Die ungelöste Frage der Atommüllentsorgung: Castoren als vorläufige Endlager

Verladung eines Castor-Behälters im März 2001 in Dannenberg

Verladung eines Castor-Behälters im März 2001 in Dannenberg; 10. Castortransport nach Gorleben/Wendland

(Bild: Dennis140, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons )

Atommüll bleibt ein Problem. Genehmigungen für die 16 Zwischenlager enden zwischen 2034 und 2047. Was passiert, wenn die Betriebserlaubnis der Castoren abläuft?

Dass die Hinterlassenschaften von 60 Jahren Kernenergienutzung die Bevölkerung noch auf nahezu unabsehbare Jahrhunderte belasten werden, ist zwar bekannt, wird aber meist erfolgreich verdrängt. Mit der von der CDU-geführten Bundesregierung 2011 beschlossenen, um drei Monate verzögerten Abschaltung der deutschen Kernkraftwerke ist die Entsorgungsfrage zwar aus dem Blickfeld geraten, aber keineswegs einer Lösung näher gekommen.

Die Forderung, die stillgelegten Kernkraftwerke wieder in Betrieb zu nehmen, übersieht, dass schon seit Jahren keine 10-Jahres-Revision mehr stattfand und hofft, dass auf diese auch weiterhin verzichtet werden könnte. Es ist in Deutschland bisher doch auch immer noch gut gegangen.

Die Rolle von Zwischenlagern in der Atommüll-Entsorgung

Bislang wird der hochradioaktive Müll in Castoren, das Stück zum Preis von rund zwei Millionen Euro, verpackt und derzeit bestenfalls in ein Zwischenlager transportiert. In Deutschland gibt es 16 Zwischenlagerstandorte, an denen hauptsächlich bestrahlte Kernbrennstoffe aus Atomkraftwerken und Forschungsreaktoren, aber auch hochradioaktive Abfälle aus der Wiederaufarbeitung lagern.

Zur Dauer der möglichen Zwischenlagerung vermerkt die zuständige Bundesbehörde Base: ″Die atomrechtlichen Genehmigungen für die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Zwischenlagern sind Anfang der 2000er-Jahre vom Bundesamt für Strahlenschutz, der damals zuständigen Genehmigungsbehörde, bewusst auf 40 Jahre begrenzt worden.″ So lange sollten auch die Castor-Behälter halten, also wurde ein Nachweis der Sicherheit und Integrität der Behälter für 40 Jahre geführt.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) stellt dazu fest: ″Die Genehmigungen für die deutschen Zwischenlager sind auf 40 Jahre befristet. Sie enden zwischen 2034 und 2047. Nach einem Lager für hoch radioaktive Abfälle wird in Deutschland derweil immer noch gesucht. Erste Zeitpläne sind bereits überholt. Die Entsorgungskommission geht von einer oberirdischen Lagerung von bis zu 120 Jahren aus.″

Wer trägt die Verantwortung für die Atommüll-Entsorgung?

Von den Kosten für die Entsorgung wurden die Kraftwerksbetreiber entlastet. Dafür ist das Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung mit Erteilung der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission am 16. Juni 2017 in Kraft getreten. Zeitgleich wurde die Stiftung ″Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung″ errichtet. Für die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung steht damit der Bund in der Verantwortung.

Das Gesetz regelt die Verantwortung für die kerntechnische Entsorgung und gewährleistet die Finanzierung für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung langfristig, ohne die hierfür anfallenden Kosten einseitig auf die Gesellschaft zu übertragen oder die wirtschaftliche Situation der Betreiber zu gefährden.

Ursprünglich nur als Zwischenschritt vor der Wiederaufbereitung der Brennstäbe gedacht, sind die Zwischenlager nun zum langfristigen Zwischenlager und somit zu vorläufigen Endlager geworden. Die Idee, den deutschen Atommüll nach China zu liefern, wie das über Jahre ein erfolgreiches Geschäftsmodell bei Kunststoffabfällen war, ist vor dem Hintergrund anstehender Auseinandersetzungen mit dem Reich der Mitte als Lösung nicht mehr attraktiv.

Was tun, wenn die Betriebserlaubnis eines Castoren nur 40 Jahre beträgt?

Die Bezeichnung Castor steht für ″cask for storage and transport of radioactive material″ und ist eine Marke der Herstellerfirma Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS). Die ersten Castoren wurden von der Siempelkamp Gießerei entwickelt und gefertigt.

Mittlerweile existieren mehrere Generationen von Castor-Behältern. Der jüngste davon, der ″Castor HAW28M″, erhielt seine Genehmigung im Jahr 2009 und wird seit 2010 vorwiegend für Transporte in das Zwischenlager Gorleben verwendet.

Die in einem Stück aus Gusseisen gefertigten Behälter sind etwa 6 Meter lang und haben einen Außendurchmesser von rund 2,5 Metern. In die Wände der Castoren sind Kunststoffstäbe aus Polyethylen integriert, welche die Strahlung abschirmen. Beladen wiegt dieser Castor-Behälter rund 115 Tonnen.

Siempelkamp fertigt und liefert auch heute noch den dickwandigen Sphäroguss-Behälterkörper für die Castoren. Die Castoren sollen mit ihrem mechanisch robusten Aufbau eine längerfristige Lagerung hochradioaktiver Abfälle, die zu Beginn eine Temperatur von bis zu 400 °C haben, sicherstellen.

Sicherheitsanforderungen und Haltbarkeit von Castoren

Neue Castoren müssen daher einen Aufprall aus 9 Metern Höhe auf ein unnachgiebiges Fundament, einen Aufprall aus 1 Meter Höhe auf einen 15 Zentimeter dicken Stahldorn sowie 30 Minuten Feuer bei 800 Grad Celsius und einen Druck in 20 Metern Wassertiefe über acht Stunden sowie einem Druck in 200 Metern Wassertiefe über eine Stunde überstehen. Dies wurde ausführlich getestet, bezieht sich jedoch immer nur auf neue Behälter.

Mit dem 40. Jubiläum der GNS im Jahre 2019 war auch das 40-jährige Einsatzjubiläum der ersten Castoren verbunden. Wie lange die Castoren letztlich ihre Aufgaben erfüllen können, ist bislang nicht sicher abgeklärt. Letztlich wird man nicht umhinkommen, die Betriebserlaubnis der Castoren sowohl für die Lagerung, als auch für den Transport mehr oder weniger kontinuierlich zu verlängern.

Im Vordergrund macht man um das Thema einen Bogen, um die Bevölkerung nicht zu beunruhigen. Im Hintergrund wird jedoch an der Beantwortung der Frage gearbeitet, ob die Castoren auch für die Zeit bis zur Verfügbarkeit eines Endlagers sicher genutzt werden können, wobei der Zeitpunkt der Verfügbarkeit noch offen ist.