Crowdfunding-Klage gegen VG Wort?
Autoren wollen nicht "7 oder 8 Jahre" auf ihren Ausschüttungsanteil warten
Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) kassiert unter anderem Abgaben auf Computer, Festplatten, Drucker, Scanner, DVD-Rohlinge, USB-Sticks und Kopien. Diese schüttet sie aber nicht nur an Autoren aus, sondern auch an Verlage. Weil er die dafür herangezogenen Begründungen für ausgesprochen fadenscheinig hielt, klagte der Jurist Martin Vogel dagegen vor dem Landgericht München und bekam im letzten Monat Recht. Dieses Urteil nahm die VG Wort zum Anlass, nicht nur die Ausschüttung an die Verlage vorerst einzustellen, sondern auch die an die Autoren.
Ein Vorgehen, das sich Vogel zufolge weder rechtlich noch sachlich begründen lässt und lediglich dazu dienen soll, Autoren gegen ihn aufzubringen, weil viele davon die regelmäßigen Zahlungen im Juni und im Oktober bereits fest eingeplant hatten oder sogar darauf angewiesen sind. Deshalb hat sich auf einer Yahoo-Gruppe eine Initiative gebildet, die die VG Wort mit einem Anwalt dazu zwingen will, den Autorenanteil nicht erst in "schlimmstenfalls 7 oder 8 Jahren" auszuschütten, wenn ihn eine Inflation vielleicht schon weitgehend entwertet hat, sondern jetzt.
Die Initiative, der man sich via E-Mail anschließen kann, geht zwar von den Synchronbearbeitern Ruth Deny und Pierre Peters-Arnolds aus, es dürfen sich aber auch andere Fernseh- und Hörfunkautoren, Schriftsteller und Journalisten anschließen. Mit einer möglichst großen Zahl von Teilnehmern möchte man nicht nur die Kosten für den Einzelnen gering halten, sondern auch möglichst viel Druck auf die VG Wort ausüben, damit sie die eigentlich im Juni vorgesehene Auszahlung des Autorenanteils bald nachholt und nicht abwartet, bis der Rechtsstreit mit Vogel durch alle Instanzen ging.
Beteiligen sich genügend Unterzeichner mit 10 bis 20 Euro, dann soll davon der Münchner Medienanwalt Stefan Ventroni beauftragt werden, die Forderungen durch juristisch untermauerte Briefe an die VG Wort und deren Aufsichtsbehörde, das Deutsche Patent- und Markenamt, geltend zu machen. Außerdem prüft man derzeit, über welche Rechtsmittel sich eine Ausschüttung erzwingen lassen könnte. Bislang noch nicht diskutiert wurde die Erhebung von Schadenersatzansprüchen gegen die VG Wort durch die Verteilung in früheren Jahren. Weil solche Ansprüche nach drei Jahren verjähren, müssten Mitglieder sie bis spätestens 31. Dezember 2012 per gerichtlichem Mahnbescheid oder Klage geltend machen, wenn sie den Verlagen nicht noch Geld aus der Ausschüttung des Jahres 2009 schenken wollen.
Eigentlich - so sollte man meinen - wäre solch eine Geltendmachung ja Aufgabe der Gewerkschaft Verdi, die sich öffentlich als Vertreterin von Autoren gibt. [Die hier aus dem Interview mit iRights.info wiedergegebenen Behauptungen von Martin Vogel über Verdi wurden auf Betreiben der Gewerkschaft (die sie zurückweist) herausgenommen]. Das von Vogel erwirkte Urteil betrifft potenziell nicht nur die VG Wort, sondern auch andere Verwertungsgesellschaften - darunter die GEMA und die VG Bild-Kunst. Auch sie müssten die Zahlungen an die Verlage vorerst stoppen, um andere Mitglieder nicht rechtswidrig finanziellen Schaden zuzufügen. Dazu, ob sie dies tun, oder ob auch sie die Autoren in "Geiselhaft" nehmen, will dort bislang noch niemand eine Stellungnahme abgeben.
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