Die unterirdische Lagerung von CO2 soll erprobt werden
Wirtschafts- und Umweltministerium haben sich auf einen Gesetzentwurf geeinigt
Die Momente, in denen die Regierung sich an geschlossenem Auftritten versucht, sind rar geworden, doch es gibt sie noch: Gestern traten Wirtschaftsminister Brüderle (CDU) und Umweltminister Röttgen (FDP) gemeinsam vor die Presse, um die Einigung auf einen Entwurf für ein CCS-Gesetz bekannt zu geben. Dabei soll es vorerst nicht um die kommerzielle Nutzung, sondern um eine ergebnisoffene Erprobung gehen.
Bei der Pressekonferenz zur "Umwelttechnologie" Carbon Capture and Storage (CCS), die bezeichnenderweise im Wirtschaftsministerium stattfand, erklärte Brüderle, dass das Ziel eine "sichere, klimafreundliche und wettbewerbsfähige Energieversorgung" sei. Dies sei nur durch technologischen Fortschritt erreichbar. Man müsse sich CO2-armen Kohle- und Gaskraftwerken sowie der Industrie widmen, ohne CCS würde das nicht gehen.
Die Technologie solle allerdings nur dort eingesetzt werden, wo die geologischen Gegebenheiten Langzeitsicherheit bieten können. Dazu würden die Anlagen mit "maximaler Sicherheit" betrieben und wissenschaftlich betreut. "Mehr Sicherheit kann es nicht geben, und wenn wir nicht mehr in der Lage sind, neue Dinge zu erkunden, dann ist dass das Ende der Perspektive einer Industrienation", so Brüderle.
Umweltminister Röttgen betonte, dass es nicht um die Einführung der kommerziellen Nutzung, sondern um die Erprobung einer Klimaschutztechnologie gehe. Dabei sollen sowohl die geologischen Anforderungen als auch die Wirtschaftlichkeit erprobt werden. Derzeit steht die CCS-Technologie vor allem wegen möglicher Umweltbelastungen und aufgrund des großen Energieaufwandes, der zur Verpressung des Gases in den Untergrund notwendig ist, in der Kritik.
Röttgen erklärte, dass die Erprobung nur in Bundesländern stattfinden würde, die dem auch zustimmen. Weiterhin sollen auch die Bürger vor Ort beteiligt werden. Laut Röttgen beschränkt der Entwurf die Endlagerung von CO2 auf zwei bis drei kleinere Standorte, die jeweils maximal drei Millionen Tonnen CO2 pro Jahr einlagern dürfen. Bundesweit soll die Menge von acht Millionen Tonnen jährlich nicht überschritten werden. Rechtlich handele es sich um ein privatwirtschaftliches Investitions- und Forschungsprogramm. Die Sozialisation der Risiken solle durch einen Haftungsfonds vermieden werden. In diesen müssten die Betreiber schon während des Betriebs pro eingelagerter Tonne CO2 einen festen Betrag an das Bundesland bezahlen. Damit soll das Risiko für das Land minimiert werden, denn die Haftung geht nach einer gewissen Zeit auf das Land über, da dieses bestätigen muss, dass die Langzeitsicherheit des Speichers gewährleistet ist.
Mit der jetzt erfolgten Einigung auf ein CCS-Gesetz, der geplanten Brennelementesteuer und der Idee, die Laufzeiten von Kernkraftwerken zu versteigern, die Röttgen offenbar von Justus Haucap aufgegriffen hat, der diese Idee vor einer Woche auf einer Anhörung des Umweltausschusses zum Ausstieg aus der Kernenergie äußerte (Energieversorger klammern sich an die Kernkraft), wird immer mehr vom für den Herbst angekündigten energiepolitischen Konzept der Bundesregierung vorweggenommen.
Es kann als unwahrscheinlich gelten, dass die Regierung wirklich auf die im Sparpaket bereits fest eingepreisten Zusatzeinnahmen aus der Brennelementesteuer freiwillig verzichten wird. Auch die Ankündigung einer abschließenden Entscheidung zum CCS-Gesetz bis zum Ende des Jahres [kann als Hinweis dafür gelten, dass weiter auf Strom aus Kohlekraftwerken gesetzt werden soll. Eine unabhängige Bewertung des Gesetzentwurfes ist derzeit nicht möglich, weder das Umwelt- noch das Wirtschaftsministerium konnten das Papier auf Nachfrage bereitstellen.