Der schrägste Vogel im Käfig
Die CDU lässt ihr Leistungsschutzrecht von Ansgar Heveling verteidigen
Wenn eine Regierung Ansgar Heveling zur Verteidigung eines Vorhabens vorschickt, dann deutet einiges darauf hin, dass möglicherweise keine wirklich logisch stringente Argumentation dafür vorgebracht werden kann. So schien es in der Nacht von Donnerstag auf Freitag auch bei der Ersten Lesung zur Gewährung eines neuen Monopols für Presseverlage, dem "Leistungsschutzrecht". Zu später Stunde waren von insgesamt 620 Parlamentariern gerade einmal 40 anwesend. Verzeihung: körperlich anwesend.
Hevelings Auftritt wurde allen Kohärenzerwartungen gerecht, die man seit seiner berühmten Apokalypse des Web 2.0 im Handelsblatt an ihn hat. Darüber hinaus verwirrte er den Geist seiner Betrachter noch mit einem für westeuropäische Verhältnisse recht ungewöhnlichen Aufzug, von dem man auf Twitter mutmaßte, ob er aus einem selbst erlegten wilden Sofa geschneidert wurde. Andere Beobachter des Streams fragten sich ob seines recht wirren Hin und Hers zwischen Finanzkrise und Leistungsschutzrecht, ob es vielleicht bloß die parlamentarische Immunität ist, die Heveling bislang vor regelmäßigen Drogenscreenings oder einer psychiatrischen Begutachtung bewahrt hat.
In jedem Fall können Grüne, Linke oder Piraten nach seinem Auftritt nicht mehr behaupten, den schrägsten Vogel in ihrem Käfig zu halten: Dieses Recht gebührt nun allein der CDU. Ein Beweisfoto dazu muss leider ausbleiben, weil Hevelings Schneider oder der Bundestag ein Leistungsschutzrecht auf die Aufnahmen beanspruchen könnten. Stattdessen bringen wir zur grafischen Auflockerung etwas Werbung:
Auch der durch seine Verteidigung der GEMA-Monopolrechte bekannte Staatssekretär Max Stadler, der für die FDP sprach, brachte als einziges Argument für das Leistungsschutzrecht vor, dass man damit Geld vom amerikanischen Google-Konzern hin zu deutschen Presseverlagen transferieren könne. Warum dies an den internationalen Gegebenheiten gemessen eine unrealistische Wunschvorstellung ist, führte Stadlers Namensvetter Thomas in seinem Blog aus. Er tröstet sich mit möglicher Dialektik:
"Vielleicht wäre es aber auch für die Politik und die Verlage ganz heilsam, wenn das Gesetz tatsächlich in Kraft tritt, denn dann wird die Politik sehr schnell erkennen, was sie angerichtet hat und die Verlage werden einsehen müssen, dass sie ein Eigentor geschossen haben. Möglicherweise ist dieser pädagogische Effekt ja genau das, was jetzt nötig ist."
Ob das Eigentor tatsächlich geschossen wird, hängt auch davon ab, wie die Politiker in den Ausschüssen reagieren, an die es jetzt verwiesen wurde. Einigen Netzpolitikern aus den Reihen der Regierungsparteien (deren Jugendorganisationen sich in einer gemeinsamen Erklärung mit Jusos, Jungen Grünen und Jungen Piraten scharf gegen das neue Monopol aussprachen) schwebt eine weitgehende Entschärfung des Gesetzentwurfs vor, indem man ihn zum Beispiel in eine Pflicht zur Beachtung der Datei robots.txt umwandelt. Dass dies gelingt, ist insofern unwahrscheinlich, als der Axel-Springer-Verlag, die mächtigste Lobby hinter dem Vorhaben, bereits zu erkennen gab, dass man damit nicht zufrieden wäre.
SPD, Grüne und Linke, die sich in der Ersten Lesung offiziell gegen das Gesetz aussprachen, können es nicht verhindern, weil der Bundesrat nicht zustimmen muss. Zudem gibt es hinsichtlich der SPD, deren Spitzenpolitiker der Verlagslobby vor der letzten Wahl noch ähnliche Versprechungen machten wie die der CDU, erhebliche Zweifel, auf welcher Seite sie im Ernstfall tatsächlich steht. Dies relativiert auch die Hoffnungen auf ein Verzögern der Zweiten und Dritten Lesung des Gesetzes über die Legislaturperiode hinaus.