Das deutsche Wir und der Ukraine-Krieg

Seite 2: Und "wir" sind per se die Unschuldigen

Der Übergang von der Beurteilung eines politischen Geschehens zur Moral, also zur Schuldfrage, dürfte den meisten Bürgern vertraut sein. Lernt man doch von Kindesbeinen an, dass Streit und Zank sich nicht gehören. Das Verbot schafft die Streitgründe allerdings nicht aus der Welt, dass gestritten wird, ist Alltag.

Treten Eltern oder Erzieher auf den Plan, so weiß jedes Kind, was es zu sagen hat: Der andere hat angefangen. Die Frage, warum es da so unverträglich zugeht, ist damit vom Tisch und eine ganz andere auf der Tagesordnung: Wer ist schuld, wer verdient Strafe? Wobei der autoritäre Klassiker der Kindererziehung darauf hinausläuft, dass sich die von den Erziehungsberechtigten verkörperte Gewalt damit auch nicht lange aufhält, sondern einfach dekretiert: Vertragt euch!

Diese kindlich-kindische Betrachtungsweise lässt sich mit etwas journalistischem Elan auch, wie der Waz-Kommentar zeigt, auf das Verhältnis von Staaten übertragen. Wenn erst einmal als zentrale Frage etabliert ist, wer angefangen und den Frieden aufgekündigt hat, sind die – differierenden, möglicherweise antagonistischen – Interessen, die zu dem Konflikt geführt haben, kein Thema mehr.

Bekanntlich gehören aber zu einem Konflikt in der Regel zwei Parteien, die mit dem, was sie vorhaben, aneinander geraten.

Und diese Gegensätze bestehen offenbar auch im Frieden, in dem ein ganzer diplomatischer Berufsstand dauernd den Stand der Gegensätze und Gemeinsamkeiten auslotet und in Verhandlungen münden lässt.

Diese unermüdliche Klärung führt dabei immer wieder zu der Frage – die Nato-Staaten haben es in unzähligen Kriegen seit dem Ende des Kalten Krieges durchexerziert –, ob man noch miteinander redet, sich gegenseitig aushält oder ob eine oder beide Parteien andere Saiten aufziehen wollen, im modernen imperialistischen Sprachgebrauch: "rote Linien" ziehen.

Von all dem soll abgesehen werden, wenn die Schuldfrage im Raum steht. Wer den Frieden bricht – so der abstrakte, völkerrechtliche Grundsatz laut Uno-Charta nach Artikel 51 –, wer nicht bereit ist, die Ansprüche oder Drohungen der anderen Seite hinzunehmen, macht sich schuldig. Im Prinzip jedenfalls. Denn wie jeder weiß, beginnen hier die strittigen Auslegungsfragen.

Der politikwissenschaftlichen Analyse ist das durchaus bekannt: Wenn man es genau untersucht, haben auch die Nato-Staaten zahlreiche Kriege ohne völkerrechtliche Legitimation geführt bzw. sich eine solche – unter Berufung auf höchste Titel wie Menschenrechte oder Terrorbekämpfung – auf eigene Faust besorgt.

"Putins Krieg" ist so gesehen nichts, was aus dem Rahmen fällt, und er könnte sich auch ohne Weiteres mit den westlichen Legitimationsverfahren rechtfertigen (Sicherheitsprobleme an der Grenze, Schutz einer Volksgruppe in unmittelbarer Nachbarschaft, Zuständigkeit als Aufsichtsmacht des Minsker Abkommens etc.).

Er könnte, wenn man ihn ließe. Aber dieses Zugeständnis hat der Westen kategorisch ausgeschlossen. Mit dem Vorwurf "Angriffskrieg" ist die Sache eben moralisch erledigt. Der Titel ist die Einforderung einer unbedingten Parteinahme, die kein Verständnis mehr für die Interessen der anderen Seite zulässt. Die völkerrechtliche Verurteilung ist so gesehen auch gar nicht ernst gemeint.

Das zeigt sich sofort da, wo die Chancen der Erledigung des russischen Gegners ausgelotet werden. Dann fällt den Experten der bekannte Spruch ein: Angriff ist die beste Verteidigung. Dann wissen sie, dass Angriff und Verteidigung militärstrategische Kategorien sind, die beide zum Kriegführen dazugehören, und keine übergeordneten Kriterien, die das Böse vom Guten scheiden.

So trägt ein aktueller Leitartikel des General-Anzeigers (G.-A., 18.5.22) die Überschrift: "Wie viel Angriff ist noch Verteidigung?". Gemeint ist natürlich nicht das russische Vorgehen, das die Heimat (und betroffene Volksteile im Nachbarstaat) nach Putins Sprachregelung gegen einen ukrainischen Militarismus verteidigt. Gemeint ist etwas anderes:

Attacken auf russische Infrastruktur im Grenzgebiet werfen die Frage auf, wie weit die Ukraine völkerrechtlich gehen darf.

General-Anzeiger

Inzwischen häuften sich Meldungen über brennende Treibstofflager und bombardierte Nachschubwege in Russland.

Damit stellt sich die Frage, wie weit das Recht auf Verteidigung geht und wann Russland der Ukraine vorwerfen kann, selbst einen Angriffskrieg begonnen zu haben. Die Antwort ist nicht einfach. Vieles hängt von der Intensität und Dauer ab.

General-Anzeiger

Und es hängt davon ab, wie man in dem Artikel erfährt, was genau unter "grenznahen Gebieten" (wo Angriffshandlungen noch als Verteidigungsmaßnahmen gelten) zu verstehen ist. Wenn etwa Russlands moderne Raketen in Minuten die Ukraine erreichen können, fallen eventuell ihre Abschussbasen bei Moskau oder sonst wo im Hinterland unter die Kategorie "grenznah".

Wie die Auslegung dieser völkerrechtlichen Streitfragen vonstattengehen wird, ist jedoch kein Geheimnis. Die moralische Parteinahme, die mit der Einordnung als "Angriffskrieg" gelaufen ist und zu der sich der Mainstream-Journalismus, wie gezeigt, auch programmatisch bekennt, schafft hier völlige Klarheit. Russland ist das Böse, dessen Bürger auch gleich mit haftbar gemacht werden.

Daneben darf man sich dann in die militärstrategischen Fragen hineindenken und auch als Laie an Überlegungen teilnehmen, wann Angriff oder Verteidigung besser zum Ziel führen, ob eine große Gegenoffensive der Ukraine auf russisches Gebiet sinnvoll ist oder ob ukrainische "Angriffe, mit denen der Gegner auf eigenem Territorium zermürbt oder entmutigt werden soll" (G.-A.), mit wie vielen Kollateralschäden im zivilen Bereich vereinbar sind.

Hier darf man keine Rücksicht der deutschen Öffentlichkeit erwarten. Bei der eindeutigen Parteinahme fällt auch das Mitgefühl für die menschlichen Opfer sehr ungleich aus, ja soll nach journalistischem Bekenntnis auch so ausfallen.

Verbrannte russische Soldaten in Panzern verdienen kein Mitgefühl, ukrainische Bürger – in welcher Funktion auch immer – auf jeden Fall. In seinem Bestreben, die menschlichen Schicksale des Krieges in den Mittelpunkt der Berichterstattung zu rücken und die Kriegsgründe vergessen zu lassen, ist dem Waz- Autor dazu die bemerkenswerte Schlussfolgerung eingefallen:

Die Schicksale der Opfer müssen denjenigen bewusst sein, die über Krieg und Frieden entscheiden.

Der Mann will sich mit seiner Berichterstattung und Kommentierung allerdings nicht an die Außenministerin wenden, um ihr vor Augen zu führen, welche Opfer ihre Entscheidung für die Waffenlieferungen und damit für die Verlängerung des Krieges mit sich bringt und bringen wird.

Er wendet sich mit seinem Kommentar vielmehr an die Leserschaft und will dieser nicht nur die Opfer, sondern auch noch die Politikerin nahe bringen, die zur Schaffung weiterer Opfer beiträgt. Für ein modernes olivgrünes Gemüt und seine moralische Selbstgerechtigkeit ist das kein Widerspruch, sondern eine Selbstverständlichkeit der neuen Kriegsmoral.