Die Nutzer brauchen eine Lobby
Strategien gegen die Einkapselung und Kommerzialisierung des Wissens gesucht
Die wundersame "Bitvermehrung", die die digitale Reproduktionstechnik sowie der Distributionskanal Internet nähren, ist den Copyright-Industrien ein Dorn im Auge. Nach langen Lobbygefechten haben sie nun die Politiker auf ihrer Seite und können ihre Produkte dank dem Zusammengehen von Technik und Gesetz vor dem Kopieren schützen. Kritiker warnen vor gravierenden Folgen für die freie Verbreitung des Wissens und entwerfen Gegenkonzepte.
Das Paradox könnte größer kaum sein: Just in der so genannten Informations- oder Wissensgesellschaft sieht es nicht gut aus mit dem Grundrecht der Menschen auf Information und mit dem freien Zugang zum Wissen.
Die Angriffe auf die Rechte der Nutzer kommen von allen Seiten: Die Industrie will die geistigen Eigentumsrechte festzurren und kämpft mit ihren Anwälten gegen Linuxfreaks, Musiktauscher oder Forscher, die ihre Arbeit über Entschlüsselungsmethoden veröffentlichen wollen. Gleichzeitig bearbeiten die Lobbyisten der Konzerne weltweit Politiker und Regierungsmitglieder, die auf diesen Druck hin schärfere, die Rechte der Nutzer beschneidende Gesetze und Richtlinien verabschieden. Nur versprengte Gruppen von Open-Source-Anhängern, Free-Software-Advokaten, Hackern und Bibliothekaren leisten noch Widerstand. Angesichts dieser unausgeglichenen Lage machte sich eine Expertenrunde auf dem Kongress Gut zu wissen. Links zur Wissensgesellschaft der Heinrich Böll Stiftung in Berlin Gedanken über Gegenstrategien.
Gut zu wissen ist zum Verständnis der aktuellen Lage der Hintergrund der Entwicklung des Urheberrechts sowie anderer "Eigentums-ähnlicher" Rechte, von denen die Juristen in diesem Zusammenhang sprechen, wie dem Patentrecht. Dieses System hat sich in seiner (noch) gültigen Form nach der Erfindung des Buchdrucks langsam geformt. Vor allem im 18. und 19 Jahrhundert entdeckten einzelne Unternehmer, dass sich aus der Print-Technik durchaus Gewinn schlagen lässt. "Es entwickelte sich ein Markt für Wissen und das geistige Eigentum", so Gabriele Beger, Direktorin der Berliner Stadtbibliothek. Und wie immer, wenn unterschiedliche Interessen an einem Produkt vorhanden sind, traten die Rechtsexperten auf den Plan und gossen die Ansprüche in bestimmte Formen. Die wiederum sind der Boden, auf denen Politiker ihre Gesetze pflanzen.
Der Aufbau des Regimes der intellektuellen Eigentumsrechte wurde von Ökonomen nie befürwortet
Im ausgehenden 19. Jahrhundert konnte so in Europa und in den Vereinigten Staaten ein eng aufeinander bezogenes System der geistigen Eigentumsrechte etabliert werden, das auf den Pfeilern freier Wettbewerb sowie den einschränkenden temporären Monopolrechten zum Patent- und Urheberschutz beruht. Nutznießer war vor allem die Privatwirtschaft, und dabei vor allem die wachsenden Konzerne . Das wird am Beispiel Patentrecht deutlich. Wie schon der in die USA ausgewanderte Wiener Volks- und Informationswirtschaftler Fritz Machlup in seinem Bericht über 250 Jahre Patentgeschichte für den amerikanischen Senat 1958 klar machte, hat es nie einen Ökonomen von Belang gegeben, der für den Patentschutz eintrat und ihn als innovationsfördernd beschrieb.
Dass das Patentregime trotzdem ins Leben gerufen und rechtlich sanktioniert wurde, wertet Bernd Lutterbeck, Professor für Informationsrecht an der TU Berlin als "Sieg der Juristen und Protektionisten". Dass sich 1873 die damalige Welt gegen die Mehrheit der Wissenschaftler für das Institut von Patenten entschied, hängt für ihn auch eng mit der Formierung des Nationalstaates zu dieser Zeit zusammen. Den Politikern sei das Thema gerade recht gekommen, da der Nationalstaatsgedanke so "mit einem positiven Verständnis von technischem Fortschritt aufgeladen werden" konnte.
Ganz ein Kind seiner Zeit und der im 19. Jahrhundert vorherrschenden Produktionsumgebung ist für Rainer Kuhlen, Professor für Informationswissenschaft an der Universität Konstanz, auch das Urheberrecht. Denn in der bürgerlichen Gesellschaft "gehörte es dazu, dass Wissen auch verwertet wird." Mit dem Urheberrecht sollte so ein Anreiz geschaffen werden, produziertes Wissen der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen (Wissen lässt sich nicht einsperren).
Die Interessen der Industrie sind nicht die Interessen der Allgemeinheit
Heute befindet sich die Gesellschaft erneut in einer Umbruchphase. Statt dem Buchdruck sind es nun das Internet und die digitale Reproduktionstechnik, die durch Rechtsanpassung nach den Vorgaben der Wirtschaft reguliert werden sollen. Die gesamte Diskussion aus dem 19. Jahrhundert kommt daher nach über 100 Jahren Ruhen an der Front wieder hoch, und die viel diskutierte Frage ist, ob die alten, Monopole einräumenden rechtlichen Schutzinstitutionen für das neue, weitgehend globale Medienzeitalter überhaupt noch taugen. Das verneinen zahlreiche "Cyberweise" wie Esther Dyson, Nicholas Negroponte oder John Perry Barlow seit langem. Ihrer Ansicht nach ändert sich der Konsumkreislauf mit den digitalen Wissensgütern, da diese materiellen Beschränkungen nicht mehr unterliegen und daher im Prinzip gar nicht mehr "verbraucht" werden. Softwarekonzerne, die Musikindustrie sowie Hollywood bemühen sich dagegen redlich, das Gegenteil zu behaupten und ihre Produkte als traditionelle Konsumgüter darzustellen.
Doch die Internet-Vordenker erhalten inzwischen verstärkt Unterstützung von aus der Wissenschaft, die den Praktiken der Industrie skeptisch gegenüberstehen. So lässt Lutterbeck etwa keinen Zweifel daran, dass er das alte Patentregime für "brüchig" hält. Der Informationsrechtler hinterfragt vor allem Bestrebungen, den Patentschutz auch auf Software oder Gensequenzen auszudehnen. Das sei für das 21. Jahrhundert "nicht die Lösung."
Politiker lassen sich nach Ansicht Lutterbecks aber nach wie vor zu schnell von Firmen wie Microsoft einlullen, die auf die traditionellen Eigentumsregime aufsetzen, um ihre Interessen zu verfechten. Die "sind aber nicht die Interessen der Allgemeinheit", so Lutterbeck, und nicht einmal die der europäischen Softwareindustrie. Der Leiter der Patentabteilung von SAP habe ihm jedenfalls erst kürzlich versichert, dass seine Firma eigentlich keine Softwarepatente brauche. Eine Patentstrategie hätten die Walldorfer nur aufgebaut, um den Wettbewerbern im amerikanischen Markt etwas entgegensetzen zu können.
Freie Wissensserver gefordert
Kuhlen wiederum sieht das auf europäischem und US-amerikanischen Boden entstandene Urheberrecht angesichts der fortschreitenden Globalisierung als "obsolet" an. Andere Völker und Kulturräume hätten ein ganz anderes Verständnis von "intellektuellem Eigentum". "Wir erdreisten uns", kritisiert der am Forum Information Ethics der Unesco beteiligte Forscher, "unser historisch begrenztes Weltbild der ganzen Welt überzustülpen."
Der kleinste gemeinsame Nenner lautet für Kuhlen daher: Radikal die sich aus dem Urheberrecht ableitenden Verwertungsrechte "aufgeben und alles frei ins Netz stellen". Angesichts der "fortschreitenden und unaufhaltsamen Kommerzialisierung weiter Wissensbereiche", fordert der Wissenschaftler die Politik auf, "neue öffentliche Foren des freien Informationsaustausches zu ermöglichen", statt der Informationswirtschaft weitere Zugeständnisse zu machen. Konkret wünscht sich Kuhlen die "Einrichtung und den Betrieb öffentlicher Wissenschafts-, Kultur- oder Ausbildungs-Server" mit offen zugänglichen Ressourcen. Als wegweisend betrachtet er die jüngst bekannt gegebene Entscheidung des Massachusetts Institute of Technology, mittelfristig fast die kompletten Lehrinhalte zur freien Nutzung für jedermann im Netz anzubieten.
Schrankenregeln außer Kraft gesetzt
Doch der Trend läuft gerade bei den Content-Industrien, die nicht zuletzt mit ihren Datenbankangeboten begehrte Wissenszusammenstellungen anbieten, in die entgegengesetzte Richtung. Davon weiß Gabriele Beger ein Lied zu singen. Die Beauftragte in Copyrightfragen für die Bundesvereinigung Deutscher Bibliotheksverbände befürchtet, dass die Büchereien ihre Wissen verbreitenden Dienstleistungen im digitalen Zeitalter nicht mehr nachkommen können, wenn die Politik dem Bestreben der Verleger nicht Einhalt gebietet, alles Wissen zur Ware zu machen.
Bisher garantieren in Europa die so genannten "Schrankenregeln" des Urheberrechts - in den USA der Anspruch auf "fair use" -, dass jeder Nutzer sich in einer Bibliothek Bücher und andere Informationsprodukte ausleihen oder sich Kopien daraus ziehen kann. Dafür erhalten die Autoren und die Verleger eine Vergütung, die über die Verwertungsgesellschaft Wort eingesammelt wird. Pro ausgeliehenem Buch werden beispielsweise 6 Pfennig abgeführt. Das hört sich zunächst wenig an, läppert sich aber auf rund 42 Millionen Mark im Jahr zusammen.
Die Ausnahmeregelungen, mit denen die Autoren- und Verlegerrechte im öffentlichen Interesse eingeschränkt werden, sollen gemäß der neuen Copyright-Richtlinie der Europäischen Union zwar weiter bestehen bleiben. Gleichzeitig hat die Kommission aber Verlegern und Produzenten - wie von der Weltorganisation für intellektuelles Eigentum (WIPO) vorgesehen und von den USA mit dem Digital Millenium Copyright Act (DMCA) bereits vor zwei Jahren ins Recht übernommen - die Möglichkeit eingeräumt, ihre Waren durch "technische Maßnahmen" wie Verschlüsselung und Digital Rights Management vor unerwünschtem Zugang zu "sichern".
Werden aus Bibliothekaren unfreiwillig Cracker?
"Wir beschäftigen in Zukunft keine Bibliothekare mehr, sondern Hacker", kündigte Beger auf dem Panel in Berlin daher halb ernst, halb ironisch gemeint an. Doch ihr ist natürlich bewusst, dass das Umgehen der technischen Vorkehrungen rechtlich bestraft werden kann. Von den "Ausnahmetatbeständen" wird ihrer Meinung nach daher in Zukunft praktisch nicht mehr viel übrig bleiben, zumal immer mehr Produzenten dazu übergehen würden, durch Lizenzverträge mit den Nutzern gesetzlich eingeräumte Möglichkeiten auszuklammern. Die Weiterverbreitung und die öffentliche Wiedergabe - dazu zählt auch der Abruf aus dem Internet - von Produkten bedürfe in diesem Fall der ausdrücklichen Zustimmung im Vertrag - die allerdings meist nicht gewährt würde.
Die Rolle der Bibliotheken als "Garanten des Wissens" sieht die Fachfrau daher gefährdet. Ihre Hoffnung ist nun, dass immer mehr Autoren an den Verlegern vorbei das Netz als Vertriebsweg für ihre Arbeiten entdecken. "Wenn Juristen beim Beck-Verlag ihre Texte fast kostenlos abgeben müssen, um überhaupt publiziert zu werden, gibt ihnen das Internet neue Möglichkeiten an die Hand", glaubt die Bibliothekarin. Natürlich unterstützt Beger auch die ihren Vorstellungen nahe kommende Idee mit den Wissenservern, fordert aber, dass die Universitäten Lektorate rund um diese virtuellen Informationstankstellen herum ansiedeln sollten.
Lutterbeck ist dagegen weniger optimistisch, was die Sicht der Universitäten als Gral der freien Wissensverbreitung angeht. Er verweist auf einen Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für ein Gesetz zur Förderung des Patentwesens an den Hochschulen. Damit sollen Professoren dazu verpflichtet werden, alle Forschungsergebnisse, die möglicherweise patentrechtlich verwertbar sein könnten, vor einer Veröffentlichung der Verwaltung zu melden. Für Lutterbeck droht damit, einer der letzten Forschungsfreiräume im Hochschulbetrieb geschlossen zu werden.
Ein wenig rosiges Bild der Zukunft der Wissensgesellschaft zeichnete auch Andy Müller-Maguhn, ICANN-Direktor und Sprecher des Chaos Computer Clubs (CCC). Seiner Ansicht nach sind die Politiker gerade dabei, soziale Bedingungen zu schaffen, in denen alle Möglichkeiten der Nutzer zum freien Informationsaustausch kriminalisiert werden. Denn gleichzeitig mit dem Vordringen von Lösungen rund ums Digital Rights Management "wird der Überwachungsstaat installiert".
Wo bleibt die europäische EFF?
Den Hacker stört seit langem, dass Industrie und Politik immer wieder von "Raubkopien" sprechen, "wo sich Bits doch nur ganz harmlos vermehren." Sein Strategievorschlag lautet nun, "für den öffentlichen Raum ein Gesellschaftsrecht zu definieren". Der Gesetzgeber sollte gleichzeitig aufgefordert werden, die "eigentlich schützenswerten Bereiche" zu umreißen. "Wir als Nutzer müssen selber sagen", so Müller-Maguhn, "welche Idealvorstellung wir vom Netz und seinen Informationsstrukturen haben". Diese Maxime müsste dann genauso "lobbymäßig durchgedrückt werden", wie es die Industrie vorexerziere.
Bleibt nur die Frage, wo sich die neue Nutzerlobby herauskristallisieren soll. Eine Organisation wie die amerikanische Electronic Frontier Foundation (EFF) fehlt in Europa nach wie vor. Der CCC bemüht sich zwar in vielerlei Hinsicht, diese Lücke zu füllen. Doch die "alte Garde" des Clubs ist inzwischen mehr mit dem Managen von Startups oder mit sich selbst wie mit der Netzpolitik beschäftigt.