Anti-Terror mit der Stasi
Bundeskriminalamt stützte Ermittlungen gegen die "militante gruppe" auf Akten der DDR-Staatssicherheit
Mit der Losung "Stasi 2.0" mobilisieren Bürger- und Menschenrechtsaktivisten derzeit zu Protesten gegen die neue Überwachungspolitik der Bundesregierung. Ob Vorratsdatenspeicherung, flächendeckende Kameraüberwachung oder "Bundestrojaner" - Gründe für Besorgnis gibt es unter der großen Koalition genug. Nun ist ein weiterer hinzugekommen: Nach Informationen, die der Telepolis-Redaktion vorliegen, hat das Bundeskriminalamt (BKA) in den laufenden Ermittlungen (Andrej H., § 129a und die verdächtigen Begriffe) gegen mutmaßliche Mitglieder einer linksradikalen Organisation mit dem Namen "militante gruppe" (mg) systematisch auf Datenmaterial des Ministeriums der Staatssicherheit (MfS) der DDR zurückgegriffen.
Das geht aus einem Schriftwechsel zwischen dem BKA und der Behörde der "Bundesbeauftragen für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik" (BSTU) von Anfang November vergangenen Jahres hervor. Die Ermittler fragten damals die Stasi-Akten von vier Personen ab, gegen die derzeit ein Ermittlungsverfahren wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation auf der Basis des Strafrechtsparagraphen 129a geführt wird. Die Zusammenarbeit mit der Behörde unter Leitung der DDR-Oppositionellen Marianne Birthler funktionierte reibungslos: Nur vier Tage nach der Anfrage stellte das Haus die gewünschten Unterlagen zur Verfügung.
Vom MfS zum BKA
Auf die fragwürdige Ermittlungsmethode des Bundeskriminalamtes hatte am Montag die Redaktion der Zeitschrift telegraph hingewiesen. Wie Telepolis bestätigen konnte, stammen die Akten des MfS, die vom BKA herangezogen wurden, aus dem Jahr 1988. Damals hatten linke Gruppen aus der so genannten Bürgerbewegung der DDR auch in Ostberlin gegen den im Westen der Stadt tagenden Gipfel des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank mobilisiert. Eine wichtige Rolle spielten dabei Ökoaktivisten der DDR. Gemeinsam mit Vertretern der Umweltschutzorganisation Greenpeace luden sie in der Ostberliner "Umweltbibliothek" zu einem Treffen ein, bei dem auch die Stasi anwesend war. Schon ein Jahr zuvor war die Redaktion der "Umweltblätter", wie die spätere linke Oppositionszeitschrift "telegraph" damals noch hieß, bereits durchsucht und Redakteure festgenommen worden.
20 Jahre nach den Razzien und 18 Jahre nach dem Fall der Berliner Mauer nutzt das BKA die damaligen Überwachungsprotokolle, um gegen mutmaßliche Mitglieder einer "militanten gruppe" vorzugehen. Diese Gruppierung wird von dem amtierenden Staatssicherheitsdienst (Bundesamt für Verfassungsschutz) verdächtigt, für eine Reihe von Brandanschlägen im Großraum Berlin verantwortlich zu sein. In der Nacht zum 1. August waren unter diesem Vorwurf drei Männer in einer Aufsehen erregenden Aktion von Staatsschutz und Polizei in Brandenburg festgenommen worden (Angeblicher Schlag gegen Militante Gruppe). Seitdem sitzen sie in Hochsicherheitshaft im Gefängnis Berlin-Moabit ein. 23 Stunden täglich müssen sie in ihren Zellen bleiben, der Kontakt zu Mitgefangenen wird stark eingeschränkt, die Post der Rechtsanwälte wird überwacht.
Die auf Stasidaten basierenden Ermittlungen führt das BKA indes auch gegen vier weitere Beschuldigte. Der Haftbefehl gegen einen von ihnen, den Berliner Soziologen Andrej Holm, musste nach Intervention des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofes am 24. Oktober jedoch aufgehoben werden (Verdacht ist nicht genug). Die Karlsruher Richter verwarfen den Terrorvorwurf der Staatsschützer. Ab Ende dieser Woche erwarten enge Beobachter des Verfahrens, dass auch die Terroranklage gegen die drei inhaftierten fallengelassen wird, weil die ihnen zur Last gelegten Taten (Sabotage geparkter Armeefahrzeuge) keinen Terror bedeuteten. Damit würde das Verfahren an die regionalen Justizbehörden zurückverwiesen werden. Sie würden dann auf der Basis konventioneller Strafdelikte weiterermitteln.
Bevor dem juristischen Amoklauf der vermeintlichen Antiterrorfahnder in Karlsruhe Einhalt geboten wurde, hatte das BKA Stasiunterlagen systematisch durchforstet. Ziel war es, mit Hilfe der Daten aus der MfS-Überwachung der Beschuldigten - sie alle stammen aus der DDR - die eigenen Vorwürfe zu stützen. Die bundesdeutschen Ermittler trugen zahlreiche Protokollangaben des MfS zusammen, die von der Stasiunterlagenbehörde bereitwillig zur Verfügung gestellt wurden. So heißt es über einen der Angeklagten:
Weiterhin hat er bei einer Grenzpassage aus der CSSR nicht angegeben, dass er innerkirchliches Material bei sich hatte.
Aus den BKA-Stasi-Unterlagen
Material mit diesem Vermerk durfte nach damals geltenden Gesetzen nicht geöffnet oder gar kontrolliert werden. Aktivisten der so genannten Bürgerbewegung bemühten sich um entsprechende Stempel, um politisches Material über Grenzen zu schaffen.
An einer anderen Stelle der Unterlagen, die dem BKA zugeleitet wurden, heißt es:
Bei der Demonstration am 7. Oktober 1989 in Berlin wurde er wie viele andere Personen eingeführt.
Aus den BKA-Stasi-Unterlagen
Rund zwei Jahrzehnte nach dem Fall der Berliner Mauer gehen ehemalige Bürgerrechtler aus dem Hause Birthler gemeinsam mit dem heutigen Staatsschutz gegen damals wie heute andersdenkende Bürgerrechtler vor. Ein Stück deutscher Realität, knapp zwanzig Jahre nach der Wiedervereinigung.
Aufruf zum Schutz der Demokratie
Die Nutzung von Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes des "Unrechtsstaates", wie die DDR heute bezeichnet wird, durch das BKA bestätigt die Kritiker der neuen repressiven Innenpolitik. Vor wenigen Tagen erst hatte die Deutsche Journalistinnen und Journalisten-Union (dju) die Methoden der derzeitigen Staatsschützer in zwei Erklärungen massiv angegriffen. In einer ersten Stellungnahme bezog sich die gewerkschaftliche Pressevereinigung auf die systematische Überwachung der Post an vier Zeitungsredaktionen. Kurz zuvor war öffentlich geworden, dass die Berliner Zeitung, die Berliner Morgenpost, die Boulevardzeitung BZ und der Tagesspiegel im Rahmen der Ermittlungen gegen die "mg" überwacht wurden. Post an diese Medien wurde in einzelnen Fällen "beschlagnahmt, kopiert und ausgewechselt", stellte die dju fest. Dieses Vorgehen der Ermittlungsbehörden heble den Informantenschutz komplett aus, beklagte Andreas Köhn, der stellvertretende Landesbezirksleiter der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di:
Wenn die Redaktionen nicht einmal darüber informiert werden, wie sollen sich Informanten dann noch sicher sein, wenn sie mit der Redaktion in Kontakt treten. Sie müssen jederzeit davon ausgehen, dass die Post abgefangen wird.
Andreas Köhn, ver.di
In der zweiten Erklärung griff die Gewerkschaft die Ermittlungen gegen die vier Verdächtigen grundsätzlich an. Wie Telepolis berichtete (Richter prüfen Terrorvorwurf) waren die Männer ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten, weil sie über publizistische Arbeit in Kontakt standen. Zudem hatten sie neun Wörter in ihren Texten benutzt, die auch in den Bekennerschreiben der "mg" vorgekommen sein sollen. Wenn Begriffe wie "Prekarisierung" oder "Gentrification" aber einen Terrorverdacht rechtfertigten ("Gentrification" und "Prekarisierung"), "stehen zumindest die Gewerkschaften unter Generalverdacht", heißt es in der dju-Stellungnahme. Denn:
Die Prekarisierung der Gesellschaft ist eines unserer Kernthemen.
Pressemitteilung der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union
Ein solches Engagement scheint in Zeiten neoliberaler Politik zunehmend das Interesse der Staatsschützer zu wecken. Was im Umkehrschluss bedeutet, dass der Einsatz gegen die soziale Ausgrenzung zunehmender Bevölkerungsteile laut Terrorismusdefinition als "erhebliche Schädigung" des Staates wahrgenommen werden könnte.