Anwälte können jetzt Richter bewerten

Grafik: TP

Portal sammelt Informationen zu Eigenheiten und Kompetenzen

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Wer einen Anwalt benötigt, der findet online Bewertungsportale wie Anwalt.de, 123recht.net, Anwaltsvergleich24.de oder KennstDuEinen.de, in denen Vertreter dieses Berufsstandes von ihren Mandanten bewertet wurden. Entscheidend dafür, wie ein Rechtsstreit ausgeht, sind aber oft nicht nur diese Rechtsanwälte, sondern auch die Richter. Die kann man sich zwar (anders als die Rechtsanwälte) nur bedingt und unter Rückgriff auf Tricks aussuchen - aber man kann Schriftsätze und Prozesstaktiken individuell auf sie abstimmen, wenn man über ihre Vorlieben, Ansichten, Rechtsvorstellungen und anderen Eigenheiten Bescheid weiß.

In der Vergangenheit tauschten Anwälte Informationen darüber vorwiegend inoffiziell aus. Große Kanzleien ließen Praktikanten und Referendare der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) zufolge manchmal auch in fremden Prozessen lauschen, um zur Vorbereitung eigener wichtiger Verfahren Dossiers über Richter anzufertigen.

In den USA schon lange möglich

In den USA können Anwälte seit geraumer Zeit solche Informationen über Richter auch online systematisch abfragen - zum Beispiel auf The Robing Room oder auf Judge4Yourself. In Deutschland gibt es diese Möglichkeit erst seit Kurzen: Auf dem vorerst spendenfinanzierten Richterbewertungsportal Richterscore, das vom Berliner Softwareentwickler Justus Perlwitz über dessen UG Advolytics ins Leben gerufen wurde.

Dass es sehr viel länger als in den USA dauerte, bis in Deutschland ein Richterbewertungsportal zur Verfügung stand, liegt wahrscheinlich auch an der hiesigen Rechtslage, die unter anderem Klagen gegen Online-Bewertungen von Medizinern, Hochschullehrern und einfachen Lehrern erlaubte. Nachdem es inzwischen eine gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gibt, der zufolge eine Bewertung von "Personen des öffentlichen Lebens" auch in Deutschland möglich ist, wenn "unsachlichen Bewertungskriterien" und eine "Prangerwirkung" ausgeschlossen werden, wähnt sich Richterscore in seinen FAQs auf der sicheren Seite.

Laufende Kontrollen

Tatsächlich kann man dort nur als kammerregistrierter Rechtsanwalt Richter an Landes und Oberlandesgerichten anhand der Kriterien Schnelligkeit, Objektivität, Vorbereitung, Hinweisbereitschaft und Rechtskenntnis auf einer Skala von 1 bis 5 bewerten. Die Gesamtbewertung aller User wird dann in Form von Sternchen (ähnlich wie bei Amazon) sichtbar. Interessanter ist möglicherweise das Feld für individuelle Kommentare, in dem "unberechtigte Kritik durch laufende Kontrollen unterbunden werden soll".

Aktuell finden sich dort Schilderungen wie: "In der mündlichen Verhandlung war der Richter nett und humorvoll - Er brachte aber ganz klar zum Ausdruck, dass er die Schriftsätze nur überflogen hat, seine Zuständigkeit in Frage stellen wird und um Vergleichsverhandlungen bittet" oder "Er scheint ein sehr strukturierter Richter zu sein - Angesichts der Länge des Urteils dürfte er sehr penibel sein", aber auch "Voreingenommenheit aufgrund von Faulheit nicht auszuschließen" und "Entscheidungen in der Sache zäh und ohne Rücksicht auf die Betroffenen".

Name des bewertenden Anwalts nicht sichtbar

Gibt ein Anwalt auf Richterscore eine Bewertung ab, ist danach für andere Nutzer anstatt seines Namens nur eine Buchstabe und die Nutzungsdauer des Bewerters sichtbar. Die Anonymität soll verhindern, dass sich Richter an Anwälten rächen, die sie schlecht bewertet haben. Die Anzeige der Nutzungsdauer eines Bewerters soll dem Auskunftsuchenden einen Anhaltspunkt dafür bieten, wie fundiert eine Bewertung ist. "Zum Schutz vor Missbrauch bei Bewertungen" speichert Richterscore aber die IP-Adressen der Nutzer zusammen mit den Nutzungszzeiten. Für statistische Zwecke werden außerdem Referrer und Browserinformationen festgehalten.

Der Ludwigsburger Juraprofessor Arnd Diringer häkt Richterscore für ein "hochinteressantes Projekt", während sich der Deutsche Richterbund eher skeptisch gibt und vor einer "Beobachtung" warnt, die das "Vertrauen in die Justiz" beschädigen könne. In Sozialen Medien findet sich dagegen eher die Hoffnung, dass Informationen über parteipolitische Zusammenhänge dazu führen können, dass die Rechtsprechung tendenziell eher neutraler wird. Die Beschränkung des Nutzerkreises auf zugelassene Rechtsanwälte dürfte allerdings weitgehend verhindern, dass umstrittene Richter wie Simone Käfer von der Hamburger Pressekammer, Manfred Götzl vom OLG München oder Barbara Monstadt vom Amtsgericht Witten durch Richterscore noch stärker ins Licht in der Öffentlichkeit rücken, als das bislang der Fall ist.

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