Das Geschäft mit den Staatsschulden
Fussnoten
Deutsche Bundesbank, Zeitreihe BBK01.BU1131: Verschuldung des Bundes - Verschuldung insgesamt
Meike Schreiber, Arme Millionäre, Süddeutsche Zeitung, 17. Juni 2015
Werner Rügemer, "Rating-Agenturen: Einblicke in die Kapitalmacht der Gegenwart", Transcript 2012, S. 10
E-Mail an den Autor von einem Sprecher der Commerzbank, 24. September 2015
E-Mail an den Autor von einem Sprecher der Deutschen Bank, 6. Oktober 2015
Telefonat mit einem Sprecher der Bundesbank, 21. Oktober 2015
Deutsche Bundesbank, Artikel Haupttender
Deutsche Bundesbank, "Liquiditätsbereitstellung über Offenmarktkredite", Hauptrefinanzierungsoperation, Tender-ID: 20160001
Deutsche Finanzagentur, Pressemitteilung Nr. 8/15, Emissionsplanung des Bundes im Jahr 2016, 16. Dezember 2015.
Willi Albers, "Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft", Gustav Fischer 1980, Band 5, S. 476
E-Mail an den Autor von einer Sprecherin des Bundesfinanzministeriums, 16. Oktober 2015
Allianz-Webseite, Investor Relations / Aktionärsstruktur, abgerufen am 22. Oktober 2015.
Florian Hassel, Diese Firmen bestimmen Schicksal der Weltwirtschaft, Welt Online, 25. Oktober 2011, Stefania Vitali, James B. Glattfelder, Stefano Battiston, The Network of Global Corporate Control, ETH Zürich, 26. Oktober 2011,. Auszug: "As a result, about 3/4 of the ownership of firms in the core remains in the hands of firms of the core itself. In other words, this is a tightly-knit group of corporations that cumulatively hold the majority share of each other."
Website Bank of Canada, Government Securities Auctions / Data / Bank of Canada Holdings, "Government Securities Auctions / Data / Summary of Government of Canada Direct Securities and Loans", abgerufen am 25. Oktober 2015,.
Klaus von Dohnanyi, "Notenbankkredit an den Staat? Beiträge und Stellungnahmen zu dem Vorschlag, öffentliche Investitionen mit zins- und tilgungsfreien Notenbankkrediten zu finanzieren", Nomos 1986
Wolfgang Filc, "Mitgegangen, mitgehangen. Mit Lafontaine im Finanzministerium", Eichborn 1999
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), Art. 123, Abs. 1, im Wortlaut: "Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten bei der Europäischen Zentralbank oder den Zentralbanken der Mitgliedstaaten (im Folgenden als 'nationale Zentralbanken' bezeichnet) für Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union, Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten sind ebenso verboten wie der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von diesen durch die Europäische Zentralbank oder die nationalen Zentralbanken."
Katharina Slodczyk, Zum Teufel mit alten Tabus, Handelsblatt, 15. Februar 2013.
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