Dürfen Eskimos bald kiffen?
Stichtag für Initiative "Free Hemp in Alaska"
Parallel zur amerikanischen Präsidentenwahl ist der heutige 7. November auch der Stichtag für das Bürgerbegehren Free Hemp in Alaska, einer sehr interessanten Initiative, die im Gegensatz zu manch deutscher Aktion das Thema Cannabis nicht in die einzelnen Anwendungsgebiete zerlegt. Für Bürger von Alaska, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, soll nach dem Willen der Initiatoren jedweder private Gebrauch aller denkbaren Cannabis-Produkte legalisiert werden. Das umfasst den Genuss von Haschisch oder Gras als Mittel zur Stimulanz ebenso wie die Verwendung des umstrittenen Materials für medizinische Präparate und industrielle Produkte.
Folgender Kerntext soll dem Willen der Initiative zufolge in die Gesetzgebung von Alaska Eingang finden:
Volljährige Personen werden für Besitz, Anbau, Verkauf oder Konsum von Marihuana-Produkten weder zivil- noch strafrechtlich verfolgt, noch dürfen ihre Bürgerrechte in irgendeiner Form beschnitten werden.
Ganz eindeutig wird in der weiteren Formulierung eine Freigabe aller denkbaren Cannabis-Anwendungen gefordert: der Konsum zur Entspannung, als Beihilfe für "rituelle" oder "spirituelle" Zwecke wird genauso bewertet wie industrielle oder medizinische Produkte, die aus der uralten Kulturpflanze gewonnen werden können.
So sollen medizinische Produkte auf Hanf-Basis dem offiziellen Arzneiregister von Alaska wieder hinzugefügt werden, eine Verfolgung von derlei Präparat verschreibenden oder empfehlenden Medizinern müsse genauso unterbleiben wie die von konsumierenden Patienten.
Der Konsum von Hanf-Produkten als Droge wie Haschisch oder Ganja soll rechtlich dem von alkoholischen Getränken gleichgestellt werden. Eine sinnvolle und begründete Eingrenzung der Konsummöglichkeiten würde den Behörden überlassen, hier denkt man an die Teilnahme im Straßenverkehr, die Bedienung von schwerer Maschinerie und dergleichen mehr. Auch der Konsum an öffentlichen Plätzen soll auf diese Weise geregelt werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Abfasser der Petition bestehen darauf, dass die Gerichtsakten zu Fällen, denen nach einem Erfolg der Initiative keine Straftaten mehr zugrunde gelegen hätten, vernichtet und die - zu Unrecht - Verurteilten rehabilitiert werden.