Eine simple Sache
Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat Israels Trennungszaun in einer Stellungnahme für völkerrechtswidrig erklärt
Mit nur einer Gegenstimme entschieden 15 Richter des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag, dass ein Großteil der Anlagen aus Mauern, Zäunen und Gräben gegen geltendes Recht verstoße - nämlich jene Abschnitte, die jenseits der Grünen Linie auf palästinensischem Gebiet verlaufen. Was Israel hingegen auf seinem Gebiet tue, sei seine eigene Sache. Ein Urteil ist der Richterspruch aber nicht: Die Vollversammlung der Vereinten Nationen hatte das Gericht in den Niederlanden nur um eine Stellungnahme gebeten (Das Internationale Recht und der israelische "Sicherheitszaun"). Nichtsdestrotrotz wird sie der palästinensischen Führung Rückenwind für ihre Forderung nach internationaler Unterstützung geben.
Das Urteil war erwartet worden, und das nicht wegen der Vermutung der politischen Voreingenommenheit, die dem Gericht in den vergangenen Monaten immer wieder unterstellt worden war: Wenn jemand seinen Zaun zwei Meter auf dem Grundstück des Nachbarn baut, wird es schwer sein, einen Richter zu finden, der dies in Ordnung findet.
Es war also eigentlich eine Sache, wie sie in Deutschland und anderswo Jahr für Jahr tausendfach vor Gericht verhandelt wird, mit der sich die Richter in Den Haag zu befassen hatten. Doch die Materie war ein Minenfeld: Denn die Konfliktparteien waren keine Privatleute, sondern ein Staat und ein Gebiet, dass nach internationalem Recht als besetzt gilt.
Die Sperranlage diene dem Schutz vor Attentätern hatte jener Staat seinen Zaunbau begründet und außerdem angefügt, der Wall sei nur zeitweilig. Außerdem sei der Internationale Gerichtshof gar nicht zuständig, weil das Land, auf dem der Zaun gebaut wurde, zu keinem anderen Staat gehört. Und weil die Regierung jenes Staates im Gefühl hatte, dass diese Ansicht keinen Bestand haben würde, weil internationales Recht, auch wenn es schwer greifbar ist, doch letzten Endes den gleichen Grundsätzen unterliegt wie beispielsweise Deutschlands Bürgerliches Gesetzbuch, wurden kurzerhand überall in der Welt die Heerscharen von kritiklosen Freunden mobilisiert, die gerne bereit waren, das Verfahren mit Demonstrationen und Leserbriefaktionen zum politischen Schauprozess herabzuwürdigen (Mit Hochglanzbroschüren über den Terror nach Den Haag).
An einem Tag im Februar dieses Jahres wurde also ein neues Kapitel in der langen Geschichte des Internationalen Gerichtshofes aufgeschlagen: In einem Saal, in dem zuletzt jenseits des Lichts der Öffentlichkeit eine Streitigkeit zwischen Deutschland und Lichtenstein verhandelt worden war, hörten die 15 Richter die Positionen zum Verfahren, während von draußen der Lärm der Demonstranten herein drang: "Nein zum Terrorismus" riefen die Einen, die unter anderem einen ausgebombten israelischen Linienbus und Plakate mit den Bildern von Anschlagsopfern mitgebracht hatten. "Stoppt die Mauer" konterten die Anderen und ließen palästinensische Fahnen wehen. "Es wäre schön, wenn die Menschen auch sonst soviel Anteil an unserer Arbeit nehmen würden", hatte damals ein Mitarbeiter des Gerichts gesagt. "Aber im Moment kann ich mich darüber nicht freuen: Wir sind Juristen, keine Politiker."
Und dennoch: Israels Regierung durfte zumindest hinter dem Zustandekommen des Verfahrens politische Motive vermuten, weil es sie ganz offensichtlich gab. Während Prozesse normalerweise abgehalten werden, weil eine Person oder Körperschaft Klage gegen eine zweite eingereicht oder ein Staatsanwalt Anklage erhoben hat, wurde das Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof von der Vollversammlung der UN initiiert, der das Gericht wiederum untersteht. Dabei wurde in den Monaten vor dem Beschluss in New York kräftig an der Vorlage gefeilt, die ursprünglich ein volles Verfahren gegen Israel gefordert hatte, und am Ende nur eine Stellungnahme des Gerichts angefordert - mehr wäre mit vielen der größeren Staaten, darunter auch die Vereinigten Staaten nicht machbar gewesen. Ein unwürdiger Vorgang sei das gewesen, sagt Dr. Stefan Heid, Experte für internationales Recht: "
Durch dieses Geschachere wurde zum ersten Mal ein politischer Beigeschmack erzeugt, und die beiden Verfahrensparteien haben so gut wie nichts getan, um ihn zu verhindern: Sie haben Demonstranten mobilisiert und Behauptungen aufgestellt, die vom eigentlichen Gegenstand des Verfahrens abgelenkt haben: Hat ein Staat das Recht, Verteidigungsanlagen auf einem Gebiet zu errichten, dass von ihm besetzt gehalten wird?
Die Antwort der Richter hält er für eine weise Entscheidung:
Die Stellungnahme unterscheidet klar zwischen den Zaunabschnitten auf palästinensischem und jenen auf israelischem Gebiet. Mit dieser Entscheidung für das Prinzip Mein-Land-dein-Land haben sich die Richter von den politischen Argumenten abgesetzt und den Verfahrensgegenstand auf eine rechtliche Basis reduziert, die eigentlich beiden Seiten einleuchten müsste.
Ob sie das allerdings wirklich tun wird, ist fraglich. Denn es ist damit zu rechnen, dass in den kommenden Tagen wieder die Politiker das Ruder übernehmen werden: Vermutlich wird ein Vertreter der palästinensischen Führung oder der eines arabischen Staates mit der Stellungnahme unter dem Arm beim UN-Sicherheitsrat erscheinen, um dort eine Verurteilung Israels zu erreichen. Die Regierung in Jerusalem wird versuchen, dies zu verhindern, betont schon jetzt, dass sie sich keinesfalls an die Stellungnahme halten wird und hat sich bereits beim Verteidigungsministerium in Tel Aviv, dem Innenministerium, der Staatspolizei und beim Inlandsgeheimdienst Schin Beth Statistiken angefordert, in denen vorgerechnet wird, dass die Zahl der Anschläge gesunken ist, seit der größte Teil des Zaunes fertig ist.
Das Problem dabei ist, dass diese Aufstellungen, nebeneinander gelesen, ein anderes Bild erzeugen, als einzeln: So ist die Zahl der Anschläge auf israelischem Staatsgebiet um zwei Drittel gesunken, während auf israelische Siedler und Soldaten in den besetzten Gebieten fast die gleiche Zahl an Anschlägen mehr als vorher verübt wurde. Zudem ist die Zahl der vereitelten Anschläge (ohne verdächtige Gegenstände im öffentlichen Raum, die keinen Sprengkörper enthielten) innerhalb der grünen Linie um immerhin 40 Prozent gestiegen. Hingegen wurden an den Kontrollpunkten an der Grenze zu Israel rund 20 Prozent weniger Attentäter festgenommen.
Die Gesamtzahl der erfolgreichen Anschläge ist also insgesamt gleich geblieben, und die Summe der verhinderten Attentate auf israelischem Gebiet gleichzeitig gestiegen. Daraus lässt sich mit Sicherheit schließen, dass die palästinensischen Kampfgruppen verstärkt Anschläge auf Israelis in den besetzten Gebieten verüben und ihre Aktivitäten damit ausgeweitet haben. Denn das Minus bei den erfolgreichen Anschlägen in Israel und das Plus bei den vereitelten Anschläge zusammen rechnet sich ungefähr gegeneinander auf. Dies wiederum deutet darauf hin, dass die Früherkennung der israelischen Sicherheitsorgane auf israelischen Straßen und Plätzen besser geworden ist. Im Klartext: "Der Zaun hat nichts genutzt, aber viel geschadet," sagt Noam Hofstatter von der israelischen Menschenrechtsorganisation BeTselem: Er hat die Lebensgrundlage vieler Palästinenserinnen und Palästinenser ohne Entschädigung zerstört, dem internationalen Ansehen Israels geschadet, den Staatshaushalt mit immensen Kosten belastet und dabei scheinbar keinen Effekt auf die Sicherheitslage gehabt.
Die Kosten seien dabei aber das kleinste Problem, sagt der Parlamentsabgeordnete Haim Ramon von der Arbeiterpartei. Er hatte die Idee des Mauerbaus Anfang der 90er Jahre, als seine Partei die Regierung führte, erstmals auf den Tisch gebracht und war damals am massiven Widerstand gescheitert - dem der rechten Siedler wohlgemerkt, die darin eine Abtrennung von den palästinensische Gebieten sahen, die für sie Teil Israels sind:
Zwischen meiner Idee damals und der Mauer heute gibt es aber einen gewaltigen Unterschied. Ich wollte damals eine Sperranlage innerhalb der grünen Linie und damit eine Entlastung für die palästinensische Zivilbevölkerung schaffen, weil wir den in Oslo vereinbarten Truppenabzug sehr viel schneller und umfassender hätten umsetzen können.
Doch stattdessen mäandert sich der Zaun nun in einem abenteuerlichen Kurs mehr oder weniger nah an der Grünen Linie entlang zwischen palästinensischen Städten und Dörfern hindurch, trennt Menschen von ihren Arbeitsstätten, erhitzt die Gemüter und sorgt dafür, dass Israels Oberster Gerichtshof Überstunden schieben muss: Linke, Rechte, Palästinenser, Israelis, Menschenrechtsgruppen und Privatleute haben hier im Laufe der vergangenen zwölf Monate ihre Petitionen, die israelische Version der Verfassungsbeschwerde, eingereicht. "Ich glaube, es gibt kaum jemanden in diesem Land, der noch nicht geklagt hat", scherzt Gerichtspräsident Aharon Barak, den die Jerusalemer Zeitung Kol HaIr neulich mit den Worten zitierte, er hätte doch lieber einen Falafel-Stand aufmachen sollen. Denn über die Mauer zu urteilen, ist eine undankbare Aufgabe: Als das Gericht im April der Petition einer Menschenrechtsorganisation stattgab, war gleich ein Abgeordneter der Nationalreligiösen Partei mit schärfster Kritik zu Stelle - und das, obwohl er eigentlich darüber hätte glücklich sein müssen: Selbst Siedler, war er Mitunterzeichner einer Petition, mit der der einflussreiche Siedlerrat Jescha im Januar gescheitert war.
Dass das Gericht von Fall zu Fall unterschiedlich entscheidet, hat damit zu tun, dass der Oberste Gerichtshof sich an konkreten Fällen orientieren muss. Zudem müssen die Antragsteller nachweisen, dass sie entweder persönlich betroffen sind, oder jemanden repräsentieren, der dies ist. "Ein Großteil der Petitionen ist deshalb nie zur Anhörung gekommen", sagt Barak. In anderen Fällen ist das Gericht, dass sich jahrelang daran vorbei drückte, Stellung zu sicherheitspolitischen Themen zu nehmen, mutiger geworden: So erklärte das Gericht Ende Juni 30 Kilometer Mauer südöstlich von Jerusalem für unzulässig, weil dadurch die Lebensgrundlage der Zivilbevölkerung zerstört wurde, und stellte klar, dass es sich dabei um ein Grundsatzurteil handele: Die Regierung müsse prüfen, wo ähnliche Voraussetzungen vorliegen und den Zaun auch dort verlegen.