FAA führt in den USA Registrierungspflicht für Hobbydrohnen ein

Bild: Peter van der Sluijs/CC-BY-SA-3.0

Noch schnell vor Weihnachten wurde wegen der erwarteten Drohnenschwemme und der steigenden Risiken die Anordnung erlassen

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Jetzt ging es also doch noch ganz schnell. Nachdem die US-Flugbehörde FAA Ende November ihren gemeinsam mit Industrievertretern erarbeiteten Vorschlag zur Regulierung der kleinen Hobbydrohnen mit einem Gewicht zwischen 250 Gramm und 30 kg vorgelegt hat, war schon vermutet worden, dass man damit die nächste Drohnenwelle, die mit Weihnachten kommen wird, anzielen und erfassen will (Die US-Flugbehörde hat ein Registrierungsverfahren für Hobbydrohnen vorgestellt).

Gestern teilte nun die FAA mit, dass jeder, der in den USA eine Drohne fliegen lassen will, sich registrieren muss. Ab dem 21. Dezember muss die Registrierung vor dem ersten Flug geschehen. Wer zuvor eine Drohne gekauft und auch geflogen hat, muss sich nachträglich registrieren, spätestens bis zum 19. Februar 2016. Um möglichst viele zu überreden, sich möglichst schnell als Besitzer einer Drohne oder von mehreren zu registrieren, werden für die ersten vier Wochen keine Gebühren erhoben, dann sind 5 US-Dollar fällig.

Drohnen, die nicht zu Freizeitzwecken genutzt werden, müssen weiterhin wie bisher angemeldet werden. Die FAA erwartet, dass 2016 mehr 600.000 Drohnen für kommerzielle Zwecke verkauft werden und fürchtet, dass die Auflagen oft nicht eingehalten werden.

FAA-Direktor Michael Huerta sagte denn auch, die Behörde gehe davon aus, dass zu Weihnachten Hunderttausende von Hobbydrohnen gekauft werden. Die FAA schätzt, dass bis Ende des Jahres mindestens 1,6 Millionen Drohnen gekauft werden. Mit einer Registrierung könne man die "neuen Luftraumnutzer" über die Regeln aufklären, damit sie verstehen, "dass sie gegenüber der Allgemeinheit rechenschaftspflichtig sind, verantwortlich zu fliegen". Auch der Verkehrsminister Anthony Foxx warnt, dass das Steuern von Drohnen mit einer großen Verantwortung einhergehe.

Sinn des Ganzen ist allerdings vor allem, schnell den Besitzer einer Drohne bei einem Vorfall zur Verantwortung ziehen zu können. Nach der FAA habe sich seit Februar 2015 die Zahl der Berichte über unsichere Drohnenflüge, die bemannte Flugzeuge, Personen oder Eigentum unmittelbar bedrohen, mehr als verdoppelt und werde weiter steigen.

Ansonsten bleibt es bei den Regelungen, die lediglich eine Online-Registrierung mit der Angabe des Namens, der Adresse und einer Email-Adresse erfordern. Der Verzicht auf die Notwendigkeit einer schriftlichen Registrierung wird mit der schnell steigenden Zahl von Drohnen und den ansonsten entstehenden hohen Verwaltungskosten begründet. Im Frühjahr 2016 können auch die zu kommerziellen Zwecken eingesetzten Drohnen online registriert werden.

Nichtkommerzielle kleine Drohnen dürfen nicht höher als 120 m fliegen, sie müssen in Sichtweite gesteuert werden und in sicherer Entfernung von Menschen und belebten Orte bleiben, 5 Meilen Abstand zu einem Flughafen sind einzuhalten. Nach einem Gesetz aus dem Jahr 2012 darf die FAA nichtkommerzielle Drohnen für Hobbyflieger keinen weiteren Restriktionen unterwerfen, abgesehen von der Registrierungspflicht, was jetzt geschehen ist. Das Mindestalter beträgt 13 Jahre. Jüngere dürfen Drohnen nur in Begleitung von Erwachsenen fliegen. Nach vollzogener Registrierung erhalten die Antragsteller eine Genehmigung mit einer Nummer, die sie gut lesbar auf ihren Drohnen anbringen müssen. Die Registrierung muss nur einmal für beliebig viele Drohnen erfolgen, aber sie muss alle drei Jahre erneuert werden, was wiederum 5 US-Dollar kostet. Wer eine Drohne nicht registriert und mit der Nummer auszeichnet, muss mit einer Zivilstrafe bis zu 27.500 US-Dollar rechnen, strafrechtlich verurteilt können bis zu 250.000 US-Dollar und/oder Gefängnis bis zu 3 Jahren verhängt werden.

Die Bundesregierung plant, dass alle Drohnen ab einem Gewicht von 500 Gramm registriert und gekennzeichnet werden müssen. Gewerbliche Drohnenpiloten sollen eine Lizenz erwerben und dafür eine Art Führerschein machen. Verboten werden sollen Flüge über bestimmten Orten wie Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, militärische Anlagen, Unglücksorte oder Katastrophengebiete.

Die Bundesregierung bzw. das Verkehrsministerium wollte aber einer Kleinen Anfrage der Linkspartei nicht wirklich antworten, sondern äußerte ihre vorerst vagen Pläne nur gegenüber der Bildzeitung. Die Hauptauskunft gegenüber der Anfrage lautete: "Für "Drohnen" im Sinne von unbemannten Luftfahrtsystemen gilt es, Konzepte und Verfahren zu erarbeiten und festzustellen, wie und wie weit sie in die reguläre Flugverkehrsabwicklung integriert werden können."