Foltern für die Freiheit
Halten die Gefäße des liberalen Rechtsstaates dem Belastungstest terroristischer Selbstmordbomber stand?
Was für Jack Bauer, Special Agent der CTU und Actionheld der Kultserie "24", längst Berufsalltag ist, nämlich Menschen zu foltern oder gezielt zu töten, um Näheres über Art und Umstände möglicher Anschläge zu erfahren oder sich statt deren in kriminelle Organisationen einzuschleichen, ist im demokratischen Rechtsstaat bislang verboten. Ob das auch in Zukunft so bleiben wird oder ob an dieser Praxis bald etwas geändert werden muss, darüber ist in den letzten Wochen heftig und kontrovers diskutiert worden, auf den Meinungsseiten ebenso (Floskel; Pro; Kontra) wie im gehobenen deutschen Feuilleton (Ganz gleich zu welchem Zweck; Was verteidigen wir; Es geht ums Prinzip). Im Kern ging es dabei immer wieder um die Frage, ob es zur Abwehr des Todes Hunderter anderer, Strafverfolgungsbehörden rechtlich und/oder ethisch erlaubt oder gar geboten sein sollte, Personen, die der Planung eines Attentats, der Mitwisserschaft oder der Mithilfe verdächtigt werden, einer schmerzvollen "Sonderbehandlung" zu unterziehen.
Als eines der Mittel gegen Terroristen halte ich Folter oder die Androhung von Folter für legitim.
Michael Wolffsohn
Die Debatte, die Michael Wolffsohn, bekannter Publizist und Hochschullehrer an der Münchner Universität der Bundeswehr (ob unbedacht oder bewusst, weiß man nicht) in der ARD-Talksendung "Maischberger" für Deutschland ausgelöst hatte (Vorzüge der Folter), ist, was gern vergessen wird, nicht neu.
Bereits im Herbst 1977, als sich die BRD wegen des Baader-Meinhof-Terrorismus im "Kriegszustand" wähnte und Parlament und Regierung über schärfere Notstandsverordnungen nachsannen, als die am 24. Juni 1968 verabschiedeten, tauchte diese Diskussion schon mal auf. Die Morde an Jürgen Ponto und dem Kammergerichtspräsidenten Günter von Drenckmann, sowie und vor allem die Entführung und Ermordung von Arbeitgeberpräsident Hans-Martin Schleyer hatten dazu Anlass geboten. Schon damals dachte der niedersächsische Ministerpräsident Ernst Albrecht laut darüber nach, ob es dem Staat angesichts dieses "inneren Notstands" nicht erlaubt sein müsse, RAF-Gefangene zu foltern, um Auskunft über ein geplantes Attentat oder ein verschlepptes Opfer zu erfahren.
Fünfundzwanzig Jahre später wiederholte sich diese Geschichte. Wolfgang Daschner, Polizeivizepräsident von Frankfurt, drohte dem geständigen Entführer des Frankfurter Bankierssohnes Jakob von Metzler empfindliche Schmerzen für den Fall an, sollte dieser ihm nicht den Aufenthaltsort des entführten Knaben mitteilen (Zurück ins Mittelalter?). Die Empörung, die alsbald in der Öffentlichkeit anhob, war riesengroß. Nur wenige eilten dem Beamten zu Hilfe und gaben, wie etwa Geert Mackenroth, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, zu bedenken, ob zur Rettung eines höherwertigen Rechtsgutes - wie es das Leben eines Kindes darstellt - nicht eventuell doch die Androhung von Folter erlaubt sein könnte. Die Staatsanwälte sahen das jedoch anders. Sie erhoben Anklage gegen den Beamten wegen schwerer Nötigung unter Missbrauch seiner Befugnisse und seiner Stellung als Amtsträger. Bei einem Schuldspruch drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft. Schon die Drohung mit körperlichen Qualen gilt als Verstoß gegen das unbedingte Folterverbot, den hinzunehmen auch unter Berufung auf einen übergesetzlichen Notstand nicht erlaubt sei.
Neue Lage
I'm not in favor of torture, but if you're going to have it, it should damn well have court approval
Alan Dershowitz
Mittlerweile scheint dieser Rechtskonsens nicht mehr überall und von jedermann geteilt zu werden. Nicht nur israelische und US-Rechtsgelehrte und Kolumnisten (Torture could be justified; Time to Think About Torture; Die intellektuellen Wegbereiter von Folter und Willkürjustiz, The New Dark Age Revisited) ziehen ihn in Zweifel. Auch renommierte Professoren, die Menschenrechte an Eliteuniversitäten lehren und sich der politischen Linken verbunden fühlen, halten Drohung wie Verabreichung körperlicher und seelischer Qualen für ein geringeres Übel, wenn es um die Verhinderung von Terrorakten geht.
Um das Böse zu besiegen, müssen wir uns böser Mittel bedienen: der zeitlich unbegrenzten Verhaftung von Verdächtigen, der Anwendung von Zwangsmitteln bei Verhören, gezielter Tötungen, sogar der Führung von Präventivkriegen. Dies sind Übel, weil jede dieser Maßnahmen vom nationalen oder internationalen Recht abweicht und weil sie Menschen töten oder ohne ordentlichen Gerichtsprozess ihrer Freiheit berauben. Gerechtfertigt können sie nur werden, weil sie das größere Übel abwenden.
Michael Ignatieff
Das Böse verkörpern hier vor allem sogenannte "ticking-bomb terrorists", Menschen also, die schmutzige Bomben oder andere Formen von Massenvernichtungswaffen einsetzen und dabei mit dem eigenen wie auch mit dem Tod vieler anderer kalkulieren. Seit den Anschlägen auf das World Trade Center, dem Gasangriff auf die Tokioter U-Bahn, dem Überfall auf das Moskowiter Theater, der Sprengung von Zügen auf Madrider Bahnhöfen oder den fast tagtäglichen Selbstmordanschlägen in Haifa, Tel Aviv oder Jerusalem ist das Eintreten solcher Ereignisse "handgreiflich" geworden.
Käme es in den USA nochmals zu so einem Angriff wie am elften September, könnte der bald "wie ein blasses Vorspiel" desselben erscheinen. Hinterher könnte es gut sein, so der Harvardprofessor, dass über dem öffentlichen Leben, "eine Generation lang ein Leichentuch aus Melancholie, Zorn und Furcht" hinge, ein Befund, der auch von Richard Rorty geteilt geteilt wird, auch wenn der zu völlig anderen Schlussfolgerungen kommt.
Reine Form
Das Normale beweist nichts, die Ausnahme beweist alles
Carl Schmitt
Kein Wunder, dass angesichts solch düsterer Aussichten Regierende in Jerusalem, Moskau oder Washington ihr Land (vielleicht noch nicht faktisch, aber gewiss mental) in einem anhaltenden "Belagerungs-" bzw. "Ausnahmezustand" wähnen.
Ihn hat der italienische Rechtsphilosoph Giorgio Agamben jüngst einer genauen strukturellen Analyse unterzogen. Im gleichnamigen Buch, in der Edition Suhrkamp erschienen, bestimmt er den "Ausnahmezustand" als eine Art "Nullpunkt des Gesetzes", als eine Form, in der die Verfassung suspendiert und das Recht neutralisiert ist.
Anders als Carl Schmitt, der ihn noch als jenen Zustand bezeichnet hat, in dem ein Souverän dem Recht kraft seiner Autorität wieder Geltung verschafft, sei es durch Sondervollmachten, Notverordnungen oder durch die zeitliche Außerkraftsetzung gültiger Normen, trennt Agamben diesen Bereich der Unordnung und Regellosigkeit vom Souverän und dessen Entscheidungsbefugnis ab, um ihn in bester Benjaminischer Tradition auf seine "reine Form" zurückzuführen.
Die Anomie, der Naturzustand, darin weiß Agamben sich mit Walter Benjamin einig, waltet im Inneren des Rechts als möglicher Ausnahmezustand. Das Fundament, auf dem der liberale Rechtsstaat und die moderne Zivilisation ruhen, ist folglich äußerst brüchig. Jederzeit kann es, durch ein unerwartetes Ereignis, aufbrechen und es zur Eruption kommen.
Vor über einer Dekade, als der Überdruss an der postmodernen Mediengesellschaft schier unerträglich wurde - jüngst abermals von Norbert Bolz seziert - , haben einige Dichter und Denker schon mal damit kokettiert und Land und Leute an die Permanenz und Allgegenwart des Ausnahmezustands erinnert.
Beispielsweise Botho Strauss, der den "Krieg zwischen dem Hergebrachten und denen des ständigen Fortbringens, Abservierens und Auslöschens" prognostizierte; oder Hans-Magnus Enzensberger, der vor dem Krieg aller gegen alle in den U-Bahnhöfen unserer Metropolen warnte; oder auch Jean Baudrillard, der die westliche Kultur mit einem lauten Knall untergehen sah (was sich am elften September dann auch für ihn realisiert hat).
Neutralisierung
Der Ausnahmezustand, in dem wir leben, ist die Regel.
Walter Benjamin
Als Archetyp dient Agamben ein von Rechtshistorikern weitgehend übersehenes "dunkles Paradigma" der Geschichte, das des römischen Iustitium. Drohte der Republik Gefahr, von außen (Eroberer) oder von innen (Verschwörung oder Verrat), dann konnte der römische Senat einen senatus consultum ultimum erwirken. Dieser erlaubte es ihm, "alle erdenklichen Maßnahmen" zu ergreifen, damit dieser Notstand von der Republik abgewendet wurde und "Ordnung, Ruhe und Sicherheit" des Staates gewährleistet blieben.
Beim Iustitium, wörtlich übersetzt so viel wie "Anhalten des Rechts", handelte es sich folglich nicht bloß um eine Suspendierung der Justiz, sondern um die der Rechtsordnung insgesamt. In dieser Perspektive erscheint der Ausnahmezustand dann nicht mehr als Ausdruck höchster Macht ("Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet"), sondern als die Abwesenheit jeglichen Rechts. Der Ausnahmezustand ist ein "Raum ohne Recht", bei dem alle rechtlichen Bestimmungen und Unterschiede (privat-öffentlich, innen-außen, militärisch-zivil) eingeebnet sind.
Trotz der semantischen Drift, die der Begriff des "Ausnahmezustands" im Laufe der Zeit durchgemacht hat - mal ist er mit der "öffentlichen Trauer um den Tod des Souveräns" verquickt worden, mal taucht er, wie kundige Bataille-, Hemingway- oder Lowry-Leser wissen, in der Fiesta oder im Rausch, im Karneval oder im "Tanz auf dem Vulkan" periodisch wieder auf -, gelingt es Agamben zu zeigen, dass er eine "heimliche Verbundenheit" mit dem Recht unterhält. Im Iustitium hat sich mithin eine "mythische Kraft" erhalten, eine Befehlsgewalt (imperium), die von der Auctoritas des Machthabers zehrt und jenseits von Recht und Gesetz Geltung beansprucht.
Diese Kraft (violentia) ist auch der Grund, warum der Ausnahmezustand, trotz aller Einhegungs-, Verrechtlichungs- und Säkularisierungsversuche, in modernen Gesellschaften "regelmäßig" wiederkehrt. So wie die onto-theologische Strategie darauf aus ist, das "reine Sein im Netz des Logos einzufrieden" und dabei ständig zu scheitern droht, so missrät der Staatsmacht der Versuch, sich die Anomie durch die Erklärung des Ausnahmezustands einzuverleiben und die Gewalt (Ausnahme) in seinen Rechtskontext (Regel) zurückzuholen.
Es wird verständlich, warum für Benjamin der Ausnahmezustand die Regel ist, es Aufgabe aller Unterdrückten sein muss, den "wirklichen Ausnahmezustand" herbeizuführen, um ihre Lage radikal zu ändern. Die Zwischenkriegszeit, die Weimarer Republik und der rasante soziale Aufstieg des Faschismus boten auch hinreichend Anschauungsmaterial. Und es wird klar, warum sowohl die Macht als auch ihre Feinde, der Staat wie auch der Terrorist darauf aus sind, sich dieser "Zone absoluter Unbestimmtheit" zu bemächtigen, der, Schmittianer wissen das, bevorzugter Raum und ureigenstes Sachgebiet des Politischen ist.
Hier, wo Rechtsnormen ihre Gültigkeit verlieren, wo Bürgerkrieg und revolutionäre Gewalt das Recht usurpieren und von Recht und Gesetz nur noch die Gewalt als solche bleibt, ringen Parteiungen mit höchster Intensität und mit allen Mitteln um die Macht, blutig und unblutig, mit Verbänden und Medien, Gewehren und Bildern (siehe dazu das Interview mit Richard Perle); hier, wo alle Differenzen zwischen Ausnahme und Regel, Frieden und Krieg, Außen- und Innenpolitik beseitigt sind, erscheinen Staat und Terrorismus als janusköpfige Ableger eines einzigen Systems, bei dem legitime und illegitime Handlungsweisen ununterscheidbar werden und jede Aktion mit der Reaktion gerechtfertigt wird.
Der Selbstmordanschlag, den ein Hamas-Sympathisant auf einem Schulbus mit Kindern am Morgen eines x-beliebigen Werktags begeht, unterscheidet sich dann in nichts mehr vom staatlich verordneten Terror, der seinem Militär das gezielte Abknallen aus der Luft, die willkürliche Internierung und Folterung von Personen oder den Abriss ganzer Stadtviertel oder Häuserketten mit Bulldozern befiehlt.
Regierungsalltag
Kein Opfer ist uns zu groß für unsere Demokratie, weniger denn je auch das vorübergehende Opfer der Demokratie selbst.
C.I. Rossiter
Das Anstößige, das Agambens Untersuchung für alle Gutmenschen, Menschenrechtler und Verfassungspatrioten darstellt, ist weniger diese genealogische Herleitung oder seine Re-Lektüre des philosophischen Extremismus der Zwischenkriegszeit, als vielmehr die Tatsache, dass er eine Tendenz in modernen Demokratien zu entdecken glaubt, die den "Notstand" zum "herrschenden Paradigma gegenwärtigen Regierens" macht.
Agamben weist daraufhin, dass auch der Positivismus der Mehrheit, Demokratie und Konsens, keinen sicheren Schutz vor Cäsarismus, Tyrannei oder Diktatur bieten. Auch für ihn stellen Demokratie und Diktatur keine echten Gegensätze dar, Demokratie propagiert nur eine andere Option des Herrschens und Regierens, die bei Bedarf chamäleonartig ihre Form ändert und "alle erdenklichen Maßnahmen" ergreift, um ihren Fortbestand zu sichern.
Betrachtet man die Regierungspraxis all jener Demokratien, die derzeit von Terror und Gewaltakten bedroht oder betroffen sind, so kommt auch der schärfste Kritiker nicht umhin, seine Beobachtungen wohlwollend zu prüfen. Völkerrechtsbrüche, Präemptiv-Strategien und "gezielte Tötungen"; Patriot Act, Offshore-Internierung und Sicherungshaft; weitreichende Sondervollmachten für Geheimdienste und Strafverfolgungsbehörden, Missachtung der Genfer Konvention und Rechtsgutachten, die präsidiale Vollmachten für das Foltern von Gefangenen liefern - all das sind Anzeichen, dass sich Sinn und Wesen demokratischer Rechtsordnungen grundlegend zu wandeln beginnen.
In einer Vielzahl demokratischer (Israel, USA) oder demokratisch legitimierter Staaten (Russland) sieht es so aus, als ob die "willentliche Schaffung eines permanenten Notstandes" zu einer "geläufigen Praktik" würde. Ihn suchen die Regierenden mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln aufrecht zu erhalten, sei es mittels periodisch wiederkehrender Alarmierungen (Code Orange) oder durch Verbreiten von Gerüchten über unmittelbar bevorstehende Anschläge. Besonnene Köpfe wie der oben schon zitierte Richard Rorty haben darum die Befürchtung geäußert, dass die Bush-Regierung den elften September "in der gleichen Weise ausnützen" könnte "wie die Nazis einst den Reichstagsbrand." Schon jetzt erscheine ihm der "Verdacht, dass der Krieg gegen den Terror potenziell gefährlicher (sei) als der Terrorismus selbst, vollkommen gerechtfertigt".
Und in der Tat gibt es Anhaltspunkte, dass insbesondere die Regierungen in Jerusalem, Moskau und Washington großes Interesse an der Fortdauer des "Belagerungszustandes" haben. Der Abschlussbericht der 9/11-Kommission jedenfalls, vom Washingtoner Ausschuss letzte Woche erstmals in fast minutiöser Dramatik enthüllt, offenbart nicht nur, zu welchen Albtraum-Szenarien Terrortruppen in der Lage sind, sondern auch, wie das Weiße Haus daraus Kapital schlagen will.
Da ein Ende des War on Terror nicht abzusehen ist, wird die Furcht vor weiteren Anschlägen offensichtlich dazu benutzt, um moral-zivilisatorische Missionen und/oder expansive Macht- und Raumpolitiken politisch zu legitimieren. Irak-Krieg und gewaltsame Sicherung der Öltransportwege; die israelische Okkupationspolitik, die widerrechtliche Aneignung des Heiligen Landes und die vorbeugende Entsorgung des Terrorismus verdächtigter Personen; die blutige Niederschlagung des tschetschenischen Widerstandes, die Folterung von Gefangenen durch die russische Armee und die Einsetzung willfähriger Protagonisten sind Beispiele, wie Regierungen mit Verweis auf Selbstverteidigung den Notstand für leicht zu durchschauende politische Zwecke zu instrumentalisieren verstehen.
Den Untergang aufhalten
Wer ist also das Reich, wer die haltende Macht?
Hans Freyer
Wem das zu monokausal ist, zu simpel, linksrustikal oder verschwörungstheoretisch, der kann auch in einschlägigen Geopolitiken nachschlagen. Noch während des Kalten Krieges, vor gut dreißig Jahren also, machte Zbig Brzezinski seine Landsleute auf eine "feindliche Welt" aufmerksam, von der er sein Land umzingelt sah. Um seine nationalen und sicherheitspolitischen Interessen zu wahren, müssten die USA bereit sein, "alle erdenklichen Maßnahmen" zu ergreifen. Ergebnis war bekanntlich später SDI und der Doppelbeschluss der Nato. Enthauptungsstrategie und umfassender Schutz des eigenen Territoriums sollte dem Land globale Bewegungsfreiheit ermöglichen.
Seitdem der einstige Rivale um die Weltmacht, die Sowjetunion, sang- und klanglos von der politischen Weltbühne verschwunden ist und auf ihrem Staatsgebiet die Postmoderne ausbrach, sieht sich die einzige Weltmacht mit dem Ausbruch "weltweiter Anarchie" konfrontiert. Um dieses Out of Control sowie das Knüpfen neuer Netzwerke des Bösen zu verhindern, habe Amerika, so Brzezinski (Politik des Großraums) schon vor dem elften September, sein Hauptaugenmerk "auf eine weltweite 'demokratische Erweiterung' zu richten."
Seine ehemalige Schülerin an der Columbia University und späterer Secretary of State, Madelaine Albright, prägte später dafür den Begriff der Indispensible Nation, womit sie ausdrücken wollte, dass zur Verhinderung "internationaler Anarchie" und die Gewährleistung eines "Mindestmaßes an geopolitischer Stabilität" eine US-Hegemonie "unverzichtbar" sei. Die Auseinandersetzung, die mittlerweile US-Strategen an den Denkfabriken ausfechten, kreist mehr oder weniger um die Frage, wie diese Rolle des weltweiten "Aufhalters" zu deuten ist: Sollen die USA zusammen mit anderen unter US-Kommando (Political Leadership) handeln oder im "Go it Alone" mit wechselnden Partnern und Ad-hoc Koalitionen?
Rechtlosigkeit
They're in the business of panic and control.
Ron Sexsmith
Ist der Ausnahmezustand aber erst einmal zu einem Regierungshandeln unter anderem geworden, werden individuelle Freiheitsrechte zur verhandelbaren Masse, die von Fall zu Fall zur Disposition gestellt werden können, bei tatsächlichen Bedrohungen ebenso wie bei imaginierten. Für die Bevölkerungen ist das in der Regel kaum noch überprüfbar, seitdem die Öffentlichkeit und ihre Medien (siehe USA, Israel oder Russland) eher Katalysator- als Wächterfunktionen ausüben und Protestnoten gegen die Regierung unterdrücken.Am sichtbarsten wird dieser Gestaltwandel, den das Rechtssystem derzeit durchmacht, an der Politik der "ältesten Demokratie der Welt". Seitdem die Ozeane als natürliche Schutzwälle ausfallen, das Böse auch innerhalb der Wohlstandsgürtel residiert und der Feind (Terrorzellen, Netzwerke) jederzeit und überall zuschlagen kann, genießt der Heimatschutz oberste Priorität. Sicherheitspolitik umfasst nicht mehr nur den Außenbereich, sondern zunehmend den Innenbereich.
Folgerichtig erließ Präsident Bush, um weiteren Schaden von seinem Land abzuwenden, bereits zwei Monate nach den Anschlägen auf die Zwillingstürme eine "militärische Anordnung", die den Rechtsstatus von Individuen aufhebt und rechtlich unklassifizierbare Wesen schafft. Fortan unterliegen x-beliebige Bürger, die des Terrorismus oder antiamerikanischer Umtriebe verdächtigt werden, einem rechtlichen Sonderstatus, der ihnen einen zeitlich unbestimmten Gewahrsam ohne richterliche Anordnung oder das Recht auf anwaltliche Betreuung androht. Durch sie wird "der rechtliche Status dieser Individuen radikal ausgelöscht". Gleichzeitig werden Wesen hervorgebracht, "die juristisch weder eingeordnet noch benannt werden können". Weder angeklagt noch verurteilt sind diese Gefangenen bloße "detainees", in Gewahrsam Genommene, die, ohne jegliche rechtliche Existenz, einer rein faktischen Herrschaft unterworfen sind.
Räumlich sichtbar wird diese Willkür im Begriff des "Lagers" (Wo endet das Recht?). Auf ex-territorialem Gebiet, dem Zugriff der US-Rechtssprechung entzogen, hat die US-Regierung mittlerweile ein ganzes Netz solcher "rechtsfreier Räume" errichtet, in denen die Rechtsordnung suspendiert ist und die dort Inhaftierten robusten Verhörpraktiken ausgesetzt sind.
In Guantánamo, Bagram, Naura oder Diego Garcia ist der von Agamben skizzierte Ausnahmezustand längst auf Dauer gestellt. Zwischen Norm und Anomie, Recht und Willkür, Ausnahme und Regel besteht kein Unterscheid mehr. Im Camp sind die Personen all ihrer rechtlichen, ethischen und politischen Bestimmungen entkleidet. Reduziert auf ihre biopolitische Substanz, beraubt all ihrer Würde und ihres Anstandes, sind sie nur noch Körper, nacktes Leben, das der beliebigen Verwendung und Beherrschung durch andere anheimfällt (Guantanamo Limbo). Agamben setzt sie dem homo sacer gleich, jenem Menschen des römischen Rechts, der zum Opfer untauglich war, aber, da "vogelfrei", jederzeit und von jedermann getötet werden konnte, ohne dass dieser später eine Bestrafung fürchten musste.
Entlastungsvermutung
Ich möchte auch gern liberal sein... Aber die Welt ist nicht so, dass man liberal sein kann.
Jacob Taubes
Heikel werden Agambens Analysen, wenn er die Inhaftierten von Guantánamo, Naura oder anderswo mit den Konzentrationslagern der Nazis und dem rechtlichen Status der Eingesperrten in Auschwitz vergleicht. War es Juden wenigstens noch erlaubt, ihre "jüdische" Identität zu behalten, würde den detainées auch noch diese Identität genommen.
So falsch dieser Vergleich im Kern auch ist, weil ja genau diese Identität der Grund war, warum Juden ins KZ gesteckt wurden, scheint für Niels Werber (Alles Nazis) diese Gleichsetzung einer der Gründe zu sein, warum Agamben in Deutschland so großer Erfolg beschienen ist. Mit seinen Attacken Richtung Washington und Jerusalem entlaste Agamben die Deutschen von historischer Schuld. Endlich stünden auch andere am Pranger und könnten für etliche Schandtaten und Völkerrechtsbrüche verantwortlich gemacht werden.
Der ehemalige Sondermusterschüler hielte nicht mehr allein den Schwarzen Peter der Vergangenheit in der Hand, sondern könnte ihn flugs an seine einstigen Befreier und irgendwie stets ungeliebten Besatzer weiterreichen. Anders als diese hätten die Deutschen nämlich ihre Lektion gelernt, sie hätten sich geläutert und innerlich gereinigt, weswegen sie militärische Gewalt ablehnten, für Pazifismus optierten und sich allerhöchstens an "humanitären Missionen" beteiligten. Hinzu kommt, dass er jenen latenten Anti-Amerikanismus befeuere, der zunächst im Nachkriegsdeutschland (Besatzer), später im Neomarxismus (Ami, Go home) und aktuell bei linken Globalisierungsgegnern (Empire) weiter virulent ist, und Amerika für alle Übel dieser Welt verantwortlich macht.
Letzteres ist sicherlich richtig. Besucht man ab und an die Foren dieses Mediums, dann hat man häufig den Eindruck, als nutzten alle potenziellen Leser von Konkret, Freitag oder Junge Welt diese Plattform, um sich der Gültigkeit ihres monotheistischen Weltbildes zu versichern. Was hingegen den "Entlastungsverdacht" angeht, so könnte man auch zu einer anderen Schlussfolgerung kommen. Gerade die Erinnerung an das millionenfache Leid, das robuste Macht- und Raumpolitiken Menschen antun, bei vielen Deutschen noch so wach und gegenwärtig ist, könnte der Grund sein, warum Agambens Bücher hierzulande so breit rezipiert werden und meist begeisterte Aufnahme finden.
Ersatzobjekt
The Americans are amateurs. They should have taken lessons from the Israelis.
Anan Labadeh
Aber vielleicht verhält es sich ja auch wiederum ganz anders. Vielleicht geht es bei all den Debatten um Folter, staatliche Willkür und Rechtlosigkeit im Kern gar nicht um Amerika, sondern um Israel. Könnte es nicht auch sein, da öffentliche Kritik am jüdischen Staat häufig mit Antisemitismus gleichgesetzt wird, dass Amerika hier eine Art Stellvertreterfunktion mimt und als heimliche Projektionsfläche fungiert, um Dampf gegen den jüdischen Staat abzulassen? Könnte es nicht sein, dass man den Sack schlägt, aber den Esel meint?
Fakt ist, dass die Errichtung von "Camps", ihre Sicherung mit Grenzwällen, Sperrzonen und Checkpoints, nirgendwo auf der Welt raumpolitisch so fortgeschritten und technisch so ausgereift sind wie in Gaza, Nablus, Jenin oder Hebron. Allein in Gaza leben derzeit weit über eine Million Menschen eingepfercht auf engstem Raum. Ohne richterliche Anordnung können sie jederzeit und schon aufgrund von Verdachtsmomenten Opfer willkürlicher Hausdurchsuchungen, Verhaftungen und robuster Verhörtechniken durch Behörden und Geheimdienste werden.
Bis 1999 war in Israel beispielsweise auch die Anwendung "maßvoller körperlicher und seelischer Qualen" erlaubt. Ein Regelbuch legte fest, welche unkonventionelle Befragungstechniken bei Gefangenen anzuwenden war, um sie "weichzukochen". Fesseln in gebückter Stellung und Schlafentzug gehörten offenbar genauso dazu wie die Beschallung mit Ohren betäubender Musik, die Hinderung am Gang zur Toilette oder der längere Aufenthalt an eisigen Orten. Von da an stellte das oberste Gericht Israels diese Praktiken unter Strafe.
Ein Jahr später, nach Ausbruch der zweiten Intifada und etlichen Selbstmordattentaten ist man in Israel offenbar zu diesen Praktiken zurückgekehrt. Was in Abu Ghraib passiert ist und wochenlang für weltweite Empörung und Selbstanklagen in den USA gesorgt hat (Regarding the Torture of Others): Schläge, Erniedrigung und sexueller Missbrauch an, Besudelung mit Exkrementen und Trophäen-Bilder von Gefangenen, sind in Israel seit Jahrzehnten gang und gäbe, mit ausdrücklicher Billigung und Unterstützung der israelischen Öffentlichkeit, wie ein Bericht der Washington Post versichert und sich dabei auf Berichte von Anwälten, Gefangenen und Mitgliedern von Menschenrechtsorganisationen wie B'tselem bezieht.
Folgt man dem recht gut recherchierten Report und den dort zitierten Augenzeugenberichten, dann sind seit dem Verbot durch das Oberste Gericht die Verhörtechniken raffinierter und professioneller geworden. Die Gefangenen würden mittlerweile neuen Formen von Tritten, Hieben und Schlägen ausgesetzt, neuen unmenschlichen Bedingungen, die jedoch nicht näher erläutert werden.
Im Vergleich zu den israelischen Verhörpraktiken, so der ehemalige Gefangene Anan Labadeh laut diesem Bericht, seien die Amerikaner Amateure:
What the Israelis do is much more effective than beatings. Three days without food and without sleep and you're eager to tell them anything. It just shows us the Americans are amateurs. They should have taken lessons from the Israelis.
Anders als bei den Amerikanern laufen solche Folteraktionen, wie sie Alan Dershowitz fordert, streng nach Regeln ab. Ihre Art, den Widerstand bei den Gefangenen zu brechen, folgt einem ausgeklügelten System. "Their strategy is much improved", sagt etwa Ziad Arafeh, ein politischer Aktivist, der mehrmals Opfer solcher Verhörtechniken geworden ist. "They give you food without salt that makes you weak, and they prevent you from sleeping. They're more clever and more experienced."
Neu ist das alles nicht - trotz Amnesty International und Genfer Konvention. Gewiss wird auch anderswo gefoltert, in Moskau und Ankara wie in Peking und Dschalalabad. Doch verglichen mit den Grausamkeiten, die etwa Saddams Schergen in Abu Ghraib begangen hätten: Hände abhacken, Zunge herausreißen und Köpfe abschlagen, seien die von Amerikanern an Gefangenen verrichteten eher Peanuts und, so etwa Richard Perle, eher als Missbräuche denn als Folterungen zu werten.
Das mag so sein. Schlimmes mit noch Schlimmeren zu vergleichen, führt aber nicht weiter, höchstens in den Abgrund. Anders als der Irak, anders als China, Algerien oder Pakistan sind Amerika und Israel Rechtsstaaten. Das Rechtssystem ist für die Regierenden bindend und kann nicht dem politischen Tagesgeschäft frei gestellt werden. Das moralische Desaster, das die Bilder von Abu Ghraib für die selbsternannten Befreier des Irak darstellen, ist ja gerade deswegen so groß, weil das Land vorgibt, im Namen universaler Werte und höchster moralischer Prinzipien zu handeln.
"Wir sind nicht Holland oder ein Beneluxstaat", kontert Ehud Barak derlei Vorwürfe und versucht Folterpraktiken und das gezielte Töten von Menschen damit zu rechtfertigen, dass sein Land ein Staat ist, "der unter der ständigen Bedrohung von Terror lebt." Sogar Anan Labadeh kann diese Sorge in gewisser Weise verstehen.
It became a question of a ticking bomb - how do you balance the need to find that bomb before it goes off at a restaurant or a pizza shop or a checkpoint with the need to respect human rights?
Doch wo befindet sich die Scheidelinie? Wo hört der Zwang auf und beginnt die Folter? Wann schlagen Rechtspraktiken in Willkürakte um, wird der Rechtsstaat zum Unrechtsstaat? Wie unterscheidet sich die reguläre Armee einer Demokratie von einer Räuberbande, von bezahlten Söldnern und Gangstern, wenn das Recht zur Geisel von Terroristen wird und die Demokratie das Recht den politisch-militärischen Gegebenheiten anpasst? Muss es nicht die Stärke des Rechtsstaats sein, dass er bestimmte Methoden zu seiner Verteidigung kategorisch ablehnt? Und zwar nicht wegen irgendwelcher guter Werte, sondern einfach deswegen, weil er sich sonst einfach selbst zerstört?
Im Fluss
Wenn wir jetzt anfangen, vernünftige Reden über die Folter zu führen, ist das der sicherste Beweis dafür, dass wir verrückt geworden sind.
Ulrich Raulff
Sehen wir die Lage trotz aller Entrüstung, Aufgeregtheiten und "objektiver Verlogenheit", so jüngst Lorenz Jäger in der FAZ über die deutschen Folterdebatten (Schlägerschatten), nüchtern und abgeklärt, das heißt mit den Augen Giorgio Agambens.
So wie Macht und Demokratie darauf aus sind, das Andere und eigentliche Ausgeschlossene (den Ausnahmezustand) in sein Rechtssystem zu inkludieren (Regel), um ihren Fortbestand auf Dauer zu stellen und der Auto-Destruktion zu entgehen, so wird aktuell versucht, das Foltern und gezielte Töten von Menschen zu einer rechtlich und höchst richterlich erlaubten Maßnahme unter anderen zu machen. Ulrich Raulffs entschiedener Versuch (Verschärfung der Lage, die Diskussion per Vernunftdekret zu deckeln, muss allerdings scheitern.
Es mag ja sein, dass bestimmte Werte oder Tabus dem Zugriff der Vernunft entzogen bleiben müssen, damit der rationale Diskurs sie begründen kann. Genauso richtig ist aber auch, dass genau sie solche Ungeheuer überhaupt erst hervorbringt. Allein die Vorsorge, das Versprechen und die Notwendigkeit des Staates, seine Bürger zu schützen, Schaden von ihnen abzuwenden oder die Auslöschung ganzer Städte durch MVWs zu verhindern, bringt solche Ungeheuerlichkeiten hervor, wie sie in Israel und Amerika und bald vielleicht auch in anderen Demokratien zur Gewohnheit werden.
Die Frage, ob Demokratie und Rechtsstaat diesen Versuchungen standhalten (Katechont), ist eine legitime und implizit rationale und stellt keine Verirrung in irgendwelche Eschatologien dar. Nur wer eine halbierte Idee von Rationalität hat, kann den Ausnahmezustand als Mysterium oder Naturereignis begreifen. Das aber ist er doch gerade nicht. Vielmehr ist er das Politische in seiner ureigensten Gestalt.
Genauso klar sein sollte aber auch: Weder dürfen Notstand und Ausnahme Maßstab oder Richtschnur rechtlichen Handelns und Urteilens werden, noch darf es dazu kommen, dass das internationale Rechtssystem sich dem israelischen oder amerikanischen anpasst und damit zur Regel wird. Der asymmetrische Krieg kann und darf nicht Anlass sein oder werden, die moralische Trennung zwischen Zivilisation und Barbarei zu deaktivieren. Zwischen Rechtsstaat und Terrorismus muss auch weiter ein Unterscheid bleiben, der auch ein wirklicher Unterschied ist. Jeder Staat, der Terror mit Gegenterror bekämpft und mit den gleichen oder noch schärferen Mitteln heimzahlt wie der Terrorist, wird unweigerlich selbst zum Verbrecher, Kriminellen oder Staatsterroristen.
Rechtsbegriffe sind im Fluss, wer wollte das bestreiten. Sie liegen nicht für immer fest und unterliegen dem historischen Wandel. Die ebenso drängende wie notwendige Diskussion um aktive Sterbehilfe oder das Klonen von Menschen beweist das. Auch gibt es keine ein für allemal feststehende Anthropologie, ein universales Bild vom Menschen, aller christlicher Lehren zum Trotz. Werden Rechtsbegriffe aber im Blick auf Kommendes umgedacht und ins Belieben der Macht gestellt, führt das, wie Hitlerdeutschland gezeigt hat, mit Sicherheit zum Ende des liberalen Rechts und damit zum Exitus des Rechtsstaates.
Die größte Leistung der Aufklärung war und ist es bis heute, dass es ihr gelungen ist, Gulliver mit einem Netz aus Rechtsregeln, Rechtsgrundsätzen und Rechtsverfahren zu fesseln. Diesen Erfolg sollten die Demokratien, aus einem augenblicklichen inneren Notstand heraus, nicht leichtfertig aufgeben. Die Geschichte der RAF, der Roten Brigaden und der Action Dirécte zeigt, dass es auch anders geht, auch wenn diese nicht mehr mit Selbstmordbombern von heute zu vergleichen sind. Im Kalten Krieg war die Gefahr der Verlichtung ganzer Staaten, ja des ganzen Erdballes um ein Vielfaches größer, und zwar hüben wie drüben. Trotz alledem kam niemand auf die absurde wie wahnwitzige Idee, Folter, Inquisition und gezieltes Töten zum Rechtsmittel zu erklären.
Sind rechtsstaatliche Regeln und Prinzipien erst einmal ausgehöhlt, siehe Patriot Act oder die überflüssige Diskussion um präemptive Sicherungshaft, sind sie nur schwer wiederzubeleben. Vergleiche sollte man tunlichst meiden. Meist führen sie zu schiefen Bildern. Aber mit dem Verlust von Grundrechten, der Entgrenzung der Macht und der Verselbständigung von Zwangsmitteln steht mehr auf dem Spiel als der Tod einiger hundert oder gar tausend Menschen, so schlimm für die Betroffenen das auch sein mag.
Die Bücher von Giorgio Agamben, Ausnahmezustand (2004), Was von Auschwitz bleibt (2003) und Homo sacer (2002) sind in der edition suhrkamp, Aufsatzsammlungen wie: Die kommende Gemeinschaft (2004) und Bartelby oder die Kontingenz (1998) bei Merve in Berlin erschienen.