Einzelfallprüfung für Militäreinsätze

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Parlamentsvorbehalt bei militärischen Entscheidungen betrifft zwar eine Entscheidung von 2003, ist aber sehr aktuell

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Der ehemalige Bundesaußenminister Joseph Fischer hat am Mittwoch noch einmal eine verspätete juristische Niederlage einstecken müssen. Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch entschieden, dass ein Einsatz von deutschen Soldaten in AWACS-Flugzeugen im Jahre 2003 rechtswidrig war (Moralisches Tieffliegen). Für diesen Einsatz hätte es nach Ansicht des Gerichts einer erneuten Abstimmung im Bundestag bedurft. Die aber sei unterlassen worden.

„Mit der Luftraumüberwachung der Türkei in AWACS-Flugzeugen der NATO haben sich deutsche Soldaten an einem Militäreinsatz beteiligt, bei dem greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine drohende Verstrickung in bewaffnete Auseinandersetzungen bestanden“ so der Wortlaut des Urteils. Dort wurde noch einmal das Geschehen rund um den AWACS-Einsatz über der Türkei im Vorfeld des Irakkrieges analysiert. Die Richter unterschieden zwischen militärischen und nichtmilitärischen Einsätzen der Bundeswehr. Während für letztere keine Zustimmung des Bundestages nötig sei, sein diese bei militärischen Einsätzen zwingend erforderlich:

Eine für das Staatswesen so schicksalhafte und wesentliche Entscheidung wie die Entfaltung des militärischen Machtpotentials durch Einsatz von oder Drohung mit bewaffneter Gewalt dürfe nicht allein der Exekutive überantwortet werden. Dies habe zur Folge, dass nicht nur die traditionelle Kriegserklärung oder die Feststellung des Verteidigungsfalls der parlamentarischen Zustimmung unterlägen. Vielmehr seien auch neuartige Einsätze der Bundeswehr in einem veränderten strategischen Umfeld, wie es in dem neuen Strategischen Konzept der NATO vom 24. April 1999 (vgl. dazu BVerfGE 104, 151 <158 ff.>) zum Ausdruck komme, für das demokratische Staatswesen wesentlich.

Bundesverfassungsgericht

Die fragliche AWACS-Überwachung fällt für das Gericht unter die Kategorie militärischer Einsatz, weil es sich nicht um eine Routineaktion im Rahmen des Nato-Vertrages gehandelt habe. Die Türkei habe vielmehr gerade diese Überwachung angefordert, weil sie im Vorfeld des Irakkrieges mit einem Angriff auf ihr Territorium rechnete.

Dass die Einsätze der AWACS-Flugzeuge konkrete militärische Bedeutung gehabt hätten, ergebe sich aus den vom Verteidigungsplanungsausschuss beschlossenen Einsatzregeln. Eine Beteiligung an militärischer Gewaltanwendung sei von vornherein Bestandteil des Einsatzes gewesen. In den erweiterten rules of engagement würden die NATO-Streitkräfte autorisiert, Gewalt gegen Flugobjekte auszuüben, die in den Luftraum der Türkei eindringen. Da die AWACS-Flugzeuge militärische Führungsfunktionen übernehmen könnten und so in die Operationskonzepte integriert seien, sei die Mitwirkung an militärischer Gewaltanwendung ein ganz wesentlicher Bestandteil ihres Auftrags gewesen.

Bundesverfassungsgericht

Unterschiedliche Reaktionen der Politiker

Die FDP-Fraktion hatte die Klage eingereicht. Die Partei äußerte sich denn auch erwartungsgemäß sehr zufrieden mit dem Urteil und sieht die Rechte des Parlaments gestärkt. Die Stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Birgit Homburger bezeichnete das Urteil als späte Ohrfeige für Rot-Grün.

Einen anderen Akzent setzte der SPD-Politiker Thomas Oppermann bei der Kommentierung des Urteils. Er sei immer dankbar, wenn das Bundesverfassungsgericht Klarheit schafft. Auf die Tatsache, dass das Gericht eine Entscheidung der von der SPD-geführten Bundesregierung monierte, ging der Politiker nicht weiter ein. Er sieht in dem Urteil hingegen vor allem eine Sperre für aktuelle Pläne der Union.

Das Thema ist auch deshalb aktuell, weil die Union ja ein Papier vorgelegt hat, das die Bundeswehr als Parlamentsarmee relativieren soll. Parlamentsarmee bedeutet, dass nicht die Regierung die Bundeswehr in Auslandseinsätze schicken darf, sondern dass das nur der Bundestag mit Mehrheitsbeschluss legitimieren kann. Daran halten wir fest. Wir sind auch gegen bundestagsfreie, parlamentsfreie Blitzinterventionen, wie die CDU sie verlangt, und nach dem Beschluss, den das Bundesverfassungsgericht heute gefasst hat, sind die ohnehin in weite Ferne gerückt.

Thomas Oppermann

Allerdings hat er dabei nicht erwähnt, dass die Zentralisierung von außen- und sicherheitspolitischen Entscheidungen keine Erfindung der Union des Jahres 2008 ist. Schon unter Gerhard Schröder wurde der Plan eines nationalen Sicherheitsrates mit einem nationalen Sicherheitsberater durchaus wohlwollend erörtert. Erste Diskussionen in diese Richtung gab es allerdings schon unter Helmut Kohl.

Deutschland – unsicherer Kantonist?

Der Regierung dürfte ein Aspekt des heutigen Urteils durchaus Sorgen bereiten, wie die Zeit schreibt.

Außenminister Frank-Walter Steinmeier und die Vertreter der Bundesregierung in der Nato haben ein Problem: Sie müssen ihren Verbündeten ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklären, das dem Bundestag erhebliche Mitbestimmungsrechte über die Entsendung deutscher Soldaten in bewaffnete Auslandseinsätze einräumt - und damit die Bundesrepublik zu einem unsicheren Kantonisten bei Nato-Einsätzen machen könnte.

Tatsächlich wird von on Überlegungen aus dem Bundesverteidigungsministerium berichtet, durch Gesetzesänderung sicherzustellen, dass auch künftig das Militär schnelle Entscheidungen treffen kann. Ob solche Planspiele mit dem Urteil vereinbar sind, ist allerdings fraglich. Es darf allerdings auch bezweifelt werden, dass durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Zukunft der Einsatz von Soldaten minimiert wird. Die Intention der klagenden FDP-Fraktion zumindest war es nicht.