Compact-Verbot: Gericht stoppt vorerst Vollzug

Das Magazin "Compact" in einer Bahnhofsbuchhandlung.

(Bild: Matthias Roehe / Shutterstock.com)

Das Verbot des rechtsextremen "Compact"-Magazins wurde vorläufig ausgesetzt. Das Bundesverwaltungsgericht gab dem Eilantrag statt.

Das Verbot des rechtsextremen "Compact"-Magazins war von Anfang an umstritten und es wurde vielfach der Verdacht geäußert, dass der Herausgeber Jürgen Elsässer gestärkt aus der Auseinandersetzung hervorgehen könnte. Heute hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Vollzug des von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erlassenen Verbots im Eilverfahren vorläufig ausgesetzt. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.

Die Compact-Magazin GmbH hatte beantragt, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die Verbotsverfügung wiederherzustellen. Diesem Antrag hat das Gericht unter Auflagen stattgegeben. Die Anträge weiterer Antragsteller lehnte es ab.

Das Bundesinnenministerium hatte mit Verfügung vom 5. Juni festgestellt, dass sich die Compact-Magazin GmbH und eine Teilorganisation gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten und verboten sind. Zur Begründung führte es unter anderem aus, der Verein weise eine verfassungsfeindliche Grundhaltung auf, die sich in zahlreichen Beiträgen des "COMPACT- Magazins für Souveränität" zeige.

Hiergegen erhob die Compact-Magazin GmbH am 24. Juli Klage und stellte einen Eilantrag, um den Betrieb als Presse- und Medienunternehmen während des Klageverfahrens fortführen zu können.

Erfolgsaussichten der Klage offen

Das Gericht sieht die Erfolgsaussichten des Antrags im Eilverfahren als offen an. Zwar bestünden keine Bedenken gegen die Anwendbarkeit des Vereinsgesetzes auf die als GmbH organisierte Antragstellerin. Auch die formelle Rechtmäßigkeit der Verbotsverfügung wird nicht in Zweifel gezogen.

Ob der Verein aber den eng auszulegenden Verbotsgrund des Bestrebens gegen die verfassungsmäßige Ordnung erfülle, könne derzeit nicht abschließend beurteilt werden.

Einzelne Äußerungen in den Publikationen ließen zwar Anhaltspunkte für eine Verletzung der Menschenwürde erkennen. Es bestünden aber Zweifel, ob dies die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt so präge, dass ein Verbot verhältnismäßig sei. Als mögliche mildere Mittel nennt das Gericht unter anderem presse- und medienrechtliche Maßnahmen.

In der Abwägung überwiege das Aussetzungsinteresse der Antragstellerin wegen der Meinungs- und Pressefreiheit das öffentliche Interesse am Sofortvollzug. Dem Anliegen, die Fortsetzung der Aktivitäten dauerhaft zu unterbinden, könne durch Auflagen Rechnung getragen werden.

Kritik am Verbot und Razzia

Das Verbot ist umstritten. Medienverbände kritisierten es trotz inhaltlicher Distanz als Eingriff in die Pressefreiheit. Experten bezweifelten die rechtliche Haltbarkeit und warfen dem Ministerium einen Missbrauch des Vereinsrechts vor.

"Compact"-Gründer Jürgen Elsässer erstattete Strafanzeige wegen "Verletzung des Dienstgeheimnisses". Bei der Razzia am 16. Juli war ein Foto von ihm im Bademantel vor Polizisten vielfach verbreitet worden, kurz nach Beginn erschienen längere Medienberichte. Elsässer vermutet, dass Faeser oder ihr Umfeld Teile der Presse vorab informiert haben könnten.

Der Verfassungsschutz bezeichnet "Compact" als "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene", das eine "aggressiv-kämpferische Haltung" einnehme. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren darf daher mit Spannung erwartet werden.