BKA-Besuch im Knast

Seite 3: Ein anderer Fall von Weitergabe vertraulicher Informationen aus dem Ausschuss

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Der Vorgang ist umso bemerkenswerter, als vor wenigen Tagen ein anderer Fall von Weitergabe vertraulicher Informationen aus dem Ausschuss bekannt wurde. Ein Polizist hatte sich im April per Email an das Gremium gewandt. Dort sitzen auch Vertreter der Landesregierung. Das Innenministerium erfuhr von dem Beamten und leitete ein Disziplinarverfahren gegen ihn ein. Mutmaßlich waren die Ministeriumsvertreter die Überbringer der Nachricht aus dem Ausschuss.

Wolfgang Drexler kritisiert dieses Verhalten und zog Konsequenzen: Zuschriften von Hinweisgebern werden den Ministerialen im Ausschuss seit einiger Zeit vorenthalten. Umso fragwürdiger: Was hier verurteilt wird, die Weitergabe vertraulicher Informationen an eine Behörde, wurde im Fall Torsten O. allem Anschein nach selber praktiziert.

Und noch in einem anderen Punkt verhalten sich der Ausschuss und sein Vorsitzender doppelbödig. Anfang Juli wurde Torsten O. in einem Schreiben in Aussicht gestellt, ihn erneut anzuhören, sollte er Aussagen mit "NSU-Bezug" machen. Das war sogar vor der Veröffentlichung auf Telepolis. Eine Entscheidung hat das Gremium bisher nicht getroffen.

Allerdings nennt ein Mitarbeiter Drexlers den Zeugen O. im Gespräch "dubios". Das kann man als Statement gegen eine erneute Vernehmung des ex-V-Mannes durch den Ausschuss werten und hat im Lichte der jüngsten Entwicklungen durchaus seine Logik. Denn diese Vernehmung wurde ja dem Generalbundesanwalt überantwortet. Dort hat sie - nebenbei bemerkt - große Chancen, jetzt im allgemeinen Ermittlungsverfahren "NSU/Unbekannt" zu verschwinden, so wie viele andere Spuren seit 2012.

Was bleibt, ist ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss, der eigentlich die Exekutive kontrollieren soll und sich zu ihrem Hilfsorgan macht. Es ist eine Form der Selbstentmachtung. Dazu passt ein Allerletztes. Ob der Landesverfassungsschutz dem Ausschuss die Akten über den ex-V-Mann "Erbse" geliefert hat und in welcher Form, beantwortet der so ausweichend wie kryptisch: "Der Beweisbeschluss zu ‚Erbse‘ wurde durch das LfV erfüllt. Zur Frage, ob tatsächlich Akten zu einer evtl. bestehenden Quelle ‚Erbse‘ bestehen, d.h. geliefert wurden, kann aufgrund Geheimschutzrechts keine Angabe gemacht werden." Schreibt so, wer aufklären will?

Am 21. September findet die nächste Sitzung des NSU-Ausschusses von Baden-Württemberg statt.