Forencheck: Gewöhnungseffekt von Alkohol, Tropenkrankheiten und Schimmelgefahr

Seite 3: Schimmelgefahr in kalten Wohnungen

Wird es zu kalt, steigt in einer bewohnten Wohnung die relative Luftfeuchte schnell auf 100 Prozent, womit sich dann der Pilz an der Wand freut. Gegen Kälte ziehe ich ein paar Schichten mehr an – bei Schimmel in der Atemluft geht's an die Gesundheit, weshalb so eine Wohnung dann nicht mehr bewohnbar ist. (...)

so die Befürchtungen in einem Kommentar auf den Artikel "Gasumlage: Blockieren Liberale Hilfsmaßnahmen für Bürger?" von Bernd Müller.

Die Idee aus den Reihen der FDP, dass Beziehende von ALG2 einen Bonus dafür erhalten sollen, möglichst wenig zu heizen, ist tatsächlich nicht nur sozial bedenklich, sondern könnte auch massenhaft zu Problemen mit den Vermieter:innen führen.

Es ist davon auszugehen, dass gerade ALG2-Beziehende in der Regel zur Miete wohnen. Wenn Mieter:innen durch ihr Wohn- und Lüftungsverhalten Schimmel entstehen lassen, kann das im schlimmsten Fall zur Kündigung durch den Vermieter führen. Ganz abgesehen davon, dass Schimmel eine Gesundheitsgefahr ist, wie im Kommentar angesprochen.

Wie schnell Schimmel in einer Wohnung entstehen kann, hängt in erster Linie von der Substanz des Gebäudes ab. Dringt irgendwo Feuchtigkeit ein oder sind viele Wärmebrücken vorhanden, fangen die Wände schneller an zu schimmeln. Deswegen sind zunächst die Vermieter:innen in der Verantwortung, Schimmel zu beseitigen bzw. zu beweisen, dass der Schimmel nicht durch Mängel am Gebäude entstanden ist.

Dennoch sind die Bewohner:innen einer Wohnung die größte Feuchtigkeitsquelle:

Ein Vier-Personen-Haushalt gibt pro Tag zwischen sechs und zwölf Liter Wasser an die Luft ab. Wird diese Feuchtigkeit nicht regelmäßig rausgelüftet, kann sie Schimmel auslösen – sowohl in Wohnungen mit undichten Fenstern und Dächern als auch in energetisch sanierten Häusern mit Wärmeschutzfenstern. In nicht ausreichend oder gar nicht beheizten Räumen ist die Gefahr besonders groß.

Verbraucherzentrale NRW

Gegen Schimmel hilft bekanntlich Stoßlüften und im Winter Heizen. Stoßlüften sollte man nach den Empfehlungen der Verbraucherzentrale drei- bis viermal täglich, mindestens jedoch morgens und abends. Die Zimmer und auch das Schlafzimmer sollten am Tag mindestens auf 16 Grad geheizt werden.

Bei einem schlechten Bauzustand ist oft eine höhere Temperatur erforderlich, um das Schimmelrisiko niedrig zu halten. Versuchen Sie nicht, die ganze Wohnung nur mit einzelnen Heizkörpern zu beheizen. Temperaturunterschiede von mehr als fünf Grad zwischen Räumen innerhalb der Wohnung können schnell zu einem Schimmelproblem führen, zum Beispiel wenn warme, feuchte Luft aus einem Wohnraum in kühlere Räume gelangt. Daher sollten Sie zwischen unterschiedlich stark beheizten Räumen in der Wohnung die Türen schließen.

Verbraucherzentrale NRW

Zu bedenken ist hier auch, dass gerade Menschen mit geringen Einkommen häufiger in Gebäuden in schlechtem Bauzustand wohnen. Wer hier also übermäßig an der Heizung spart, riskiert am Ende seinen Mietvertrag:

Vermieter können dem Mieter wegen Schimmel kündigen, wenn das Heiz- und Lüftverhalten des Mieters den Schimmelbefall verursacht. Mieter haben eine Erhaltungs- und Obhutspflicht bezüglich der Mietwohnung. Verletzen sie diese schuldhaft gibt das dem Vermieter zumindest immer einen Kündigungsgrund für eine ordentliche Kündigung nach 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB.

Gerichtsentscheidungen in dieser Sache sind im Einzelfall aber recht unterschiedlich ausgefallen.