Das neue Gesetz stellt digitale Kultur unter Generalverdacht
Am 1. April 2003 tritt in Deutschland die Neufassung des Jugendschutzgesetzes in Kraft. Nicht nur böse Zungen behaupten, es hätte dafür kein sinnfälligeres Datum geben können
Die - um es sehr zynisch zu formulieren - "Schützenhilfe" des Massakers von Erfurt hatte der Novelle den Weg durch die Beschlussgremien gebahnt. Und gerade, was das Medium Video- und Computerspiele angeht, war dabei offenbar der verständliche, dringende Wunsch des Gesetzgebers, IRGENDETWAS zu tun, größer als der Bedacht, auch etwas SINNVOLLES zu tun.
Im Wesentlichen fordert das neue Gesetz, dass prinzipiell ALLE Video- und Computerspiele von der USK, der Unterhaltungssoftware SelbstKontrolle, zu prüfen sind. Spiele ohne USK-Kennzeichnung (genauso wie jene, die von der USK das neue Prädikat "Keine Jugendfreigabe" erhalten) dürfen an Minderjährigen nicht mehr verkauft und nicht mehr über Versandhandel vertrieben werden. Das ist ein Rundumschlag, der große Segmente des Mediums trifft, von denen beim besten Willen wirklich keinerlei Gefährdung zarter Jugendseelen zu befürchten ist. Denn auch die bisher nicht gekennzeichnete Kindersoftware oder Spiele, die vor 1994 erschienen, dürfen ab 1.4.2003 nur noch an Erwachsene verkauft werden. Über das neue Jugendschutzgesetz und seine Auswirkungen auf die deutsche Videospielszene befragte Thomas Willmann den Leiter der USK, K.-Peter Gerstenberger.
Wie zufrieden ist die USK mit dem neuen Gesetz?
Gerstenberger: Die USK wird im nächsten Jahr 10 Jahre alt. Sie hat neun Jahre ohne ein solches Gesetz sehr gut gearbeitet. Das sagen jedenfalls alle beteiligten Seiten. Ob das ein gutes Gesetz ist, wird man in zwei Jahren wissen.
Welches sind aus Ihrer Sicht gegenüber dem bisherigen Gesetz die größten Verbesserungen, was die eklatantesten Verschlechterungen?
Gerstenberger: Das alte Gesetz kannte noch gar keine Computerspiele. Das neue Gesetz stellt digitale Kultur unter Generalverdacht: Alle Computerspiele sind für Kinder und Jugendliche gefährlich, bis im Einzelfall das Gegenteil bewiesen ist. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt nennt das der Jurist. Wir wissen aber seit neun Jahren, dass über 95% aller Computerspiele für Kinder und Jugendliche geeignet waren. Zwei Drittel landeten im Bereich "ohne Altersbeschränkung" oder "frei ab 6 Jahren".
Wie viel Einfluss hatte die USK auf das Zustandekommen des Gesetzes?
Gerstenberger: Wir haben im Dezember 2000 unsere Gründe im Bundestag zu Protokoll gegeben, warum wir eine Ausweitung der 50 Jahre alten Regelungen auf das Computerspiel von Anfang an für überholt halten. Den Text findet man noch auf unserer Website unter "Aktuelles". Als der Gesetzentwurf "nach Erfurt" in einer zweistündigen Expertenanhörung einmalig diskutiert wurde, war nur noch die Frage, ob die USK auch zukünftig Ihre Empfehlungen ausspricht, die dann ja von den Obersten Landesjugendbehörden übernommen werden könnten. Das einzig Neue am Gesetz war, dass im Kommentar ausdrücklich die USK als Einrichtung der Selbstkontrolle beim freien Träger der Jugendhilfe empfohlen wurde. Das war schon revolutionär.
Zumindest Hersteller, Handel und Gamer sind sich wohl bereits einig: Die vorliegende Neufassung ist in diversen Punkten grob unausgegoren. Ist schon eine Nachbesserung geplant?
Gerstenberger: In über 50 Stunden Verhandlungen mit den Ländern haben wir viele Punkte einer Evaluation aufgelistet. Und wir meinten nicht etwa nur die Evaluation unserer eigenen Verfahren. Die Branche ist bis heute weithin autistisch veranlagt. Da dominiert Betriebswirtschaft und Produktmarketing. Das Computerspielemuseum ist noch immer eine Art Hobby des Jugendhilfeträgers, bei dem auch die USK arbeitet. Wenn man sich nicht in die Herzen der Großmütter spielt, hat das Medium noch lange nicht gewonnen. Und manchmal ist die Großmutter auch noch Ministerin. Jetzt lohnt es nicht mehr, sich über schlechte Gesetze zu beschweren.
Wird sich die Arbeit der USK durch das Gesetz merklich ändern?
Gerstenberger: Das ganze System wurde durch die Länderbeteiligung kräftig aufgestockt. Das Verfahren wurde teurer. Nun werden alle hoffen, dass es für mehr Geld auch besseren Jugendschutz gibt. Die USK empfiehlt wie bisher. Und unsere Kriterien wurden von den Ländern insofern anerkannt, als alle gekennzeichneten Produkte der letzten neun Jahre übernommen wurden. Ausgenommen sind die Titel mit der USK 18 (ca. 4,1%), die auf dem Weg auch nicht den neuen Indizierungsschutz erhalten haben.
Erwarten Sie einen dramatischen Anstieg der auf die USK zukommenden Arbeit? Wenn ja, wie werden Sie damit umgehen?
Gerstenberger: Wir haben 2002 über 1200 Produktionen geprüft. Jetzt kommt der große Bereich der Kindersoftware von Terzio bis Tivola und Cornelsen dazu. Kindersoftware steht ja auch unter dem generellen Verdacht, für Kinder und Jugendliche nicht geeignet zu sein. Wir werden dann im Einzelfall das Gegenteil feststellen. Wir werden das ganze Jahr über prüfen wie in den letzten neun Jahren nur im Weihnachtsgeschäft. Das begann bei uns regelmäßig im September. Der große Vorteil für das Medium ist wohl, dass wir hier auch das Gedächtnis der Unterhaltungssoftware sind. Wir haben ein Archiv mit über 8.000 Produktionen der gesamten Spielegschichte.
Sie haben eben auch den neuen "Indizierungsschutz" erwähnt: Eine USK-Freigabe macht eine nachträgliche Indizierung unmöglich. In der Vergangenheit wurden von der USK des öfteren Spiele freigegeben, die anschließend dann doch von der BPjS indiziert wurden. Rechnen Sie nun damit, dass die BPjM (wie sie ab 1.April neu heißt) oder andere Stellen Druck auf die USK ausüben werden, härtere Kriterien anzulegen?
Gerstenberger: Das neue Gesetz stellt digitale Kultur unter Generalverdacht. Ich erwarte keinen Druck. Unter ein Prozent von 8.800 gekennzeichneten Produktionen wurden in der Geschichte der USK nach dem Rating und nach Marktveröffentlichung indiziert. Die alte USK 18 heißt neu "Keine Jugendfreigabe". Und die Abgabe an Erwachsene muss vom Händler garantiert werden. Sonst drohen bis zu 50.000 Euro Bußgelder. Das ist ein scharfes Schwert des deutschen Jugendschutzes. Die Steigerung bei Indizierung wäre ja nur noch das Werbeverbot. Es gibt einen point of no return, da schlägt Jugendschutz mit besten Absichten dann in Erwachsenenschutz mit sicher auch besten Absichten um.
Wie ist überhaupt das Verhältnis der USK zur BPjS?
Gerstenberger: Wir arbeiten seit neun Jahre im Rahmen des USK-Beirates zusammen. Der Beirat ist unser gesetzgebendes Organ. Die Frage war auch dort immer: Wie kann man das neue Medium besser verstehen?
Die BPjM muss nicht wie die BPjS auf einen Indizierungsantrag warten, sie kann nun von sich aus tätig werden. Heißt das, es kommt ab April eine gewaltige Indizierungswelle auf uns zu?
Gerstenberger: Das kann ich mir nicht vorstellen. Was gekennzeichnet ist, hat den Indizierungsschutz.
Im neuen Gesetz heißt es: "Eine Kennzeichnung erfolgt nicht, wenn der Inhalt (...) den Krieg verherrlicht, sterbende oder leidende Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt, offensichtlich eine schwere Jugendgefährdung nach sich zieht", etc. Wer befindet aber, dass ein entsprechender Tatbestand vorliegt?
Gerstenberger: Wer zuerst prüft, hier die USK. Sie kennt aus der Historie die Entscheidungen der BPjS, hat dann im Einzelfall zu entscheiden.
Wenn aber die USK beispielsweise keine Kriegsverherrlichung erkennen kann und eine Freigabe erteilt, kann weder die BPjM noch eine andere Stelle daran rütteln, auch wenn die es anders sehen?
Gerstenberger: Genau.
Sind solche Titel, die aus den genannten Gründen KEINE Freigabe erhalten, nun schon automatisch auch INDIZIERT, wie teilweise zu lesen war?
Gerstenberger: Nein. Selbst wenn die USK die Annahme hätte, ein Titel müsste auch noch mit einem Werbeverbot belegt werden, ist das noch immer eine Annahme, ein Zweifelsfall. Bei der USK ist auch dann der Einreicher Herr seines Verfahrens. So steht es in den Grundsätzen. Da gibt es auch keinen Automatismus.
À propos Einreicher: Was ist in Zukunft mit Herstellern, die nicht im VUD sind? Deren Titel also nicht automatisch der USK zur Prüfung vorgelegt werden?
Gerstenberger: Sie haben auch vor dem Gesetz eingereicht. Ich schätze über 95% aller hier erschienen Computerspiele hatten ihr Rating. Wir haben schon bisher für 195 Einreicher aus 10 Ländern gearbeitet.
Welchen Sinn hat eigentlich die Vorschrift, dass nun auch die Datenträger selbst, auf denen die Spiele sich befinden, mit dem USK-Prüfsiegel gekennzeichnet werden müssen?
Gerstenberger: Offenbar nimmt man an, dass der Spielende die schönen Spieleboxen in der blauen oder gelben Tonne entsorgt.
Zeitschriften mit Demo-CD-Beigaben sind von dem Gesetz erheblich betroffen. Muss nun wirklich jede Demo-CD vorab von der USK geprüft werden?
Gerstenberger: Der Gesetzgeber dachte, gerade die werden ja an Kinder und Jugendliche abgegeben. Wenn es Cover-CDs (zur Zeitschrift) sind, ist DT-Control zuständig, dann geht es ja um Schriften.
Glauben Sie, dass es auf dem deutschen Massenmarkt in Zukunft noch Demo-CDs von Ego-Shootern u.ä. geben wird?
Gerstenberger: Ich hoffe, dass die Schießbuden des 21.Jahrhunderts zukünftig auch als Jahrmarktsbudenzauber verstanden werden. Das Moorhuhn war ja auch ein Shooter.
Bedeutet dieses Gesetz also nicht, wie "SPIEGEL online" titelte, Game Over für Kriegsspiele? Werden damit nicht ganzen Genres, wie Ego-Shootern und Echtzeit-Strategiespielen, in Deutschland die Massen-Vertriebswege praktisch abgeschnitten?
Gerstenberger: Nein, die USK hat bei COMMAND & CONQUER:GENERALS "frei ab 16" gesagt. Dazu stehen wir auch. Es gibt eine Stellungnahme zum Indizierungsantrag. Und es gibt auch zukünftig nur die Entscheidung im Einzelfall, keine pauschalen Genreurteile.
Aber vielleicht eine pauschale Vorsicht von Herstellern, die die Investition in eine deutsche Veröffentlichung entsprechender Genres (gerade auch wegen der neuen Demodisc-Situation) von vornherein scheuen könnten, noch bevor es überhaupt zu einer Prüfung kommt?
Gerstenberger: Das ist denkbar. Das wäre aber auch Selbstzensur. Wir reden nicht vom Strafrecht, sondern von Produktionen nur für Erwachsene. Und die haben ja ihren eigenen Vertriebsweg.
Ist es übrigens nicht seltsam, wie gerade die konservativen Politiker, die so drauf drängen, "den Krieg verherrlichende" Spiele am besten komplett aus der Welt zu schaffen, gleichzeitig unhinterfragte Gefolgschaft verlangen gegenüber einem amerikanischen Präsidenten, dessen Rhetorik und Politik nichts anderes ist als eine einzige große Kriegsverherrlichung und -verharmlosung? (Das ist eine rhetorische Frage, die müssen Sie nicht beantworten. Entschuldigen Sie, man wird derzeit so leicht zynisch...)
Gerstenberger: Nein, nein, das sehe ich genauso. Und beim besten Willen wird niemand sagen wollen, dass der Irakkrieg eine Marketingaktion von Electronic Arts war.
Zurück zu den konkreten Gesetzesvorschriften: Gefährden diese auf dem deutschen Markt nicht die Präsenz von (in Jugendschutz-Belangen völlig unbedenklichen) Titeln, die in relativ kleinen Auflagen erscheinen und deswegen oft eine eigene Bearbeitung und Verpackung für den hiesigen Markt nicht rechtfertigen? Werden Nischen-Spiele durch dieses Gesetz quasi platt gemacht? Um ein beliebiges Beispiel zu nennen: Von der ACTIVISION ANTHOLOGY wird bei uns einfach die britische Version verkauft. Die ist, mangels USK-Siegel, ja nun ab 1. April nur noch ab 18 zu haben.
Gerstenberger: Nehmen Sie allein den ganzen Bereich des "Antiquariates". Hätten wir in Deutschland beim Buch eine vergleichbare Kennzeichnungspflicht, dann wären ab 1.4.2003 alle Antiquariate in der Situation der Sexshops.
Weil Spiele, die vor 1994 veröffentlicht wurden, überhaupt keine USK-Freigabe haben können, da es die USK da schlicht noch nicht gab. Und keine USK-Freigabe heißt striktes Jugendverbot...
Gerstenberger: Genau: Den guten alten PAC-MAN wird es nur noch für Erwachsene geben. Der Spiele-Flohmarkt ist tot. Versandhandel mit historischen Originalen findet nicht mehr statt. Hier wird das Medium als historisches Kulturgut schwer getroffen. Und Arbeitsplätze werden vernichtet.
Um es nochmal klar zu sagen: Spiele ohne USK-Freigabe dürfen ab 1. April prinzipiell nicht mehr im Versandhandel vertrieben werden. Ich kann mir also nicht mal mehr eine U-Bahn-Simulation aus Japan kommen lassen oder auf e-bay ein altes Mario Kart-Modul für das SNES ersteigern? Was, bitte, sollen Importspieler jetzt machen?
Gerstenberger: Ich glaube nicht, dass meine private Post und der japanische Versandhändler gemeint sind.
Nein, GEMEINT sind sie sicher nicht. Aber das ist ja wohl das Hauptproblem dieses Gesetzes: Dass es so viele Sachen TRIFFT, die es nicht MEINT. Das Päckchen von e-Bay oder aus Japan wird doch tatsächlich zum puren Glücksspiel, gerade wenn es von außerhalb Europas kommt. Wenn er sich an den Buchstaben des Gesetzes hält, muss der Zoll in solchen Fällen sicherstellen.
Gerstenberger: Aber das Päckchen und der Zoll werden im Zeitalter von "Internet 2" nicht mehr ganz so wichtig sein.
Gutes Stichwort. Das Gesetz kümmert sich ausschließlich um Software, die auf physikalisch greifbaren Datenträgern vertrieben wird. Für alle Online-Jugendschutz-Belange ist ab dem 1. April ein "Mediendienste-Staatsvertrag" zuständig. Welche Rolle spielt die USK in diesem?
Gerstenberger: Bis jetzt keine. Die Kollegen haben ihre Gremien noch nicht berufen. Der Vertrag tritt aber am 1.4.2003 in Kraft.
Ist es nicht absurd, dass für zum Verkauf auf permanente Datenträger gebrannte und für Online erhältliche Software zweierlei Recht gilt? Und wenn, wie viele Hersteller sich z.B. für die nächste Konsolen-Generation wünschen, Spiele demnächst hauptsächlich online vertrieben werden, ist das neue Jugendschutzgesetz binnen Kurzem schon wieder Makulatur?
Gerstenberger: Ja, genau das. Es wurde bei diesem Gesetz nicht in Rechnung gestellt, dass Computerspiel nun mal untrennbar mit digitalen Netzen verbunden ist - dass es da auch um Patches und Cheats und ums Cracken geht. Das sind keine Themen des JuSchG, aber es sind eben Themen der Jugendkultur. Und die wird ihren Eigensinn neben diesem Gesetz behaupten.
Der Gesetzgeber hat offenbar selbst bemerkt, dass es ein klein wenig unsinnig ist, dass jetzt z.B. POKÉMON nur noch an Erwachsene verkauft werden darf. Und deshalb an die Jugendämter die Direktive erlassen, Verstöße in derartig offensichtlich absurden Fällen nicht zu verfolgen. Nun gibt es aber beispielsweise immer wieder nette arbeitslose Anwälte, die stets auf der Suche sind nach Vorschriften, die keiner ernst nimmt, und nach Leuten, die diese Vorschriften verletzen - um dann mit Anzeigen und/oder Abmahnung gut zu kassieren. Was soll solche Leute davon abhalten, dies hier zu tun: Minderjährige in Läden schicken, welche der Ankündigung vertrauen, der Verkauf eines SNES-DONKEY KONG COUNTRY an Unter-18-Jährige würde nicht strafrechtlich verfolgt. Und dann zuzuschlagen?
Gerstenberger: Klar, das wäre möglich und im Rahmen des Gesetzes auch gar nicht absurd. Absurdes erkennt man ja nur, wenn man ein System von außen beobachtet. Auch Jugendschutz ist von außen betrachtet dann etwas absurd.
Wenn Sie mir zum Schluss noch eine Frage gestatten, die nicht direkt mit dem neuen Jugendschutzgesetz zu tun hat: Wie sieht eigentlich genau der Prüfvorgang bei der USK aus? Müssen die Prüfer die Spiele komplett durchgespielt haben? Woher nehmen die die viele Zeit?!
Gerstenberger: Die Titel werden mit Lösungshilfen und anderen Handreichungen der Firmen aufbereitet für eine Präsentation, mit Spielständen, mit Text. Das fordert vom Prüfer vor allem die Fähigkeit, Genres auf allen Systemen in angemessener Zeit zu erschließen und dann auch virtuos zu spielen. Das hat viel vom guten Musiker, der im Zweifelsfall eine Partitur auch aus dem Stand spielen muss. Viele Freaks wenden wahrscheinlich genau so viel Zeit an der Maschine auf, unsere Tester machen das halt systematisch - sie beobachten sich selbst und sie beobachten das Medium dabei.
Herr Gerstenberger, ich danke Ihnen für dieses Gespräch.