Finanzminister kassierte in Nullzinszeiten sechs Prozent vom Steuerzahler
Bundesfinanzhof setzt Vollziehung für Nachzahlungszinsforderungen ab 2015 aus
In den letzten Jahren gab es in Europa allerorten Niedrig- oder sogar Negativzinsen. Besonders in Deutschland. Mit einer Ausnahme: Der Finanzminister bekam für Nachzahlungen weiterhin die sechs Prozent Zinsen im Jahr, die sich sein Vorgänger 1961 selbst genehmigte. Damals, vor 57 Jahren, war dieser Zinssatz halbwegs realistisch. Dass er es heute nicht mehr ist, entschied gestern der Bundesfinanzhof (BFH), der entsprechende Forderungen ab 2015 aussetzte, weil er "schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel" hat (Aktenzeichen IX B 21/18).
Dass die Bundesregierung auf die inzwischen bereits viele Jahre anhaltende und von ihr selbst maßgeblich mit erzeugte Niedrigzinsphase nicht früher reagierte, liegt daran, dass sie dem BFH zufolge mit "der realitätsfernen Bemessung des Zinssatzes" deutlich mehr einnahm als sie durch verspätete Rückzahlungen an Steuerzahler ausgab: Alleine bei Betriebsprüfungen zwei Milliarden Euro in den letzten Jahren. Eine halbwegs plausible Begründung für diesen offensichtlichen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz fiel nicht einmal den sonst in diesen Sachen sehr findigen Politikern und den ihnen untergebenen Beamten ein. Man "prüfte" nach eigenen Angaben lediglich, ob der Zinssatz angepasst werden muss. Ohne Ergebnis, versteht sich.
Das lukrative Abzockmodell platzte, als ein Finanzamt nach einer Betriebsprüfung bei einem Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen zusätzlich zu knapp zwei Millionen Euro Steuernachzahlung für die Zeit vom 1. April 2015 bis zum 16. November 2017 240.831 Euro Zinsen haben wollte. Das war so viel, dass die beiden Steuerzahler Aufwand und Kosten nicht scheuten und via Finanzgericht Köln den Instanzenweg beschritten, wobei sie vom Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützt wurden, der den Fall als Musterverfahren nutzte. Er fordert noch vor einer anhängigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Halbierung des Zinssatzes auf drei Prozent jährlich. Bürger müssen für so einen Zinssatz bereits eher riskante Anlagemodelle nutzen.
Ratschläge an die Bundesregierung
Angesichts der unlängst bekannt gewordenen Rekordsteuereinnahmen von Bund, Ländern und Kommunen fordert der Steuerzahlerbund außerdem, dass der Solidaritätszuschlag "deutlich schneller" abgebaut wird, als der Koalitionsvertrag dies vorsieht (vgl. Gutachten: Verzögerter Abbau des Solidaritätszuschlages verfassungswidrig). "Das Geld für ein komplettes Soli-Aus für alle", so BdSt-Präsident Reiner Holznagel, "ist seit langem da", weshalb "die Steuerzahler nicht länger geprellt werden" dürften.
Darüber hinaus empfiehlt er einen "aktiven" Abbau der über 1.200 Milliarden Euro Substanzschulden des Bundes und einen "Stopp der kalten Progression", bei dem "ein inflationsbedingt gestiegenes Einkommen durch höhere Steuern aufgezehrt" wird (vgl. Spitzensteuersatz für Normalverdiener).
Bei den Verhandlungen für den EU-Haushalt 2021 bis 2027 rächt sich dem Steuerzahlerbund zufolge, "dass Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag einen bedingungslosen Blanko-Scheck für das EU-Budget ausgestellt haben." "Nach den Plänen der EU-Kommission drohen Deutschland Zahlungen von deutlich mehr als 40 Milliarden Euro pro Jahr nach Brüssel - das wäre mehr als das hart umkämpfte Verteidigungsbudget Deutschlands und ist keinem Steuerzahler zu vermitteln, so Holznagel: "Mit dem Brexit verliert die EU ein Mitglied - daher ist es für mich unverständlich, dass eine kleinere Runde nun einen dickeren Kuchen erhalten soll." Er rät der Regierung Merkel, "zurückrudern und den Ausgaben-Wünschen der Kommission entgegentreten", damit diese einen Anreiz hat, "das EU-Budget strukturell umzubauen":
So braucht es weniger Agrar-Transfers und kleinteilige Infrastruktur-Investitionen, weil diese Aufgaben in der Verantwortung der einzelnen EU-Staaten liegen. […] Die innereuropäischen Widersprüche zwischen Ost und West, Nord und Süd können nicht ausschließlich mit einem Geldregen gelöst werden, der vor allem Deutschland schultern müsste. […] Das Geld der europäischen Steuerzahler sollte dort eingesetzt werden, wo die EU-Gemeinschaft wirkungsvollere Akzente setzen kann als wenn es nationale Alleingänge gäbe, [zum Beispiel im] Grenzschutz und [in der] Klimapolitik. […] Hierfür müssen klare Prioritäten definiert und der EU-Haushalt viel flexibler werden.
Allerdings glaubt Holznagel nicht, dass sich die Bundesregierung an seine Ratschläge hält. Das zeigen seiner Ansicht nach die "Eckwerte der Finanzplanung bis 2022", die die Bundesregierung am 2. Mai verabschiedete. Auch vom "konkreten Finanzplan im Sommer" erwartet er sich lediglich "weitere Ausgabensteigerungen" und eine Gefährdung des "Minimalziels Schwarze Null".