Cibus-Raps: Eingebaute Mutationen

Reitzenstein, Rapsfelder im Frühjahr 2007. Bild: Wikimedia/CC BY-SA 2.5

Ab wann ist eine Pflanze gentechnisch verändert?

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Raps gehört zu den bevorzugten Versuchspflanzen der Gentechnik-Industrie. Zahlreiche gentechnische Eingriffe musste er in den Laboren dieser Welt über sich ergehen lassen. Nun behauptet die Firma Cibus, ihre durch Mutagenese entwickelte Rapssorte hätte mit Gentechnik nichts zu tun. Umwelt- und Anbauverbände sehen das anders.

Die neue Rapslinie entstand durch so genannte "Oligonukleotid gesteuerte Mutagenese " (OgM): Synthetisch hergestellte Oligonukleotide werden in die Zelle eingeschleust, wo sie eine Mutation im Genom auslösen. Auf diese Weise lassen sich Gene gezielt ausschalten oder aktivieren. Auch effizientere Proteine können mittels veränderter Aminosäuresequenzen hergestellt werden. Auf diese Weise erhält eine Pflanze die gewünschten neuen Eigenschaften. Im Fall des Cibus-Rapses war es die Herbizidresistenz.

Bereits im Sommer 2014 hatte die europäische Tochter des US-Unternehmens Cibus das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) darum gebeten, seine Variante der Oligonukleotid-gesteuerten Mutagenese - auch Rapid Trait Development System (RTDS) genannt - nicht als Gentechnik einzustufen. Dem kam das BVL bereitwillig nach. Im Februar 2015 ließ es verlauten, es handele sich bei besagtem Raps um keinen genveränderten Organismus im Sinne des Gentechnikgesetzes.

Daraufhin gingen etliche Verbände wie die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Bioland, Bund Deutscher Milchviehhalter (BDM), Greenpeace sowie der BUND und Greenpeace auf die Barrikaden: Sie klagten gegen den Bescheid. Es sei nicht nur eine fachlich falsche Entscheidung, sondern verstoße auch gegen die Kompetenzen der Behörden. Außerdem hätte das BVL diese Entscheidung gar nicht treffen dürfen.

Im Rahmen eines Widerspruchsbescheides sollte der Anbau der Rapssorte dennoch formal erlaubt werden. Nun aber ist die EU-Kommission mit der Bitte an die EU-Mitgliedsstatten herangetreten, mit der Aussaat derartig hergestellter Pflanzen so lange zu warten, bis die EU-Kommission eine Stellungnahme zu deren rechtlichen Status der Pflanzen abgegeben habe.

Das kann bis zum Ende des Jahres dauern. Bis dahin hängt die rechtliche Einordnung der OgM-Methode, für die eigentlich die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zuständig ist, in der Schwebe. Allerdings lässt die sich daraus ergebende Grauzone Spielräume für Interpretationen, die Konzerne möglichst vorteilhaft für sich nutzen wollen.

Gentechnisch verändert oder nicht?

Bereits 2013 brachte die BASF den Raps Clearfield auf den Markt, dessen Herbizidresistenz allerdings ohne Anwendung von OgM auf klassischem Züchtungsweg eingekreuzt worden war. Auch Cibus beruft sich nun auf die Anwendung klassischer Züchtungsmethoden. Würden diese anerkannt, könnten die für Gen-Pflanzen vorgeschriebenen langwierigen Zulassungsverfahren und Kennzeichnungspflichten auf diese Weise elegant umschifft werden.

Für die Verbände ist der Fall klar: Die RTDS- bzw. OgM-Technik fällt unter das Gentechnik-Gesetz, denn Cibus führt künstliche DNA-Sequenzen in das Erbgut der Rapspflanzen ein. Das genetisches Material wird auf eine Art und Weise verändert, wie es auf natürlicherweise durch Kreuzung oder Rekombination nicht passieren würde. Es handelt sich daher um eine technische Manipulation der Mechanismen der Genregulation. Die Produkte hätten sich einer Risikoprüfung im Sinne der Gentechnikgesetzgebung zu unterziehen, heißt es in einem gemeinsamen Positionspapier.

Mit den rasanten Entwicklungen in der Biotechnologie kann das novellierte Gentechnikgesetz offenbar kaum noch Schritt halten. Hinter hochwissenschaftlichen Namen verstecken sich komplexe Vorgänge, die einzelne Gene verändern, einschleusen, abschalten oder einfach nur die Züchtung beschleunigen.

Jederzeit kann es zu ungewollten Nebeneffekten kommen. So kann sich das Erbgut an ganz anderen Stellen im Genom verändern als geplant. Dazu kommt: Werden Saatgut, Futter- oder Lebensmittel mit GVO kontaminiert, kann dies kaum nachgewiesen, geschweige denn verhindert werden.

Gen-Pflanzen müssen draußen bleiben

Raps gehört zur Familie der Kreuzblütler und hat zahlreiche ihm verwandte Wildkräuter. Genveränderter Raps im Freiland kreuzt sich unter den Wildpflanzen aus und würde sich irreversibel vermehren. Weil der Pollen kilometerweit fliegt, würde er nicht nur die Felder der Öko-Bauern verunreinigen. Darum ist ein lokal begrenzter Anbau von genverändertem Raps, aber auch anderen Kulturen, im Freiland ohne Auskreuzungen praktisch nicht durchführbar.

Seit in den 1990er Jahren in Deutschland erste Feldversuche mit Gen-Pflanzen durchgeführt wurden, nahm der Widerstand beständig zu. Monsanto zog vor zwei Jahren die Konsequenzen: Auch wenn der Konzern den europäischen Markt nicht ganz aufgab, so stoppte er doch die laufenden Zulassungsanträge für Gen-Pflanzen (Monsanto: Abschied von Europa mit Hintertür?).

Die Entscheidung der EU-Kommission, die im Herbst erwartet wird, könnte hierzulande die Weichen für den Umgang mit gentechnischen Verfahren neu stellen. Das Umweltinstitut München sieht die Gefahr in der Aufweichung der Gentechnik-Gesetze. Mit einer jüngst gestarteten Online-Petition will der Verband verhindern, dass sich genveränderte Pflanzen auf deutschen Äckern etablieren.

Einst trat die Gentechnik-Industrie mit großen Versprechungen an: Den Welthunger wollte sie mit den Gen-Pflanzen bekämpfen, mit immer weniger Chemikalien auf den Äckern.

Das Gegenteil davon trat ein. Stellt sich die Frage, warum überhaupt Herbizidresistenzen ins Erbgut von Kulturpflanzen eingebaut werden? Vielleicht deshalb, weil immer mehr Pestizide auf den Äckern - vor allem mit Gen-Pflanzen - landen. Denn weltweit versuchen Landwirte mit viel Chemie gegen ein wachsendes Problem anzugehen, das sie schon lange nicht mehr im Griff haben: sich ausbreitende herbizidresistente Unkräuter (Krieg auf dem Acker).