Bürgervorschlag zum flexiblen Renteneintritt

Wie man den Schwund an Facharbeitern abmildern könnte

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Lösungsvorschläge für aktuelle politische und wirtschaftliche Probleme kommen im Zeitalter der Informationsfülle nicht nur aus der Politik und der Wirtschaftswissenschaft, sondern auch von Bürgern. Telepolis wird in unregelmäßigen Abständen einige davon zur Diskussion stellen. Der zweite stammt von Egon Kiehne aus Hambühren, der den Abgeordneten seines Wahlkreises einen eigenen Vorschlag zum flexiblen Renteneintritt unterbreitet hat.

Die Möglichkeit Arbeitnehmern die Chance einzuräumen, über den standardmäßigen Rentenbeginn (65/67 Jahre) hinaus länger berufstätig zu sein, wäre bei dem offensichtlichen Fachkräftemangel besonders im verarbeitenden Gewerbe, sehr sinnvoll. Dadurch könnte der Schwund an Facharbeitern durch die Aktion "Rente mit 63" wenigstens zum Teil abgemindert werden.

Es gibt viele ältere Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fachkenntnisse und Erfahrung noch von ihren Arbeitgebern dringend benötigt werden. Warum soll man diesen Fachkräften, wenn sie gesundheitlich fit sind und gern länger arbeiten möchten, diese Möglichkeit verwehren? Ich bin z.B. älter als 70 und wäre problemlos in der Lage immer noch einen Full Time Job auszufüllen. Viele freiberuflich Tätige, Unternehmer und Politiker sind auch zum Teil wesentlich länger voll aktiv.

Eine Begrenzung der Lebensarbeitszeit bis max. 70 Jahre gesetzlich vorzuschreiben halte ich jedoch nicht für sinnvoll. Eine derartige gesetzliche Regelung wäre völlig überflüssig und lediglich eine unsinnige Bevormundung. Jeder Arbeitnehmer sollte das Recht haben, solange er einen festen Job hat, weiter berufstätig zu sein und ohne Bevormundung sowie ohne vorgeschriebenes Zeitlimit seinen Rentenbeginn selbst bestimmen zu können.

Bei Verlust des Arbeitsplatzes sollte jedoch kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld bestehen. Deshalb sollte dann nahtlos der Bezug der Altersrente beginnen. Beiträge für die Arbeitslosenkasse sollten nach dem Zeitpunkt des standardmäßigen Rentenbeginns nicht mehr erhoben werden. Die weiteren Abzüge vom Bruttolohn bzw. Gehalt sollten weiter unverändert erfolgen.

Als finanziellen Anreiz für den späteren Rentenbeginn sollte nicht, wie angeregt wurde, die Einkommensteuer erlassen werden, sondern die Rentenbezüge aufgestockt werden und zwar angepasst an die bei einem späteren Rentenbeginn dann jeweils noch vorhandene statistisch zu ermittelnde Lebenserwartung. Dafür sollten die vom Zeitpunkt des standardmäßigen Rentenbeginns bis zum gewählten späteren Rentenbeginn nicht ausgezahlten, also angesparten Beträge nicht von der Rentenversicherung vereinnahmt werden, sondern ungekürzt zur Aufstockung der Rentenbezüge genutzt werden. Dadurch wären kontinuierlich steigende Zuschläge auf die Standardrente möglich.

Nachstehend sind die überschlägig ermittelten Zuschläge beispielhaft aufgeführt.

Durch die turnusmäßigen Rentenerhöhungen sowie durch eine evtl. nochmalige Anpassung des Rentenbeginns an die demographische Entwicklung müssten die ermittelten Zuschläge entsprechend angeglichen werden.

Die Anhebung der Rentenbezüge würde ausschließlich durch die Verteilung der angesparten Rentenbeiträge auf die Altersrente für die noch verbleibende Lebenszeit erfolgen. Auch die Allgemeinheit würde profitieren durch die bis zum späteren Rentenbeginn noch vom Bruttolohn bzw. Gehalt abgeführten Rentenbeiträge, Lohnsteuern und Krankassenbeiträge. Auch könnten evtl. fehlende Berufszeiten zum Teil oder ganz nachgeholt werden, um Rentenabschläge zu vermeiden. Auch Arbeitnehmer mit zu erwartenden niedrigen Altersrenten hätten zur Vermeidung von Harz 4 noch die Möglichkeit zur Aufbesserung ihrer Rentenbezüge.