Das Europäische Parlament verlangt ein Ende der Anonymität im Internet

Notwendigkeit zur Identifizierung von Nutzern sei wegen des Kampfes gegen Kinderpornographie gegeben.

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Sonderpolizeieinheiten sollen in allen EU-Ländern das Internet systematisch nach Kinderpornographie absuchen, sagt das Kommitee für Bürgerrechte, Inneres und Justiz des Europaparlaments. Am nächsten Montag wird das Parlament über die Vorschläge des Komitees abstimmen.

Der Bericht des Kommitees wurde unter dem Ausgangspunkt eines existierenden Entwurfs eines Ratsbeschlusses verfasst, den Österreich voriges Jahr vorgeschlagen hatte. Der Resolutionsentwurf ist darauf zugeschnitten, der Entdeckung und Verfolgung von Verbrechen im Zusammenhang mit Kinderpornographie zu dienen. Internetbenutzer sollen ermutigt werden, die Polizei zu informieren, wenn sie Fällen von Kinderpornographie begegnen, Sondereinheiten sollen eingerichtet und schnelles Handeln soll ermöglicht werden, einschließlich weitreichender Kooperationen zwischen Mitgliedsstaaten und Europol.

Das Komitee unterstützt den Ratsbeschluss, ist aber der Ansicht, die Maßnahmen sollten von bindender Natur sein und nicht in der alleinigen Entscheidungsmacht der Mitgliedsländer liegen. Das Komitee ist auch der Ansicht, dass die Polizei einen aktiveren Zugang wählen sollte. Sondereinheiten sollen das Internet systematisch nach Kinderpornographie absuchen und, um das zu ermöglichen, soll die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden, so der Bericht.

In dem Bericht wird auch vorgeschlagen, dass Provider gezwungen werden sollen, die Identifikation von Email-Benutzern zu ermöglichen. "Die Möglichkeit des Sendens von anonymer Email, die auch von den Behörden nicht zu ihrem Ursprung zurückverfolgt werden können, macht Strafverfolgung praktisch unmöglich", heißt es in dem Bericht. Provider müssen Verbindungsdaten 3 Monate speichern, in Übereinstimmung mit dem Ratsbeschluss vom 17.Januar 1995 über das gesetzliche Abhören von Telekommunikation, so weiter in dem Bericht. Die Verbindungsdaten sollen "den Strafverfolgungsbehörden zur weiteren Untersuchung zugänglich gemacht werden". Eine Mindestspeicherungsdauer sei für die Strafverfolgung nötig.

Das Kommitee möchte die Einrichtung nationaler Register in den Mitgliedsstaaten, in denen alle Personen verzeichnet sind, die wegen Kinderpornographie oder Kindesmissbrauch verurteilt wurden. Diese Verzeichnisse sollten allen Mitgliedsstaaten ebenso wie Europol zugänglich sein. Rund um die Uhr besetzte Kontaktpunkte sollten den Informationsaustausch ermöglichen. "Ebenso wie das Internet nationale Grenzen ignoriert, sollten diejenigen, die Internetverbrechen untersuchen, auch zum Überschreiten der Grenzen befähigt sein", sagt der Bericht.

Es gäbe ein klares Bedürfnis, die Initiative zu ergreifen, sagt das Kommitee. Im Internet könne Kinderpornographie kostenfrei und in unbegrenzten Mengen verteilt werden. Die Notwendigkeit, sichere und passende Anzeigenblätter zu suchen, falle weg, Transportrouten und Kosten würden wegfallen ebenso wie das Risiko von Grenzkontrollen. "Nirgendwo können Anbieter mit solcher Flexibilität wie im Internet agieren", heißt es in dem Bericht.

Die Empfehlungen des Parlaments sind nicht bindend. Der Rat für Justiz und Inneres trifft die endgültige Entscheidung über die Direktive.