EU-Kommission will künstliche Intelligenz zur Überwachung nutzen
Seite 2: Einsatz zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr
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In einigen Mitgliedstaaten sollen Teststandorte für "KI made in Europe" entstehen, die auf bestehenden Exzellenzzentren aufbauen. Gefördert werden beispielsweise grenzüberschreitende 5G-Korridore für vernetztes und autonomes Fahren die Erprobung "intelligenter Krankenhäuser in realem Maßstab und unter wirklichkeitsnahen Bedingungen". Geplant sind außerdem Pilotprojekte in den Bereichen Energie, Gesundheitsversorgung, Fertigung, Geoinformation und Landwirtschaft.
Laut der kürzlich veröffentlichten deutschen "Strategie Künstliche Intelligenz" könnten selbstlernende Algorithmen auch in der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr eingesetzt werden, etwa im Predictive Policing, der Erkennung von verbotenen Inhalten im Internet und zur Bildung von Personenprofilen durch Auswertung Sozialer Medien.
Auch die Kommission spricht davon, KI könne bei der "besseren Aufdeckung und Untersuchung krimineller Machenschaften" helfen. Genannt werden Geldwäsche und Steuerbetrug. Der "Koordinierte Plan für künstliche Intelligenz" unterstützt damit die Pläne, die grenzüberschreitende Nutzung von Finanzinformationen auszuweiten.
Daten aus zentralen Bankkontenregistern sollen einem Richtlinienvorschlag zufolge nicht nur zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus verwendet werden, sondern auch zur Verfolgung von schweren Straftaten.
Der "Koordinierte Plan für künstliche Intelligenz" wurde von den Mitgliedstaaten sowie Norwegen, der Schweiz und der Kommission entworfen. Er zementiert einen strategischen Rahmen für KI-Strategien in den Mitgliedstaaten, wie sie außer Deutschland, Finnland, Frankreich, Schweden und Großbritannien bereits beschlossen haben.
Alle übrigen Mitgliedstaaten werden nun aufgerufen, bis Mitte 2019 ebenfalls eine nationale KI-Strategie aufstellen und die Investitionen sowie Umsetzungsmaßnahmen beschließen. Bindend sind diese Appelle bei Mitteilungen der Kommission jedoch nicht.
Abschlussbericht im März
Die Forschung, Entwicklung und Einführung von Anwendung zur Künstlichen Intelligenz haben mitunter große rechtliche und ethische Bedeutung. So wird auch ihre Nutzung für autonome Waffensysteme von der Kommission nicht ausgeschlossen. Betont wird aber, dass es sich hierbei nur um eine Teilautonomisierung handeln kann und Entscheidungen über die Anwendung tödlicher Gewalt am Ende einer menschlichen Kontrolle unterliegen muss.
Eine Hochrangige Gruppe zu Künstlicher Intelligenz hat jetzt einen Entwurf für ethische Richtlinien zum Einsatz von KI veröffentlicht. Im März soll der Abschlussbericht mit Empfehlungen vorliegen. Dabei sollen besonders mögliche Anwendungen in den Bereichen medizinische Diagnose und Behandlung, Autonomes Fahren, Versicherungenprämien und Strafverfolgung berücksichtigt werden.