der besonderen internationalen Geheimdienstlogik. Geheimdienstliche Agententätigkeit für einen einheimischen Dienst wird nicht verfolgt. Hätte Alexander B. dieselben Informationen aus dem DIK, die er seinen jordanischen Partnern übermittelte, dem LKA oder BfV weitergegeben, bliebe er straffrei.

Ob deutsche Sicherheitsbehörden Informationen von jordanischen Partnerdiensten über die deutschsprachigen Islamisten erhalten und in Anspruch genommen haben, war bei der Bundesanwaltschaft nicht in Erfahrung zu bringen.

Von einem marokkanischen Nachrichtendienst weiß man, dass er den Deutschen Informationen über Anis Amri geliefert hat. Sie waren möglicherweise durch marokkanische Agenten in Deutschland gewonnen worden. Amri stand in Berlin auch mit Marokkanern in Kontakt.

Mitwisser von Amri-Anschlagsplänen?

Eine der drei jetzt offenbarten Quellen des LKA Berlin im Umfeld Amris soll von einem Islamisten gehört haben, dass Amri ihm von seinen Anschlagsplänen erzählt hatte. Diese Information habe die LKA-Quelle allerdings erst nach dem Anschlag erhalten und weitergegeben. Dennoch stellt sich damit die Frage nach einem möglichen Mitwisser, was wiederum auch die amtliche Einzeltäter-Version in Zweifel ziehen könnte.

Feysel H., so der Name jenes angeblichen Mitwissers, besuchte regelmäßig die Fussilet-Moschee in Berlin, in der auch Amri ein- und ausging. Nach dem Anschlag wurde die Moschee polizeilich geschlossen, der Moschee-Verein verboten. Feysel H. wurde im Februar 2018 zusammen mit drei weiteren Personen angeklagt, Vorwurf: Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland, sprich: des IS.

Der Prozess läuft derzeit noch vor dem Kammergericht Berlin. Im Mai 2018 wurde das Verfahren gegen Feysel H. allerdings von den drei anderen Angeklagten abgetrennt. H. soll psychisch erkrankt und verhandlungsunfähig sein. Er wurde in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Das Strafverfahren gegen ihn ruht.

Der Name Feysel H., das sei an dieser Stelle bereits vermerkt, sollte in der jüngsten Sitzung des Bundestagsausschusses im Zusammenhang mit den Internetaktivitäten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) ebenfalls eine Rolle spielen.

Es gibt also mindestens neun nachweisbare Spitzel von fünf Sicherheitsbehörden, die sich um einen späteren Attentäter herum bewegt haben sollen. Aus Kreisen des Untersuchungsausschusses im Bundestag erfährt man, dass das aber noch lange nicht das Ende der Aufdeckung sei.

In den verschiedenen Akten sollen sich Hinweise auf insgesamt "weit über 20 Quellen" befinden. Damit näherte sich der Amri-Komplex in Sachen V-Leute dem NSU-Komplex, wo etwa 40 Quellen mit Klar- oder Decknamen identifiziert worden waren, die sich im Umfeld des NSU-Kerntrios bewegten.

Spitzelanwerbung im islamistischen Milieu

Überraschend sei diese hohe Anzahl an Informanten im Falle Amri nicht, meint ein Ausschussmitglied, sie zeige, dass auf Seiten der Behörden die potentielle Gefährdung in diesem Bereich sehr ernst genommen werde. Überraschend sei eher das anfängliche Statement der Ämter gewesen, man habe über keine oder wenig Informanten in der radikal-islamistischen Szene verfügt.

Außerdem sei die Spitzelanwerbung in diesem Klientel sehr einfach, weil viele Personen aufgrund verschiedener Delikte erpressbar seien. Auch das kennt man aus der Szene der Rechtsextremisten. Bekannt ist inzwischen außerdem, dass die Dienste auch die Notlage von Flüchtlingen gezielt ausnutzen, um sie als Zuträger zu gewinnen.

Da einerseits das Anwerbeprofil so gut auch auf den späteren mutmaßlichen Attentäter Amri passt und andererseits die Quellen in immer größerer Zahl immer näher an dem Tunesier auftauchen, fragt man sich, warum ausgerechnet er nicht auf eine Kooperation mit den Behörden angesprochen und dafür gewonnen worden sein soll.

Und noch eine Frage ist von Interesse: Erstrecken sich die Parallelen auch auf die Spitzen der Szene? Etliche Führungskader in Neonazi-Gruppen waren V-Leute, so im Thüringer Heimatschutz, bei Blood and Honour, den Hammerskins oder beim Ku Klux Klan.

Einige Gruppen hat der Verfassungsschutz selber gegründet. Trifft das auch für die Islamistenszene zu? Wenn aber militanter Rechtsextremismus und militanter Islamismus (möglicherweise auch Gewaltbereitschaft von links) denselben institutionellen Hintergrund haben, dann ist der zweifellos Teil des Problems.

Internetarbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz

Zu den Tabus dieses institutionellen Hintergrundes zählt die Internetarbeit des Verfassungsschutzes. Sie nahm jetzt erstmals der Amri-Untersuchungsausschuss des Bundestages in den Blick. In einem als geheim eingestuften Organigramm des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) waren die Abgeordneten darauf gestoßen, dass der Dienst Internet-Ermittlungen betreibt, auch in jener Abteilung, die mit Fällen wie Amri befasst ist.

Schnüffeln wie in der analogen Welt so auch in der digitalen - eigentlich liegt das nahe. Zumal die anonymisierte virtuelle Welt den anonym arbeitenden Nachrichtendiensten mit ihren Versteckspielen und Desinformationsmanövern mehr liegen müsste als die materielle Welt, wo man doch immer wieder persönlich auftreten muss: in Gestalt von Spitzeln, die Informationen über Zielpersonen oder Gruppen beschaffen. Oder als V-Mann-Führer, der mit falschem Namen seine V-Leute irgendwo in einem Restaurant treffen muss und dabei erkannt werden könnte.

Und doch lässt sich anhand der bekannten üblichen Methoden der Geheimdienste auch etwas über ihr Tun im Netz ablesen: Sie schöpfen nicht nur Informationen aus "open sources" ab, sprich durch Recherchen auf Webseiten und Plattformen wie Facebook.

Sie mischen unter Aliasnamen in Diskussionsforen und auf Kommentarspalten mit, dringen mit eigenem Account in halboffene oder geschlossene Gruppen ein, übernehmen gar fremde Internet-Identitäten oder Accounts, gründen unter falscher Flagge eigene Webseiten oder kapern andere Webseiten. Und auch die V-Leute spielen für die digitale Welt eine Rolle.

Arbeitsweisen ....

Zu den konkreten Arbeitsweisen im Internet, wie auch zur Personalstärke der Internetgruppe, wollte die als Zeugin geladene Vertreterin des BfV nur in nicht-öffentlicher Sitzung Auskunft geben. Indirekt und allgemein bestätigte sie aber verschiedene Praktiken, wie das Vordringen in geschlossene WhatsApp- oder Facebook-Gruppen auch unter Benutzung eigener Alias-Accounts, den Einsatz von V-Leuten bei der Internet-Arbeit, Recherchen im Darknet oder auch die Übernahme von fremden Accounts.

Wie alle ihre Kollegen aus dem BfV bisher trat die Zeugin ebenfalls unter einem Alias-Namen ("Cordula Hallmann") auf, was dokumentiert, wie selbstverständlich der Dienst die Methode der Pseudonymisierung auch in der wirklichen Welt pflegt.

... und Unvorstellbares

Einen konkreten Arbeitsnachweis zum Attentäter vom Breitscheidplatz blieb sie dann allerdings schuldig. Die BfV-Internet-Ermittlung will vor dem Anschlag keinerlei Erkenntnisse zu Anis Amri gehabt haben. Auch explizite Aufträge zur Informationsbeschaffung soll es nicht gegeben haben. Den Namen Amri will sie erst nach dem Anschlag gehört haben.

Alles schwer zu glauben bei einer Person, die im Gemeinsamen Terrorismus-Abwehr-Zentrum (GTAZ) TOP 1 war. Kein sogenannter "islamistischer Gefährder" war dort öfter Thema als Amri, und dennoch soll keine der versammelten Sicherheitsbehörden einen Auftrag formuliert haben, auch im Netz Informationen über ihn zu sammeln?

"Dass man nicht mal geguckt hat, was der Typ für eine Facebook-Seite hat, kann man sich gar nicht vorstellen", so der Abgeordnete Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen). Dass das BfV aber auch im Nachgang in der Aufarbeitung des Anschlages keine Erkenntnisse zu Amri gewonnen haben will, erinnerte den Ausschussvorsitzenden Armin Schuster (CDU) an den letzten Skandal: Auch beim NSU hieß es, es sei nicht rückverfolgbar, was die drei Untergetauchten Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe im Netz getan haben.

Das demonstrative Unwissen der BfV-Netzexperten lässt nur zwei Schlüsse zu: Entweder der Dienst arbeitet im Netz unprofessionell und unzeitgemäß - oder er gaukelt das vor, um seine Erkenntnisse zurückzuhalten. Eher ist das zweite der Fall, wie sich zeigen sollte.

Inzwischen haben die Sicherheitsbehörden eine Liste von 123 Personen zusammengestellt, zu denen Amri Kontakt hatte. Diese 123er-Liste erinnert frappierend an die sogenannte 129er-Liste im Fall des NSU-Trios, das mit 129 Personen in Kontakt gestanden sein soll. Zumindest anfänglich, die Zahl stieg später stark an.

Wenn schon nicht zu Amri, welche Erkenntnisse hatte das BfV-Internetteam zu diesen 123 Personen? Die Beantwortung dieser Frage wollte das halbe Dutzend Regierungsvertreter, das fest im Ausschuss sitzt, zunächst verweigern. Daraufhin wurde das Publikum rausgeschickt und hinter verschlossenen Türen zwischen den Abgeordneten und den Regierungsvertretern über eine Stunde lang gestritten, ob die Frage zulässig ist.

Keine Erkenntnisse?

Die Abgeordneten setzten sich durch, die Frage durfte in öffentlicher Sitzung gestellt werden. Die Antwort, von einem BfV-Vertreter extra eingeholt, verblüffte erneut: Zu keiner der 123 Personen sollen entsprechende Erkenntnisse vorliegen.

Das stellte sich allerdings etwas anders dar, als es konkret wurde. Unter den 123 Personen befindet sich Abu Walaa, dem in Celle der Prozess gemacht wird und zu dem Amri in persönlichem Kontakt stand. Nun räumte die Zeugin ein, dass Abu Walaas Online-Auftritte als Agitator von ihrer Abteilung durchaus beobachtet und ausgewertet worden sind.

Auch Soufiane A., Emrah C. und Resul K. sind auf der 123er-Liste vermerkt. Sie besuchten wie Amri regelmäßig die Fussilet-Moschee in Berlin und stehen derzeit vor Gericht. Und auch Feysel H., der angebliche Mitwisser des Anschlagplanes und ebenfalls Angeklagter, der jetzt in der Psychiatrie untergebracht ist und dessen Verfahren ruht, befindet sich unter den 123 Kontaktpersonen Amris. Das BfV hatte zwar einen "analogen" V-Mann in der Moschee, will aber keinerlei Erkenntnisse durch seine "digitale" Arbeit gehabt haben?

Das verleitete die Abgeordnete Martina Renner (Linke) zu der Aussage: "Wenn es in der Fussilet-Moschee keine Erkenntnisgewinnung gegeben hat, dann hat das BfV entweder nicht hingeguckt - oder wir kriegen nicht die Wahrheit gesagt."

Die Personalie Armin Schuster und schockierende Sparmaßnahmen der Bundesregierung

Eine aktuelle Personalie könnte für weitere Unruhe in dem Gremium sorgen. Am Wochenende wurde bekannt, dass der Ausschussvorsitzende Armin Schuster (CDU) als neuer BfV-Präsident und Nachfolger Hans-Georg Maaßens in der engeren Wahl war.

Die Berliner Zeitung berichtete, Schuster hätte den Posten genommen, sei aber am Veto der Bundeskanzlerin gescheitert. Chef im BfV wurde der bisherige Vize Thomas Haldenwang.

Schuster leitet im Bundestag auch das geheim tagende Parlamentarische Kontrollgremium, das die Geheimdienste kontrollieren soll. Dass jemand, der auf dem Sprung an die Spitze des Inlandsgeheimdienstes war, in einem Untersuchungsausschuss eben diesen Geheimdienst kritisch hinterfragen und ihm seine Grenzen aufzeigen soll, erscheint zweifelhaft. Eine Interessenskollision liegt auf der Hand.

Derweil läuft die Planung der Bundesregierung für das offizielle Gedenken am zweiten Jahrestag des Anschlages. Die Opfer und Hinterbliebenen haben in diesen Tagen einen Brief vom Opferbeauftragten der Bundesregierung erhalten. Darin heißt es: "Für Sie, die Sie einen geliebten Menschen verloren haben, selbst verletzt worden sind oder den Anschlag miterleben mussten, wird auch dieser zweite Jahrestag sicher nicht einfach sein. Vielleicht möchten Sie am Jahrestag auf den Breitscheidplatz kommen und gemeinsam mit anderen gedenken."

Geschockt hat mehrere Betroffene dann, was sie am Ende des Briefes lesen mussten: "Ich bitte um Verständnis, dass Reise- oder Übernachtungskosten nicht übernommen werden können." Unterzeichner: Professor Dr. Edgar Franke.

Die Todesopfer stammen nicht nur zum Beispiel aus dem rheinländischen Neuss, sondern auch aus Polen, Tschechien, Italien, Israel, der Ukraine und den USA. Die Reisekosten sind materielle Barrieren, die die Angehörigen hindern, zum Gedenktag nach Berlin zu kommen.

Nach Kritik aus Opferkreisen hat nun die Senatskanzlei des Regierenden Bürgermeisters erklärt, sich zusammen mit dem Opferbeauftragten der Bundesregierung um "pragmatische Einzelfalllösungen zu bemühen, sollte Hinterbliebenen eine Teilnahme am Gedenken am 19.12.2018 aus Kostengründen nicht möglich sein."

Eine generelle Kostenübernahme ist das nicht. Terroropfer als Bittsteller. Es ist diese fehlende Wertschätzung, die sie wiederholt seit zwei Jahren erleben und die auch in den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen zum Ausdruck kommt.