Der gläserne Grieche
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Was die Pandemie in der Hellenischen Republik für die Digitalisierung tut und beim Datenschutz anrichtet
In Griechenland schreitet die Digitalisierung schneller voran als in Deutschland. Vor allem seit Beginn der Covid-19-Pandemie im März 2020 wurden sukzessive immer mehr Bereiche des öffentlichen Dienstes für den elektronischen Bürgerverkehr geöffnet. Ein Grund, weshalb der elektronische Impfpass in Griechenland bereits Realität ist, während in Deutschland noch darüber diskutiert wird.
Die Erfolgsstory hat leider auch Schattenseiten. Teilweise wiegen diese schwerer als die kleine Panne beim europäischen Covid-Impfpass. Dort hatten die Programmierer nämlich das Vorhandensein eines griechischen Reisepasses als notwendige Voraussetzung eingestuft.
Das innerhalb der Schengen-Zone Reisen ohne Reisepass möglich sind, und dass in Griechenland legal auch Staatsangehörige anderer Staaten leben, fiel bei der Programmierung offenbar niemandem auf. Die Beta-Testphase für solche Plattformen findet im Realbetrieb statt. Lieber schnell mit kleinen Fehlern als zu langsam, heißt hier die Devise.
Das Taxis-System als Grundlage
Ein Besuch beim Finanzamt? In Griechenland hieß das bislang, dass mindestens ein Arbeitstag eingeplant werden musste. Wenn irgendein Dokument fehlte, wurde den Steuerpflichtigen erneut eine persönliche Vorsprache aufgebrummt. Diese fanden ohne vorherige Terminabsprachen statt, sodass lange Warteschlangen in und vor Finanzämtern das Stadtbild prägten. Ein postalischer Schriftverkehr als Alternative bot sich in den allermeisten Fällen nicht an.
Erforderlich waren die Besuche vor wenigen Jahren für nahezu jede Amtshandlung. Kein Wunder, dass die steuerberatenden Berufe im Land regelmäßig über zu viel Kundschaft klagten. Denn als einzige Alternative zur persönlichen Vorsprache gab es die Beauftragung eines Steuerberaters.
Die langen Warteschlangen sind nun Bilder der Vergangenheit. Ab Juni können mit den Finanzämtern Videokonferenzen vereinbart werden. Das nach vorheriger Absprache über das Internet übertragene Bewegtbild gilt als Legitimierungsnachweis. Grundlage der digitalen Revolution im Land ist unter anderen das bereits länger existierende, sogenannte Taxis-System.
Da alle volljährigen Bürger des Landes steuerpflichtig sind, müssen alle auch eine Steuernummer haben. Mit dieser Steuernummer und mit Zugangscodes funktioniert die Verbindung ins Taxis-System. Dort konnten seit Beginn die Steuererklärungen abgegeben, Amtsvorgänge bezahlt und bestimmte Anträge eingereicht werden.
Es war das Taxis-System, welches der damalige Finanzminister Yanis Varoufakis 2015 für ein alternatives Zahlungssystem mit "I owe you", kurz IOY, nutzen wollte, als ein möglicher Austritt des Landes aus der Euro-Zone diskutiert wurde. Seinerzeit wurde Varoufakis Idee von Kritikern als utopisch und weltfremd verteufelt. Heute können nun selbst die Zugangscodes des für immer mehr Bereiche des Lebens verpflichtenden Systems per Videokonferenz beantragt werden.
Viele Bewohner des Landes teilen ihre persönlichen Zugangscodes mit Steuerberatern. Dass diese damit immer mehr Zugang zu immer zahlreicheren persönlichen Daten erlangen, scheint kaum jemanden zu stören. Die Steuerkanzleien erhalten von ihren Klienten die persönlichen Codes, weil das System es nicht vorsieht, dass eine Kanzlei über einen eigenen Zugang, wie im deutschen Elster-System, für mehrere Klienten die Steuererklärungen abgibt.
Steuererklärungen ohne die Konsultation oder Mitarbeit eines Steuerberaters sind in Griechenland kaum möglich. Ständig geänderte steuerliche Gesetze, sowie ein sehr chaotisches Formularsystem machen die Erklärungen für Laien unmöglich. Gleiches gilt für die Corona-Beihilfen, die ebenfalls über das Taxis-System verteilt werden.
Ebenfalls über das Taxis-System bekommen die Bewohner des Landes einen Nachweis über ihren deklarierten Heimatwohnort. Griechenland kennt kein Meldesystem nach deutschem Vorbild. Somit dient als Meldeadresse die Adresse, welche als steuerlicher Wohnsitz gemeldet ist. Über dieses System werden in der Pandemie die Lizenzen für eine Fahrt über Stadt- und Regionalgrenzen erteilt. So ist es im Fall des Verbots überregionaler Reisen zum Beispiel Bürgern mit steuerlichem Wohnsitz im Norden des Landes erlaubt, einmal aus dem Süden zurück zum Heimatort zu fahren. Griechen, die steuerlich im Ausland gemeldet sind, haben keinen Zugang zum entsprechenden Dokument.
Die Ausgangserlaubnis für Arbeitnehmer in der Pandemiezeit wird über das Ergani-System des Arbeitsministeriums online abgerufen. Der Zugang für Bürger in dieses System ist über die Taxis-Zugangscodes möglich. Im Ergani-System erfasst sind auch die Soloselbstständigen und Geschäftsinhaber. Ihnen bescherte die Pandemie Einbußen, wobei bereits vorher viele mit ihren Sozialversicherungsbeiträgen im Rückstand waren. Als Druckmittel für säumige Zahler gibt es in Griechenland die Einschränkung für Schuldner beim Zugang zu amtlichen Bestätigungen des Versicherungsträgers. Naturgemäß haben Arbeitnehmer ausländischer Unternehmen keinen Zugang zum Ergani-System, weil sie dort nicht erfasst sind.
Auch dies trug in der Pandemie dazu bei, dass das durchgeplante elektronische System für Ausgangsberechtigungen a priori konterkariert wurde. Außer den über das Internet abgerufenen Bestätigungen über die Arbeitszeit und den Arbeitsort mussten die staatlichen Kontrolleure auch handschriftliche Bestätigungen akzeptieren.
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