Das neue BAföG im Netz
BAföG-Berechnung online
Mit dem 1. April wurde das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) reformiert. Zugleich wurde auch der Internetauftritt aufgepeppt. Neben vielen Infos wird auch eine Berechnung zur voraussichtlichen BAföG-Zahlung geboten.
Die neuen BAföG-Regelungenftp.bmbf.de/Bafoeg2000_01-RZ.pdf bringen jede Menge Veränderungen mit sich: Zum Beispiel wird das Kindergeld nicht mehr angerechnet und die Höchstfördergrenze ist von 1.030 auf 1.140 Mark angehoben worden. Es gibt kein West-Ost-Gefälle mehr und eine Beschränkung der Gesamtsumme auf 20.000 DM.
Die Begründung erscheint zumindest auf den ersten Blick ein wenig fadenscheinig: "Begrenzung der Gesamtdarlehensbelastung bei 20.000 DM, damit von den künftigen Studienanfängern die Einkommensschwächsten nicht bei Höchstförderung durch unübersehbare Schuldenlast abgeschreckt werden, sondern ihre Belastung transparent und kalkulierbar wird". Es ist wohl nicht die Schuldenlast des Einzelnen, sondern vielmehr will die Bundesregierung mit dieser neuen Regelung die Studierzeiten straffen und insgesamt den Fördertopf begrenzen.
Vorteilhaft ist jedoch die neue 50-Prozent-Regelung, denn es gibt immer noch ehemalige BAföG-Empfänger, die ihr BAföG zu 100 Prozent zurück zahlen müssen. Immer noch nicht in den Genuss des BAföG kommen allerdings Personen, die sich in einer dualen Ausbildung befinden. Dennoch sollen statt bislang 81.000 nun etwa 445.000 Personen BAföG erhalten können.
Zum besseren Verständnis der Bemessungsgrundlagen für das BAföG werden auf der Homepage diverse Beispiele aufgeführt. So wird der Fall der 16-jährigen Gabriele geschildert, die als Berufsschülerin nicht mehr zu Hause wohnt und nach den vorliegenden Berechnungen mit 679 DM BAföG rechnen kann. Ein weiteres Beispiel ist die 23-jährige Jutta, die für ein Jahr in Frankreich studiert: Sie erhält nur 410 DM, weil sie in einem EU-Staat studiert und es dafür keinen Auslandszuschlag gibt. Von den 410 Mark sind 269,17 DM als Zuschuss zu sehen und 140,83 DM als Staatsdarlehen zurück zu zahlen. Wird das Studium in den USA aufgenommen, kann die Beispielstudentin Eva dagegen mit 1.733,59 DM BAföG-Unterstützung rechnen. Bei ihrem Fall ist noch die Situationsbeschreibung von Gabriele zu lesen, hier muss die Redaktion des Ministeriums wohl noch mal die Schlüssigkeit prüfen.
Eine erste Online-Berechnung kann man inzwischen auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vornehmen. Doch wenn man kein Einkommen der Eltern angibt, erhält man schlicht und einfach eine pauschale Berechnung und prompt - natürlich unverbindlich - die Auskunft, dass man mit 735 DM BAföG rechnen könne. Einen Rechtsanspruch kann man aber aus der Berechnung noch nicht herleiten.
Es scheint sich also noch nichts geändert zu haben. Ein genaue Auskunft wird man wie bereits früher nur nach Antragstellung erhalten und von der Onlinebeantragung ist auch das BAföG-Amt noch meilenweit entfernt. Lediglich beim Ausfüllen der Formblätter findet sich noch Unterstützung auf der Homepage. In der zweiten Jahreshälfte soll außerdem eine CD-ROM veröffentlicht werden, die dann hoffentlich mehr Service bietet.