CSU will gegen Wahlrecht nach Ampel-Geschmack klagen

Symbolbild: blickpixel auf Pixabay (Public Domain)

Der Bundespräsident hat das Gesetz unterschrieben. Die Linke sagt, die Ampel-Parteien hätten es sich "gestrickt". Auch die CSU fürchtet nun die bundesweite Fünf-Prozent-Hürde.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) hat am Donnerstag das im März von der Ampel-Mehrheit beschlossene Gesetz zur Wahlrechtsreform unterschrieben.

Das geänderte Bundeswahlgesetz könnte nicht nur Die Linke empfindlich treffen, die den letzten Wiedereinzug mit nur 4,9 Prozent der Stimmen ihren drei Direktmandaten verdankt. Direktmandate sollen nun aber nicht mehr automatisch in den Bundestag führen.

"Wahlrechtsmanipulation"

Als "Lex Linke" wollten die Parteien der Ampel-Koalition ihren Gesetzentwurf aber nicht verstanden wissen. Denn es geht auch um Mandate der CSU, die als bayerische Unionsschwesterpartei nun an die bundesweite Fünf-Prozent-Hürde gebunden ist. Das will sie sich allerdings nicht gefallen lassen.

Der Vorsitzende ihrer Landesgruppe im Bundestag, Alexander Dobrindt, hat bereits eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angekündigt: "Ich bedaure, dass der Bundespräsident seine Möglichkeiten nicht genutzt hat, auf ein faires und verfassungskonformes Wahlrecht hinzuwirken“, erklärte der CSU-Politiker am Donnerstag gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio.

"Wir werden umgehend Klage gegen dieses Respektlos-Gesetz und diese Wahlrechtsmanipulation der Ampel beim Verfassungsgericht einreichen."

"Totales Versagen einer Kontrollinstanz"

Auch der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Linken im Bundestag, Jan Korte, unterstellt den Ampel-Parteien SPD, Bündnis90/DieGrünen und FDP Eigennutz: "Das ist ein totales Versagen als Kontrollinstanz", sagte Korte mit Blick auf Steinmeiers Unterschrift. "Hier haben drei Regierungsparteien sich selbst ein Wahlrecht gestrickt von dem nur sie selbst profitieren."

Offiziell dient die Reform nur dazu, den auf 736 Abgeordnete angewachsenen Bundestag durch Abschaffung von Überhang- und Ausgleichsmandaten ab der nächsten Wahl dauerhaft auf 630 Mandate zu verkleinern.

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei über Direktmandate mehr Sitze im Bundestag erringt, als ihr laut Zweitstimmenergebnis zustünden – sie darf diese Sitze behalten. Die anderen Parteien erhalten dafür Ausgleichsmandate.

Nach der im März im Bundestag beschlossenen Neuregelung, zu der Steinmeier nun seinen Segen gab, muss nicht mehr zwangsläufig in den Bundestag einziehen, wer einen Wahlkreis direkt gewinnt. Das könnte auch die CSU Mandate kosten. Die "Zweitstimmendeckung" bindet sie an eine bundesweite Fünf-Prozent-Hürde, die sie 2021 zwar genommen hatte, aber aus eigener Sicht nicht mit dem nötigen Sicherheitsabstand nach unten.

Den Wegfall von Direktmandaten im Gesetzentwurf der Ampel hatte im März unter anderem der Ex-SPD-Politiker Marco Bülow in einem Beitrag für Telepolis als weitere Schwächung der Repräsentanz der Bevölkerung kritisiert. Motto: "Weniger Demokratie wagen".

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