Einigung zum Heizungsgesetz: Was das für Sie bedeutet

Bild: ri, Pixabay

Bundesregierung hat sich nach langem Streit auf einen Kompromiss geeinigt. Welche Details festgelegt wurden und welcher Zeitrahmen geplant ist. Die Einigung im Überblick.

Das neue Heizungsgesetz, offiziell: Gebäudeenergiegesetz (GEG), soll wie geplant am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Dann gilt die Pflicht, eine neue Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben – allerdings gilt die Pflicht nur für Neubauten. Neben Wärmepumpen können derzeit auch Pelletheizungen eingebaut werden.

Für Bestandsbauten gilt eine Ausnahme. Geht hier eine Öl- oder Gasheizung kaputt, dann gelten die neuen Regeln nicht, sofern in der Kommune keine Wärmeplanung vorliegt. Unter dieser Bedingung dürfen ab dem 1. Januar auch Gasheizungen eingebaut werden, wenn diese auf Wasserstoff umrüstbar ist.

Diese Ausnahme gilt auch für Neubauten außerhalb von reinen Neubaugebieten.

Voraussichtlich ab 2028 keine Ausnahmen mehr

Der Zeitplan von SPD, Grüne und FDP sieht eine "deutschlandweite kommunale Wärmeplanung" bis spätestens 2028 vor. Das geht aus einem Papier hervor, das die wichtigsten Ergebnisse des Kompromisses zusammenfasst.

In der Konsequenz bedeutet das, dass noch für einige Jahre neue Gasheizungen eingebaut werden können. Allein im kommenden Jahr steht der Austausch von Hunderttausenden Heizungen an.

Diese Gasheizungen könnten dann noch für Jahrzehnte betrieben werden – aber es besteht auch die Gefahr, dass sie zu Kostenfallen werden könnten. Davor hatte jüngst der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, gewarnt. Durch den steigenden CO₂-Preis wird auch der Betrieb einer Gasheizung teurer.

Woher wissen die Bürger, dass es eine kommunale Wärmeplanung gibt?

Hersteller und Installateure sind ab kommendem Jahr in der Pflicht, zu beraten und über die Risiken aufzuklären. Ein Verkauf von entsprechenden Gasheizungen darf "nur stattfinden, wenn eine Beratung erfolgt, die auf mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und die mögliche Unwirtschaftlichkeit hinweist". Zudem sollen Aufklärungskampagnen initiiert werden.

Welche Heizungssysteme sind erlaubt

Die FDP, aber auch Teile der SPD drängten zuletzt auf mehr Technologieoffenheit. Wärmepumpen seien nicht in allen Fällen die beste Wahl, hieß es, und man müsse auch offen für Holz- und Pelletheizungen sein.

In dieser Frage erreichten die Koalitionspartner nun auch einen Kompromiss. Heizungen, die mit Holz oder Pellets betrieben werden, erfüllen die 65-Prozent-Vorgabe ausnahmslos, heißt es in dem Papier.

Heizungen, die mit Wasserstoff betrieben werden, dürfen jetzt auch eingebaut werden, auch wenn die Kommune noch keine verbindlichen Pläne für ein Wasserstoffnetz entwickelt haben. Stattdessen müssen Kommunen und Betreiber einen "verbindlichen Fahrplan mit verbindlichen und nachvollziehbaren Zwischenzielen" zum Hochlauf des Wasserstoffs bis 2045 vorlegen. Auf dieser Grundlage soll die Transformation des Gasnetzes gewährleistet werden.

Was gilt für Mieter

Mieter sollen nicht zu stark belastet werden, gleichzeitig sollen die Vermieter aber Anreize haben, in moderne Heizungssysteme zu investieren.

Konkret bedeutet das: Die Vermieter können die Modernisierungskosten weiterhin auf die Mieter abwälzen. Aber nur unter der Voraussetzung, dass eine Förderung in Anspruch genommen wird und sich diese Förderung lindernd auf die Höhe der Umlage auswirkt.

Förderangebote werden überarbeitet

In dem Papier heißt es weiter, dass Haushalte im Rahmen notwendiger Neuinvestitionen nicht überfordert werden dürfen. Deshalb werde es eine Förderung geben, "die aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert wird und die möglichst passgenau die einzelnen Bedürfnislagen und sozialen Härten bis in die Mitte der Gesellschaft berücksichtigt.

Im ursprünglichen Entwurf war auch eine Ausnahme für Personen enthalten, die über 80 Jahre alt sind. Daran hatte es Kritik gegeben und der Vorwurf der Altersdiskriminierung wurde. Ein Gutachten im Auftrag des bayerischen Wirtschaftsministers Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hatte diesen Vorwurf untermauert.

Nun heißt es in dem Papier, diese und andere Ausnahmeregelungen sollen überarbeitet und plausibler gestaltet werden.

Das Heizungsgesetz soll noch in dieser Woche in den Bundestag eingebracht werden. Ziel ist, es noch vor der parlamentarischen Sommerpause zu beschließen.

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