EuGH bestätigt Abschreckungspolitik gegen Raucher

Bild: Challiyil Eswaramangalath Vipin/CC BY-SA 2.0

Klagen gegen EU-Tabakrichtlinie abgelehnt. Die neuen Packungen mit den Horror-Bildern kommen

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Kaputte Augen, kaputte Lungen, kaputte Füße, kaputte Zähne: Die Bilder auf australischen Zigarettenpackungen sind erbarmungslos in der Bloßstellung der Raucherschäden. Die Preise ergänzen die Abschreckungspolitik. Derzeit kostet eine 25er-Packung zwischen 16 und 19 Euro, in vier Jahren soll der Preis bei 29 Euro liegen.

Wann genau die ersten Raucher in Deutschland die neu illustrierten Verpackungen erwerben dürfen, steht noch nicht fest. Aber sie kommen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die letzte Hürde beseitigt und Klagen gegen die EU-Tabakrichtlinie abgewiesen. Bis Mai 2016 sollten die EU-Mitgliedstaaten die Vorschriften der Richtlinie in nationales Recht umsetzen; die Klagen gegen die Richtlinie waren der letzte Abwehrversuch.

In Deutschland tritt das Tabakerzeugnisgesetz, das die EU-Regelungen eins zu eins umsetzt, ab dem 20. Mai in Kraft. Die Hersteller dürfen allerdings noch ihre Restbestände an den alten Verpackungen mit den unauffälligeren Textwarnungen ("Rauchen kann zu einem schmerzhaften Tod führen") abverkaufen.

Die EuGH-Richter folgten einer eindeutigen Linie: Alles, was Rauchen attraktiv macht, verstößt gegen den Gesundheitsschutz der Bürger. Alles, was Rauchen unattraktiv macht, dient dem Schutz:

Der Gerichtshof bestätigte, dass Warnhinweise und Schockfotos auf Zigarettenschachteln rund zwei Drittel der Vorder- und Rückseiten von Zigarettenschachteln einnehmen müssen. Zudem darf auch mit wahren Angaben, etwa dass der Tabak aus "ökologischem Anbau" stammt, nicht mehr geworben werden. Diese Vorgaben und eine einheitliche Etikettierung diene dem Schutz der Verbraucher vor den Gefahren des Rauchens.

Der prinzipielle Standpunkt der Richter wurde bei den Menthol-Zigaretten deutlich. Menthol mache durch sein angenehmes Aroma die Tabakerzeugnisse attraktiver für die Verbraucher, wenn aber die Attraktivität der Tabakerzeugnisse verringert werde, trage dies dazu bei, dass die Menschen weniger rauchen- oder gar nicht erst damit anfangen, wird das Gericht zitiert.

Beim Ziel des Gesundheitsschutzes genieße der Gesetzgeber einen weiten Ermessensspielraum, statuierte der EuGH. Polen hatte gegen das Menthol-Verbot der EU-Richtlinie (ab 2020 gültig) geklagt. Die Tabakhersteller Philip Morris und British American Tobacco versuchten, gegen die Umsetzung der EU-Richtlinie in britisches Recht vorzugehen. Sie wehren sich insbesondere gegen die neue Packungsgestaltung.

Auch für Deutschland fordern manche höhere Preise für Zigaretten. Anfang Januar machte das in der Öffentlichkeit wenig bekannte Institut für Gesundheitssystem-Entwicklung mit der Forderung nach einer "Zigaretten-Maut" auf sich aufmerksam. Dessen Kalkulation geht so: Würde man die Kosten miteinberechnen, die Raucher verursachen - direkte, Arztkosten, Pflege- und Medikamentenversorgung, plus indirekte, Ausgaben für Arbeitsausfälle und Frühberentung - auf den Schachtelpreis umlegen, dann käme man für 19 Zigaretten auf 11,30 Euro.