Französische IS-Anhängerin König: Politikum der besonderen Art
Die Dschihadistin Emilie König tritt in einem YPG-Video auf, um zu erklären, dass sie als Gefangene der Kurden nicht gefoltert werde
Folter in Lagern der Kurden in Syrien, auf dem Gebiet der "Demokratischen Föderation Nordsyrien" (Rojava)? Der Vorwurf war vergangene Woche in französischen Medien zu lesen. Die YPG-Medienabteilung reagierte schnell, mit einer Extra-Überraschung: Sie präsentierte die Frau, von der der Vorwurf stammt, unverschleiert, was für eine IS-Anhängerin ungewöhnlich ist.
Auch die Überschrift des News-Artikels auf der englischsprachigen Webseite der People's Defense Units (YPG) enthält eine zusätzliche Botschaft. Mit "Ich werde hier so befragt wie in meinem Land", wird Emilie Konig im Titel des Beitrags zitiert.
Im Artikel selbst finden sich dann Links auf zwei Videos, einmal in Arabisch mit englischen Untertiteln und dann in Französisch, der Muttersprache der Bretonin, worin die Gefangene der kurdischen Volksverteidigungseinheiten erklärt, dass sie prima behandelt wird, eigentlich nicht anders als freie kurdische Frauen.
Eine besondere Gefangene
Konig (in manchen französischen Publikationen auch mit dem deutschen Umlaut "König" geschrieben ) ist eine besondere Gefangene der Kurden, weil sie eine IS-Dschihadistin ist und auf der US-Terroristenliste steht und weil sie nach Frankreich zurück will.
Ihre Mutter hatte über ein französisches Medium verlauten lassen, dass ihre Tochter in kurdischen Lagern gefoltert werde. Das verbreitete sich schnell, weil der Anwalt Königs daraufhin den Druck auf die französische Regierung erhöhe, der IS-Fanatikerin möglichst schnell zu gestatten, zurück nach Frankreich zu kommen. Die Foltervorwürfe gegen die Kurden in Syrien zogen in der französischen Presse größere Kreise.
Der Fall König ist in mehrfacher Hinsicht ein Politikum in Frankreich. Weil der französische Regierungssprecher kürzlich andeutete, dass gefangene Dschihadisten lieber nicht zurück nach Frankreich sollen, sondern besser in Nordsyrien vor Gericht kommen. Das hatte eine Diskussion mit Einwänden zur Folge, die darauf aufmerksam machten, dass es keine international gültige, verpflichtende oder anerkannte Rechtsprechung von Kurden in Syrien gebe.
Vor allem aber ist nicht klar, wie der Staat mit heimkehrenden Dschihadistinnen umgehen soll, zumal wenn sie wie König kleine Kinder haben - einen 4-jährigen Jungen und Zwillinge im Alter von einem Jahr - die wie ihre Mutter die französische Staatsbürgerschaft haben und damit ein Recht darauf, in Frankreich zu leben.
Paris: Wenn sie gerecht behandelt werden, sollen sie draußen bleiben ...
Wie kürzlich an dieser Stelle berichtet, vertritt die französische Regierung zumindest in den Worten ihres Sprechers Benjamin Griveaux die Ansicht, dass die festgenommene IS-Fanatikerin Emilie König und andere Frauen gleicher radikaler Gesinnung in Nordsyrien abgeurteilt werden können (siehe Frankreich: Dschihadistinnen sollen bleiben, wo sie sind).
Voraussetzung dafür sei, so sagte Griveaux einem französischen Sender, dass die von den YPG gefangenen Französinnen in Nordsyrien ein Gerichtsverfahren bekommen, das gerecht sei und Rechte der Verteidigung respektiere. Wenn Emilie König nun vor den Kameras der YPG-Presseabteilung betont, dass sie und ihre Kinder mit allem versorgt und gut behandelt werden - und dies in offensichtlicher Freiheit sagt, ohne Schleier, ohne irgendwelche an ihrem Auftritt oder ihrer Mimik erkennbaren Zwänge -, dann ist dies eine Botschaft an die internationale Öffentlichkeit.
Sie besagt, dass von den Kurden in Nordsyrien Standards mehr als nur eingehalten werden. Es ist wie eine Demonstration mit dem Signal: Auch die Rechtsprechung einer kurdischen Selbstverwaltung könnte sich international sehen lassen.
Obendrein klärt König das Missverständnis mit der Folter auf. Sie habe ihre Mutter angerufen, weil sie Angst bekommen habe, als sie das Camp wechseln musste und von anderen gefangenen "Daesh"-Frauen gehört habe, dass IS-Angehörige gefoltert würden, kein Essen bekommen etc., es fällt auch das Wort "Prostitution".
Keine Neuigkeiten von der Regierung
Die Foltervorwürfe dürften sich mit den Videos und der Öffentlichkeitsarbeit der YPG erledigt haben. Ob die Frau, die, als sie 2012 nach Syrien ging, um sich dem IS anzuschließen, zwei Kinder bei ihrer Mutter zurückließ, nach Frankreich zurückreisen kann, darüber gibt es von der Regierung in Frankreich noch keine neuen Mitteilungen. Frankreichs Präsident Macron hatte vor Wochen verkündet, dass dies je nach Einzelfall geregelt werde.
Da Frankreich sämtliche diplomatische Kontakte mit der syrischen Regierung abgebrochen hat, ist die Frage nach einer gültigen Gerichtsbarkeit in Syrien nicht leicht zu beantwoirten. Die Demokratische Föderation Nordsyrien ist kein Staat. Anderseits ist eine staatlich anerkannte Gerichtsbarkeit auch keine Garantie für die Einhaltung von Maßstäben, an denen Frankreich offiziell gelegen ist.
Kommentare zum Fall König verweisen darauf, dass die international anerkannte Rechtsprechung im Irak sehr schnell mit Todesurteilen bei der Hand sei. Die Kurden in Syrien würden dagegen anderes signalisieren.
Und die Kinder?
Der Journalist Wassim Nasr hält der Regierung in Paris entgegen, dass sie sich erpressbar machen könnte, wenn sie Gefangene mit französischer Nationalität nicht "unter ihre Kontrolle" bringe. Dies könnten ansonsten von anderen Gruppen möglicherweise auch von der syrischen Regierung wegen ihrer Staatsbürgerschaft als politisches Kapital eingesetzt werden. Es käme nur auf eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit an ...
In einer Fernsehsendung, welche die Frage der Rückkehr von Dschihadisten diskutierte, machte Nasr auf einen anderen Aspekt aufmerksam, der öffentlich noch wenig besprochen wird: Wie geht der Staat am besten mit Kindern um, die im IS aufwuchsen, und nun, nach dem Fall des "Kalifats", in das Land ihrer Staatsangehörigkeit kommen?
Wenn die Kinder erstmal das Alter von sieben oder acht Jahren erreicht hätten, habe sich die anerzogene Ideologie schon sehr tief verankert. Der IS stelle den westlichen Herkunftsländern der Mütter dieses Problem in einer Schärfe, die es bislang noch nicht gegeben habe.
Abschied von der IS-Ideologie?
Die andere Frage ist, inwiefern sich Emilie König tatsächlich von der Ideologie des IS verabschiedet hat. Mit dem ostentativen Ablegen des Schleiers ist wenig ausgesagt. Im Video gibt König über ihre jetzige Haltung zum IS keinerlei Auskunft. Zu hören ist in den beiden Videos keine Andeutung einer Distanzierung zu radikalen Äußerungen, die sie früher der Öffentlichkeit nicht vorenthielt.
König hat während ihres IS-Aufenthalts über Videos zu Gewalttaten gegen französische Soldaten aufgerufen und soll an der Rekrutierung von 200 Anhängern für den IS mitgewirkt haben, wie das französische Magazin l'express vergangene Woche berichtete. Laut Informationen, die auch in anderen Medien zu lesen waren, soll sich die Konvertitin seit 2010 radikalisiert haben - im Umfeld der Gruppe Forsane Alizza in Nantes. 2012 habe sie über Skype ihren Ehemann Ibrahim kennengelernt, so König im YPG-Video, und sei zum IS nach Syrien gereist.
Nachtrag: Es gibt einige Videos, wo sie ihre Hinwendung zu radikalen Versionen des Islam ausdrücklich und selbstbewusst zur Schau trägt. Das gilt nicht nur für die IS-Propaganda-Videos, sondern zeigt sich auch in einem Dokumentarfilm von Agnès De Féo, der kurz vor ihrer Abreise nach Syrien gedreht wurde. Die Soziologin De Féo erinnert sich, dass König sich hinter der Kamera noch "Gewaltsamer geäußert" habe.
In späteren IS-Videos trug sie dezidierte pro-dschihdaistische Ansichten vor, angeblich, wie Les Inrockuptibles berichtet, an die Adresse ihrer Kinder gerichtet: "Vergesst nicht, dass ihr Muslime seid. Der Dschihad hört nicht auf, solange es Feinde gibt, die es zu bekämpfen gilt."
Dem mädchenhaften Minutenauftritt in einem rosa Sweater vor den Kameras der YPG geht eine mindestens 7 Jahre währende Anhängerschaft zu dschihadistischen Auffassungen voraus. Die Erfahrungen von David Thomson über Dschihad-Heimkehrer, die er in seinem Buch "Les Revenants" niedergeschrieben hat, legen nahe, dass die Abkehr von der Ideologie die absolute Ausnahme ist, selbst wenn die Rückkehrer sich vom IS distanzieren.