Ein Fiasko: Kritik an Ampel-Entwurf für neues Klimagesetz

Bundeskanzler Scholz mit Verkehrsminister Wissing bei der Kabinettssitzung. Bild: Kugler, Bundesregierung

Energie und Klima – kompakt: Die Bundesregierung plant, das Klimaschutzgesetz aufzuweichen. Wieder haben sich FDP und Lobbys durchgesetzt. Kritiker nehmen vor allem einen Aspekt ins Visier.

Wie erwartet bereitet die Bundesregierung die Aufweichung des Klimaschutzgesetzes vor. Wie das Bundeswirtschaftsministerium am Mittwochnachmittag berichtete, hat es einen Referentenentwurf erarbeitet, der nun in den anderen Ministerien zirkuliert, bevor er im Kabinett abgestimmt und schließlich in den Bundestag eingebracht wird.

Wir haben in der Vergangenheit wiederholt darüber informiert, dass Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) keine ausreichenden Maßnahmen ergreift, die Treibhausgasemissionen des Verkehrs abzusenken. Während Haushalte, Industrie und Energiewirtschaft in den vergangenen drei Jahrzehnten ihre Emissionen vermindert haben – allerdings bei Weitem noch nicht ausreichend – bewegen die des Verkehrs sich in etwa auf dem gleichen Niveau wie 1990.

Ganz überwiegend handelt es sich um Emissionen des Straßenverkehrs. Entsprechend ist dessen Anteil an den deutschen Gesamtemissionen von 13 Prozent im Jahre 1990 auf inzwischen 19,4 Prozent angestiegen, wie das Umweltbundesamt (UBA) schreibt. Das habe "vor allem am stetig wachsenden Straßengüterverkehr, dem motorisierten Individualverkehr und dem zunehmenden Absatz von Dieselkraftstoff" gelegen.

Nach den bisher im Klimaschutzgesetz festgehaltenen Sektorenzielen müssten die Verkehrsemissionen bis 2030 auf jährlich 85 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente abgesenkt werden. 2022 sollten sie bei 139 Millionen Tonnen liegen, betrugen nach UBA-Angaben jedoch 148 Millionen Tonnen.

Schon 2021 hatte der Verkehrssektor die bisher verbindlichen Ziele nicht erfüllt. Eigentlich hätte er deswegen einen Notfallplan mit Maßnahmen vorlegen müssen, mit denen die Reduktion nachgeholt werden könnten. Doch das ist bisher unterblieben.

Wir hatten den Vorgang bereits vor drei Wochen erläutert und darauf hingewiesen, dass das Klimaschutzgesetz in seiner bisherigen Form das Ergebnis eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts war. Dieses hatte den Gesetzgeber angesichts der Folgen für künftige Generationen zu strengerem Klimaschutz verdonnert.

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