Bundesregierung: Nein zu Verhandlungen zum Atomwaffenverbot
Seite 2: Grenzen der herkömmlichen Abrüstungsverhandlungen für Atomwaffen
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- Grenzen der herkömmlichen Abrüstungsverhandlungen für Atomwaffen
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Von diesem grundlegenden Widerstand, der den Kern der Nato-Politik aufs Spiel gesetzt sieht, abgesehen, sind die anderen Argumente wenn nicht gar fadenscheinig, so doch mit großen Lücken versehen. Nordkorea führt die Grenzen der traditionellen Nuklear-Abrüstungsverträge vor, wie auch Israel, das zwar Atomwaffen besitzt - auch wenn dies offiziell nicht bestätigt wird, ist dies kein Geheimnis -, aber nicht als Nuklearwaffenstaat ausgewiesen und keinerlei internationalen vertraglichen Bedingungen unterworfen ist.
Realpolitisch kommt hinzu, dass weder Putin noch Trump derzeit Zeichen geben, dass sie den politischen Willen für atomare Abrüstungsverhandlungen haben, eher im Gegenteil. Doch bevorzugt die Bundesregierung den altbekannten Weg. Möglicherweise wegen ihrer Ambitionen innerhalb der Nato, möglicherweise als Reaktion auf den Druck innerhalb der Nato. Schwächen und Lücken der Verträge über Abrüstungsschritte sind bekannt.
Sie kommen mit großen Mühen, Kompromissen und Freiräumen zustande, wichtige Staaten wie Israel, an dem sich andere Staaten im Nahen Osten orientieren, sind ausgeschlossen, es gibt keine Garantien, der Rüstungswettlauf steckt praktisch den Rahmen für die Verhandlungen ab und nicht umgekehrt. Warum also nicht ein Zeichen aus einer ganz anderen Position heraus geben? Über die Ächtung von Atomwaffen könnte starker öffentlicher Druck auf den Abbau des Atomarsenals ausgeübt werden können. Das wäre eine Verhandlungsposition, aus der Deutschland heraus argumentieren könnte.
Eine Teilnahme Deutschlands an der UN-Konferenz wäre jedenfalls ein starkes Signal zu einer anderen Weichenstellung der internationalen Politik. Dass neue völkerrechtliche Bestimmungen zum Atomwaffenverbot Verhandlungen über den nuklearen Nichtverbreitungsvertrag schwächen, steht aus Sicht der Friedensbewegung nicht fest: Durch eine Teilnahme an der Konferenz zum Atomwaffenverbot könnte sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass der neue Vertrag mit dem NVV kompatibel wird, heißt es in der Stellungnahme von ICAN Deutschland zur Erklärung des Außenministeriums.